Kirsche69 am 25.08.2008 um 9:28 Uhr
Wenn man erbt, erbt man dann automatisch die laufenden Verträge, z. B. den Mietvertrag mit? Muss man dann die Wohnung kündingen und bis dahin selbst die Miete zahlen? Und ist man als ERbe verpflichtet, die Wohnung zu renovieren? Und wenn man das Erbe ausschlägt, was passiert dann mit den Ersparnissen, die die Verstorbene extra für ihre Beerdigung etc. angelegt hat?

Laufende Verträge müssen gekündigt werden, das gilt auch für einen Mietvertrag. Auch die Bedingungen des Mietvertrages(Renovierung) müssen vom Erben übernommen werden. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird bestehen keine Verpflichtungen, du hast aber dann auch keinen Zugriff auf evtl. Ersparnisse. Also, entweder, oder.

habe das gleiche proplem gehabt ich war als erbe meines vaters automatisch mieter der wohnung sollte also miete bezahlen habe mit rechtsbeistand geholt: musste erbe ablehnen.so brauchte ich nichts zu bezahlen.Und durfte aber auch nichts vom erbe annehmen
Kirsche69 am 25. August 2008 09:37 Danke auch dir. Ich war etwas überrascht, dass man automatisch den Mieterpart übernimmt. Vertrag kündigen und bis dahin Miete zahlen finde ich ja noch ok. Aber dann die Renovierung noch übernehmen ... Na ja, ich werde es so an die Betroffenen weiter geben.

Wenn Du das Erbe annimmst dann hast Du die Rechtsnachfolge angetreten und mußt alle Angelegenheiten wie Wohnung, Renovierung, Schulden usw. regeln.
Wenn Du das Erbe ausschlägst, da gibt es verschiedene Möglichkeiten, wird vom Gericht jemand eingesetzt der den Nachlass verwaltet!
Kirsche69 am 25. August 2008 09:34 Danke

Man erbt ganz oder man lehnt ab.
Du kannst nicht die Schulden und Verpflichtungen ablehnen,aber das Sparkonto annehmen.
Kirsche69 am 25. August 2008 09:32 Muss man tatsächlich sämtliche Verträge übernehmen? Das Ersparte würde gerade für die Bestattung reichen und hat mit Bereicherung nix zu tun
dragon100 am 25. August 2008 09:34 Bereicherung habe ich Dir auch nicht unterstellt.
Wenn Du das Erbe annimmst,muss Du für alle Verpflichtungen aufkommen.
Beerdigungskosten fallen auch dann an,wenn nichts zu erben ist.LG
Aha, Danke, werde es weitergeben!
diese Aussage kann ich auch bestätigen. Der Mietvertrag muß gekündigt werden und leider auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist.