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Fragen zu Besichtigungen und zur Nebenkostenabrechnung.

gefragt von Casper2005Casper2005 am 29.09.2008 um 20:56 Uhr

Hallo, wenn ich Mängel in der Wohnung habe und der Vermieter beauftragt einen Handwerker, muß er mich dann nicht erst fragen wann ich Zeit habe?

Wenn der Vermieter Wohnungsbesichtigungen durchführen möchte, muß er mich dann fragen wann ich Zeit habe oder kann er einfach ein Termin vereinbaren und verlangen das ich da bin?

Wenn ich meinem Vermieter mündlich zusage eine Nebenkostennachzahlung zu zahlen und danach erst im Mietvertrag lese das eine Pauschale vereinbart ist, was gilt dann?

Danke im vorraus für eure Antworten.


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anonym
beantwortet von Lea2006 am 29. September 2008 21:00
3x
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Ich würde mal behaupten, dass der Vermieter einen ziemlich schwierigen Mieter hat.

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 29. September 2008 21:09

Seit wann ist man schwierig wenn man berufstätig ist und sich nicht alles bieten lässt????


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 29. September 2008 21:00
2x
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Erste und zweite Frage: Der Vermieter darf nicht einseitig Termine setzen. Der Mieter ist allerdings auch zur Kooperation verpflichet.

Dritte Frage: Es gilt das GESCHRIEBENE Wort.

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 29. September 2008 21:03

Zu Punkt 1 und 2. Wenn der Vermieter einfach Termine vereinbart, die mir nicht passen, kann ich die auch verweigern oder?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 29. September 2008 21:07

Wenn das Verweigern nicht als Schikane zu werten ist: ja.

(Eine Schikane liegt vor, wenn nur aus Prinzip verweigert wird, ohne daß ein nachvollziehbarer Grund, wie ein anderweitiger Termin, gegeben ist.)

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 29. September 2008 21:17

An dem Tag wo der Handwerker kommen soll, muß ich arbeiten, also kann ich da garnicht und an dem Tag wo die Wohnungsbesichtigung ist, das ist ein Feiertag.


sarrex
beantwortet von sarrex am 29. September 2008 20:59
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1.der vermieter sollte es schon abtimen

2 siehe 1.

3.der mietvertrag ist gültig


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. September 2008 21:00
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  1. es ist ja nun wirklich nichts neues, daß man sich nach den handwerkern richten muss, wenn ein Mangel beseitigt werden soll

  2. Termine zur Wohnungsbesichtigung bedürfen der Zustimmung des MIETERS

  3. eine Nebenkostennachzahlung ergibt sich ja aus der Differenz zwischen Pauschale ud tatsächlichen Kosten..was hat also das eine mit dem anderen zu tun?

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 29. September 2008 21:03

Es gab nie eine Nebenkostenabrechnung, sie hat bei mir geklingelt und gesagt sie bekäme 100Euro von mir, nichts schriftliches und garnichts.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 30. September 2008 09:39

bei Klingeln und sagen, man bekommt 100 Euro passiert doch gar nichts...


angie760
beantwortet von angie760 am 29. September 2008 21:54
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Es muß untereinander abgesprochen werden,wann es gemacht werden kann.Tage können vom Vermieter nicht bestimmt werden.Was im Mietvertrag steht,ist gültig und maßgebend.


anonym
beantwortet von coolpix am 30. September 2008 14:00
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Also ich möchte Dich nicht beschimpfen.. aber ist mir eine Frage erlaubt?: Man glaubt Du bist erst gestern geboren worden. oder verleist du auch deine Geldbörse an irgendjemand


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