Hallo, wenn ich Mängel in der Wohnung habe und der Vermieter beauftragt einen Handwerker, muß er mich dann nicht erst fragen wann ich Zeit habe?
Wenn der Vermieter Wohnungsbesichtigungen durchführen möchte, muß er mich dann fragen wann ich Zeit habe oder kann er einfach ein Termin vereinbaren und verlangen das ich da bin?
Wenn ich meinem Vermieter mündlich zusage eine Nebenkostennachzahlung zu zahlen und danach erst im Mietvertrag lese das eine Pauschale vereinbart ist, was gilt dann?
Danke im vorraus für eure Antworten.
Ich würde mal behaupten, dass der Vermieter einen ziemlich schwierigen Mieter hat.

Erste und zweite Frage: Der Vermieter darf nicht einseitig Termine setzen. Der Mieter ist allerdings auch zur Kooperation verpflichet.
Dritte Frage: Es gilt das GESCHRIEBENE Wort.
Zu Punkt 1 und 2. Wenn der Vermieter einfach Termine vereinbart, die mir nicht passen, kann ich die auch verweigern oder?
WolfRichter am 29. September 2008 21:07 Wenn das Verweigern nicht als Schikane zu werten ist: ja.
(Eine Schikane liegt vor, wenn nur aus Prinzip verweigert wird, ohne daß ein nachvollziehbarer Grund, wie ein anderweitiger Termin, gegeben ist.)
An dem Tag wo der Handwerker kommen soll, muß ich arbeiten, also kann ich da garnicht und an dem Tag wo die Wohnungsbesichtigung ist, das ist ein Feiertag.

1.der vermieter sollte es schon abtimen
2 siehe 1.
3.der mietvertrag ist gültig

es ist ja nun wirklich nichts neues, daß man sich nach den handwerkern richten muss, wenn ein Mangel beseitigt werden soll
Termine zur Wohnungsbesichtigung bedürfen der Zustimmung des MIETERS
eine Nebenkostennachzahlung ergibt sich ja aus der Differenz zwischen Pauschale ud tatsächlichen Kosten..was hat also das eine mit dem anderen zu tun?
Es gab nie eine Nebenkostenabrechnung, sie hat bei mir geklingelt und gesagt sie bekäme 100Euro von mir, nichts schriftliches und garnichts.
andreas48 am 30. September 2008 09:39 bei Klingeln und sagen, man bekommt 100 Euro passiert doch gar nichts...
Es muß untereinander abgesprochen werden,wann es gemacht werden kann.Tage können vom Vermieter nicht bestimmt werden.Was im Mietvertrag steht,ist gültig und maßgebend.
Also ich möchte Dich nicht beschimpfen.. aber ist mir eine Frage erlaubt?: Man glaubt Du bist erst gestern geboren worden. oder verleist du auch deine Geldbörse an irgendjemand
Seit wann ist man schwierig wenn man berufstätig ist und sich nicht alles bieten lässt????