Djego am 08.06.2009 um 20:48 Uhr
Meiner ist bereits im Frühling 2007 abgelaufen. Bekomm ich da eine Strafe? Dann, was kostet das wenn ich einen neuen beantrage? Und was muss ich dafür mitnehmen? Passbild? Oder wird das da vor Ort gemacht, weil die ja bestimmte Formate erfüllen müssen. Danke! Mfg
Ja, du kannst ein Ordnungsgeld zur Strafe erhalten. Passbild musst du mitbringen. Jeder x-beliebige Fotoladen kann dir die Dinger im richtigen Format machen. Kosten für einen neuen Perso hängen von der Gemeinde ab.

passbild strafe musst glaub net zahlen aber in deutschalnd gibts ne ausweis pflicht ^^ aber nachmachen bzw neumachen kostet 7€
du brauchst nur ein passbild und dann is gut meiner war 2 jahre abgelaufen nix is passiert

Du brauchst ein neues Passbild. Achte darauf,das der Fotograf weiß, wie es aussehen muss. Den alten Ausweis mitnehmen, evtl. die Geburtsurkunde. Eine Strafe bekommst Du beim Neuantrag nicht. Eher Ärger mit der Polizei, wenn sie Dich mit dem alten erwischen. Es gibt übrigens keine Pflicht zum Mitführen des PA. Nur bei einer Grenzkontrolle können sie Dich zurückweisen. Kosten für PA ja nach Gemeinde zwischen 13 und 30 Euro.

Mitführpflicht eines Ausweises - nein -
Ausweispflicht - ja - d.h., auf Verlangen muss man seine Identität nachweisen können
Dies bedeutet auch, dass man einen gültigen Ausweis haben muss, egal ob Pass oder Personlausweis
Also lieber den Ausweis dabei haben als ein paar Stunden auf dem Polizeirevier bis zur Klärung seienr Personalien zu verbringen
Ich korrigiere kurz:
(6) Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Gebühr von acht Euro zu erheben.
Quelle: Personalausweisgesetz § 1