PetiteSorciere am 29.10.2009 um 15:28 Uhr
Hallo ihr Lieben,
wenn ich jetzt nach meiner abgeschlossenen Erstausbildung mein Abitur an einer Abendschule nachholen will...bin ich dann BaFöG - berechtigt oder könnte ich von sonstigen staatlichen Unterstützungen profitieren?
Ich kann nebenbei nämlich nur jobben gehen, also keine Vollzeitstelle annehmen.
Danke im Voraus! :-)

wenn du im nahen Umkreis der Abendschule wohnst oder noch bei deinen Eltern lebst bekommst du kein Bafög, ich kenn das Problem zur genüge. Die Arge könnte dir aber weiterhelfen,dazu brauchst du den Negativbescheid vom bafög Amt, bekommst daraufhin einen negativ Bescheid von der Arge und musst dagegen in Revision gehen um Harz 4 zu bekommen. Es ist ein langer und Blattreicher Weg aber er lohnt sich

Boah beweg dein hi9ntern zum BAfög-amt ,wenn ich sowas sehe sorry ,aber weißt du was ich alles angeben musste bei meinem Bafögantrag und dann wird erstmal 3 monate gewartet anschließend sagen se dir ob ja oder nein also selber hin gehen
Faliehr am 29. Oktober 2009 15:33 Hast du den scheiß auch durchmachen müssen? ich dachte das wär an unserem oberlahmen Amt gelegen
yellow123flower am 29. Oktober 2009 15:34 Nein das is leider immer so ,weil es immer viele Anträge sind
PetiteSorciere am 29. Oktober 2009 15:59 Ja danke für den Tip...hätte ich bestimmt auch getan. Wollte die Frage hier nur stellen um eine Vorab-Info zu bekommen von Leuten, die es genau wissen bzw selber durch haben.
Dafür ist das Portal hier ja da....nich wahr? ;-)
Habe das alles schon in meiner Erstausbildung durch.....von einem Amt zum Nächsten und keiner will dafür zuständig sein. Dann stehen die Chancen ja für eine schulische Weiterbildung (eher in Richtung privat, da ich ja keine Schulpflicht mehr habe) wohl eher schlecht!?
Ich denke leider ja, aber lass dich nicht abwimmeln, kämpf dich da durch, wenn man lange genug hartnäckig ist klappts auch, viel Glück weiterhin