Wenn man erbt, erbt man dann automatisch die laufenden Verträge, z. B. den Mietvertrag mit? Muss man dann die Wohnung kündingen und bis dahin selbst die Miete zahlen? Und ist man als ERbe verpflichtet, die Wohnung zu renovieren? Und wenn man das Erbe ausschlägt, was passiert dann mit den Ersparnissen, die die Verstorbene extra für ihre Beerdigung etc. angelegt hat?
Antworten (6)
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4Antwort von
QetanQetan
Laufende Verträge müssen gekündigt werden, das gilt auch für einen Mietvertrag. Auch die Bedingungen des Mietvertrages(Renovierung) müssen vom Erben übernommen werden. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird bestehen keine Verpflichtungen, du hast aber dann auch keinen Zugriff auf evtl. Ersparnisse. Also, entweder, oder.
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fairsitefairsite diese Aussage kann ich auch bestätigen. Der Mietvertrag muß gekündigt werden und leider auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
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2Antwort von
finchen012finchen012
habe das gleiche proplem gehabt ich war als erbe meines vaters automatisch mieter der wohnung sollte also miete bezahlen habe mit rechtsbeistand geholt: musste erbe ablehnen.so brauchte ich nichts zu bezahlen.Und durfte aber auch nichts vom erbe annehmen
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Kirsche69Kirsche69 Danke auch dir. Ich war etwas überrascht, dass man automatisch den Mieterpart übernimmt. Vertrag kündigen und bis dahin Miete zahlen finde ich ja noch ok. Aber dann die Renovierung noch übernehmen ... Na ja, ich werde es so an die Betroffenen weiter geben.
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2Antwort von
ShyGeeShyGee
Wenn Du das Erbe annimmst dann hast Du die Rechtsnachfolge angetreten und mußt alle Angelegenheiten wie Wohnung, Renovierung, Schulden usw. regeln.
Wenn Du das Erbe ausschlägst, da gibt es verschiedene Möglichkeiten, wird vom Gericht jemand eingesetzt der den Nachlass verwaltet!
http://www.finanztip.de/d/erbrecht/Ausschlagung.htm
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Kirsche69Kirsche69 Danke
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2Antwort von
dragon100dragon100
Man erbt ganz oder man lehnt ab.
Du kannst nicht die Schulden und Verpflichtungen ablehnen,aber das Sparkonto annehmen.
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Kirsche69Kirsche69 Muss man tatsächlich sämtliche Verträge übernehmen? Das Ersparte würde gerade für die Bestattung reichen und hat mit Bereicherung nix zu tun
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dragon100dragon100 Bereicherung habe ich Dir auch nicht unterstellt.
Wenn Du das Erbe annimmst,muss Du für alle Verpflichtungen aufkommen.
Beerdigungskosten fallen auch dann an,wenn nichts zu erben ist.LG
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juezijuezi
eine Erbe annehmen heisst: alle angenehmen und unangenehmen Dinge werden von Dir übernommen.
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Kirsche69Kirsche69 Danke
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bussard1970 ...der Erbe muss natürlich nur renovieren, wenn der Mietvertrag dies verlangt. Ältere Mietverträge mit z.B. starren Renovierungsfristen ( evtl. alle 5 Jahre Schlafzimmer, alle 3 Jahre Wohnzimmer) sind unwirksam. Hier braucht niemand zu renovieren. Weder der Mieter bei Auszug noch die Erben. Besenrein und gut.
Aha, Danke, werde es weitergeben!