Ich habe original Peugeot-Felgen bei meinem 206 CC. Welche Reifengrösse passt da alles drauf? Geht auch mehr als 205er? Im Fahrzeugschein steht was mit 185er. Drauf sind aber glaub ich 205er welche aber runtergefahren sind. Im Fahrzeugschein meiner Vorgängerin des Autos war da glaube ich ein "Extra-eintrag". Muss ich das dann vorher explizit noch als Sonderzulassung eintragen lassen?

das was im Fahrzeugschein eigetragen ist darfst Du fahren, alles andere was eventuell noch möglich und erlaubt ist mußt Du eintragen lassen....
Fahr doch zu Peugeot oder zum Tüv,die kannst Du Fragen, die werden Dir weiter helfen können.
werd ich auch tun.. Dachte nur ich könnte mich mal vorab informieren.
Melde dich mal persönlich bei mir! Dann kann ich dir weiter hellfen!!!! C.goeller@web.de
ja aber als ich vor nem guten Jahr das Fahrzeug angemeldet habe, habe ich die dort gefragt ob se diese Sonderzulassung nicht wieder eintragen will, dann meinte sie, das bräuchte man nicht mehr.. Die Polizei wüsse da auch Bescheid wenn was wäre..
nein das stimmt so nicht, alles was nicht Serienmäßig ist und nachträglich am Fahrzeug angebracht wird muß im Fahrzeugschein eingetragen werden oder aber man hat eine ABE dafür und selbst da muß man hin und wieder noch Eintragungen machen lassen....
nein, das stimmt so nicht mehr. Bei den neuen KFZ-Scheinen genügt eine gültige Reifengröße. Wenn er andere drauf hat, genügt die ABE (die viele Hersteller zum Download anbieten) als Nachweis, dass sie für das KFZ freigegeben ist.
aaaah, da hört sich ja schonmal gut an. Danke!
okay, pass auf; was genau willst Du jetzt? Wenn Du die 205er auf den Original-Felgen drauf hast, brauchst keine Eintragung; Eintragen lassen musst "..die im bisherigen Fahrzeugbrief unter Ziffer 33 eingetragenen Bemerkungen und Ausnahmen sind zu beachten und ggf. in die entsprechenden Felder bzw. in das Feld (22) der Zulassungsbescheinigung Teil I zu übernehmen. Hierbei gilt, dass die Übernahme solcher Daten entfällt, die für die Zulassungsbescheinigung nicht mehr relevant sind..." und relevant ist "Alles, was ein Zusatzgutachten nach §19 StVZO erfordert".
man lernt immer hinzu, vielen Dank, hatte dieses Problem nämlich auch mit meinen Reifen und Felgen....