Hallo ihr Lieben,
wenn ich jetzt nach meiner abgeschlossenen Erstausbildung mein Abitur an einer Abendschule nachholen will...bin ich dann BaFöG - berechtigt oder könnte ich von sonstigen staatlichen Unterstützungen profitieren?
Ich kann nebenbei nämlich nur jobben gehen, also keine Vollzeitstelle annehmen.
Danke im Voraus! :-)
Habe das alles schon in meiner Erstausbildung durch.....von einem Amt zum Nächsten und keiner will dafür zuständig sein. Dann stehen die Chancen ja für eine schulische Weiterbildung (eher in Richtung privat, da ich ja keine Schulpflicht mehr habe) wohl eher schlecht!?
Ich denke leider ja, aber lass dich nicht abwimmeln, kämpf dich da durch, wenn man lange genug hartnäckig ist klappts auch, viel Glück weiterhin