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Fragen zu Leistungen von ARGE oder Arbeitsamt bei Praktikum

gefragt von Merlin264 am 15.05.2009 um 23:22 Uhr

Hallo! Ich habe folgende Frage. Im Oktober 2008 lief mein Arbeitslosengeld aus. Ein daraufhin von mir beantragtes Hartz IV wurde abgelehnt, da meine Lebensgefährtin zuviel verdient. Nun ist diese ebenfalls Arbeitslos und ich beantragte abermals Hartz IV. Der schriftliche Bescheid steht im Moment noch aus. Es wurde aber mitgeteilt, dass ich monatlich ca. 17,00 € an Hartz IV bekommen würde. Ich bin im Moment in einer Weiterbildungsmaßnahme mit IHK-Abschluß. Diese Maßnahme wird durch das Arbeitsamt bezahlt. Auch Fahrkosten erhalte ich von dort. Im Anschluß an diese Maßnahme ist ein 4-Wöchiges Praktikum vorgesehen. Während dieser Zeit habe ich eine tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden (auch am Wochenende) und bekomme dafür kein Geld. Im Anschluß daran müßte ich noch einmal 4 Wochen ohne Geld arbeiten, da es ja den ersten Lohn erst nach 4 Wochen (nach dem Praktikum ohne Lohn) geben wird. Ich sehe nun wirlich nicht ein, insgesamt 8 Wochen lang für 17,00 € im Monat zu arbeiten und trage mich nun mit dem Gedanken unter diesen Umständen, die Qualifizierung abzubrechen. Ausnutzen werde ich mich nicht lassen. Oder besteht eventuell doch noch die Möglichkeit, für die Zeit des Praktikums noch Geld von ARGE oder Arbeitsamt zu bekommen.

Vielen Dank!

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Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 16. Mai 2009 00:08
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Wirklich alles sehr komisch mit der Arge.Geh mal in dieses Forum und kopier deinen Text da in die richtige Sparte... http://www.elo-forum.org/


Siam1
beantwortet von Siam1 am 15. Mai 2009 23:32
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ich habe Deinen Text drei Mal durchlesen müssen. Also, so wie ich es verstanden habe, läuft da bei etwas falsch. Wenn die Arge Deine Weiterbildung fördert und Dein Praktikum genehmigt hat, hast Du weiterhin Anspruch auf Hartz. Auch wenn Du ohne Geld für das Praktikum arbeitest (ist leider manchmal üblich), die Leistungen laufen uneingeschränkt vom Amt.

Da sich inzwischen die Situation bei Dir geändert hat, Freundin nun auch arbeitslos, wird Dein Anspruch neu berechnet. Du schreibst ja selber : Der schriftliche Bescheid steht im Moment noch aus." Du kannst wegen Dringlichkeit ein Schreiben aufsetzen, dass Dein Bewilligung schneller durchgeht.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 15. Mai 2009 23:31
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Oh Herr wirf Hirn vom Himmel!

Wieso arbeitest Du 8 Wochen umsonst?? Das Geld, das Du dann nach 8 Wochen bekommst, ist der Lohn für die 2. 4 Wochen! Ausserdem ist ein Praktikum von 4 Wochen ohne Bezahlung mittlerweile normal.

Aber es ist natürlich einfacher und bequemer, einfach den Kram hinzuwerfen um sich dann auf ALG2 auszuruhen!


groovie
beantwortet von groovie am 15. Mai 2009 23:25
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du hast durchaus anspruch auf den regelsatz Hartz IV. spreche noch mal mit deinem sachbearbeiter. p.s. 12 std arbeiten ist laut gesetz garnicht erlaub. höchsten 10 std.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 15. Mai 2009 23:30

wo steht, das 12 Stunden nicht erlaubt seien? Es gibt für gewisse Berufszweige Ausnahmen von der regel laut Arbeitszeitgesetz.

Kommentar von ottoott6 am 7. September 2009 12:38

Ich würde mit meinem Sachbearbeiter sprechen und mich zusätzlich bei http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html infomieren


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