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Fragen zum Erben

gefragt von Kirsche69Kirsche69 am 25.08.2008 um 9:28 Uhr

Wenn man erbt, erbt man dann automatisch die laufenden Verträge, z. B. den Mietvertrag mit? Muss man dann die Wohnung kündingen und bis dahin selbst die Miete zahlen? Und ist man als ERbe verpflichtet, die Wohnung zu renovieren? Und wenn man das Erbe ausschlägt, was passiert dann mit den Ersparnissen, die die Verstorbene extra für ihre Beerdigung etc. angelegt hat?

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Recht x 35.089 Mietvertrag x 752 Erben x 278

Qetan
beantwortet von Qetan am 25. August 2008 09:31
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Laufende Verträge müssen gekündigt werden, das gilt auch für einen Mietvertrag. Auch die Bedingungen des Mietvertrages(Renovierung) müssen vom Erben übernommen werden. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird bestehen keine Verpflichtungen, du hast aber dann auch keinen Zugriff auf evtl. Ersparnisse. Also, entweder, oder.

Kommentar von E0a9c321407de612a124ba82e6b0b799smallKirsche69 am 25. August 2008 09:33

Aha, Danke, werde es weitergeben!

Kommentar von A2c99fc20da9370d1e4d068609471fe2smallfairsite am 27. August 2008 13:14

diese Aussage kann ich auch bestätigen. Der Mietvertrag muß gekündigt werden und leider auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist.


finchen012
beantwortet von finchen012 am 25. August 2008 09:34
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habe das gleiche proplem gehabt ich war als erbe meines vaters automatisch mieter der wohnung sollte also miete bezahlen habe mit rechtsbeistand geholt: musste erbe ablehnen.so brauchte ich nichts zu bezahlen.Und durfte aber auch nichts vom erbe annehmen

Kommentar von E0a9c321407de612a124ba82e6b0b799smallKirsche69 am 25. August 2008 09:37

Danke auch dir. Ich war etwas überrascht, dass man automatisch den Mieterpart übernimmt. Vertrag kündigen und bis dahin Miete zahlen finde ich ja noch ok. Aber dann die Renovierung noch übernehmen ... Na ja, ich werde es so an die Betroffenen weiter geben.


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 25. August 2008 09:33
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Wenn Du das Erbe annimmst dann hast Du die Rechtsnachfolge angetreten und mußt alle Angelegenheiten wie Wohnung, Renovierung, Schulden usw. regeln.

Wenn Du das Erbe ausschlägst, da gibt es verschiedene Möglichkeiten, wird vom Gericht jemand eingesetzt der den Nachlass verwaltet!

http://www.finanztip.de/d/erbrecht/Ausschlagung.htm

Kommentar von E0a9c321407de612a124ba82e6b0b799smallKirsche69 am 25. August 2008 09:34

Danke


dragon100
beantwortet von dragon100 am 25. August 2008 09:30
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Man erbt ganz oder man lehnt ab.

Du kannst nicht die Schulden und Verpflichtungen ablehnen,aber das Sparkonto annehmen.

Kommentar von E0a9c321407de612a124ba82e6b0b799smallKirsche69 am 25. August 2008 09:32

Muss man tatsächlich sämtliche Verträge übernehmen? Das Ersparte würde gerade für die Bestattung reichen und hat mit Bereicherung nix zu tun

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 25. August 2008 09:34

Bereicherung habe ich Dir auch nicht unterstellt.

Wenn Du das Erbe annimmst,muss Du für alle Verpflichtungen aufkommen.

Beerdigungskosten fallen auch dann an,wenn nichts zu erben ist.LG


juezi
beantwortet von juezi am 25. August 2008 09:34
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eine Erbe annehmen heisst: alle angenehmen und unangenehmen Dinge werden von Dir übernommen.

Kommentar von E0a9c321407de612a124ba82e6b0b799smallKirsche69 am 25. August 2008 09:35

Danke


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