Fragebogen vom Finanzamt zu Grunderwerbssteuer

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Hallo, Du hast ein unbebautes Baugrundstück gekauft und dafür und nur dafür bezahlst Du auch die Grunderwerbssteuer an das Finanzamt. Anders wäre das, wenn da schon ein Haus darauf gestanden hätte, dann wäre aber auch der Kaufpreis ein anderer gewesen, auf welchen das Finanzamt ( sie erhalten vom Notar eine Ausfertigung des Kaufvertrages zur Berechnung der Grunderwerbssteuer und Erteilung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung) die Grunderwerbssteuer berechnet hätte. Bei diesem Fragebogen geht es dem Finanzamt auch nicht um die grunderwerbssteuerliche Seite, sondern um die Kontrolle von Baufirmen und deren steuerliche Behandlung und zur Vermeidung von Schwarzarbeit und der damit verbundenen Steuerhinterziehung und Hinterziehung von Sozialleistungen. Deine Antwort mit Nein wegen der Baufirma ist nicht falsch, bedeutet aber für das Finanzamt nur, dass Du noch nicht weißt, wer die Firma sein wird. So wirst Du aber auf Dauer das Finanzamt nicht los, sondern sie werden das weiter beobachten. Besser ist es dem Finanzamt mitzuteilen, dass Du das Haus in Eigenleistung errichten wirst. Dein Bekannter kann Dir im Rahmen der Nachbarschaftshilfe dabei behilflich sein. Aber Vorsicht - Schwarzarbeitgefahr ! bzw. Gefahr für Deinen Bekannten, sofern er andere Leistungen des Staates bezieht. Ich würde Dir vorschlagen, bevor Du das Finanzamt anrufst und unter Berufung auf den Fragebogen diesen mitteilst, dass Du Dein Haus in Eigenleistung errichtest, einen Beratungstermin ( kostet ca. 50,- EUR/Std. ) mit einem Fachanwalt für Baurecht ( vielleicht auch Sozialrecht ) zu vereinbaren und mit diesen Dein beabsichtigtes Vorgehen abzusprechen. Bisher hast Du nichts falsch gemacht und brauchst auch keine Angst zu haben, dass Dir auf den Hausbau Grunderwerbssteuer berechnet wird. Spätestens wenn der Grunderwerbssteuerbescheid kommt, wirst Du das merken. Und dann gleich bezahlen, damit der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bekommt. Ich hoffe ich habe Dir etwas geholfen. Wenn Du noch Fragen hast - e-mail reinhardt.buhre@gmx.de

Die Steuer wird auf den Kaufpreis des Grundstücks/ Hauses berechnet. Dazu muss man dem FA den Kaufvertrag vorlegen. Und bei euch ist das der Vertrag über das Grundstück - mehr nicht.

Diesen Fragebogen kannst du nur so ausfüllen, wie du es gemacht hast - man zahlt doch keine Steuer für ein noch nicht bestehendes Haus.

Allerdings rate ich euch zur Vorsicht in Bezug auf den Rohbau. Denn:

  1. Ist das Schwarzarbeit - ich glaube nicht, dass er das umsonst machen wird.

  2. Macht einen Vertrag, an solchen Dingen ist schon mach Freundschaft zerbrochen, denn beim Bau geht immer irgendetwas nicht so, wie es geplant war und dann gibt es Streit. Ohne Vertrag kann er einfach alles hinschmeißen oder aber ihr rennt der Erledigung nach oder oder ....

  3. Würde ich an eurer Stelle sowieso lieber eine Firma nehmen, passiert was auf der Baustelle.. und jemand kommt zu Schaden, was dann?

zu Punkt 3: es wurden alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen

es heißt doch "grunderwerbsteuer" und nicht "hausbausteuer". ihr müßt fürs haus keine steuern zahlen. die finanzämter überwachen baufirmen besonders, weil da viel an der steuer vorbei gearbeitet wird.

wenn ihr jemanden privat auf dem bau arbeiten laßt, müßt ihr euch aber um versicherung kümmern! und um die statik etc.

ich habe mal so im Internet gelesen und es heißt falls man schon beim Kauf des Grundstück wusste welche Firma das Haus bauen wird, dann muss man die Erwerbssteuer auch fürs Haus zahlen.

@Kaeuferin

Genau das ist ja auch nur der Grund für die Frage des Finanzamts.

In der Vergangenheit waren nämlich, um Grunderwerbsteuer zu sparen, einige Leute auf die Idee gekommen, ein "nacktes" Grundstück zu kaufen und zusätzlich - mit demselben Verkäufer, meist einer Bauträger-Firma - einen Bauvertrag für das Haus abzuschließen. Dadurch sollte erreicht werden, dass die GrESt nur auf den Kaufpreis des unbebauten Grundstücks anfiel.

Dem hat die Finanzrechtsprechung einen Riegel vorgeschoben und gesagt: Wer von vornherein ein derart einheitliches Vertragswerk abschließt, bei dem wird auch die gesamte Gegenleistung (also Kaufpreis für das Grundstück + Baukosten für das Haus) der Grunderwerbsteuer unterworfen; alles andere wäre Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO).

Und seitdem gucken die Finanzämter in den Fällen, wo einer ein unbebautes Grundstück kauft, eben genauer hin und fragen auch nach. Das hat nichts mit der Suche nach Schwarzarbeitern o.ä. zu tun.

Zu eurer Beruhigung: Ihr habt nichts zu befürchten. Du hast den Fragebogen richtig beantwortet, weil in eurem Fall kein einheitliches Vertragswerk vorliegt.

Solange ihr "privat" baut, ist das auch kein Problem. Die Problematik um die es dem Finanzamt geht, hat Blackleather schon geschildert.

Ihr dürfte Euch natürlich trotzdem einen Keller ausheben lassen oder sonstige Handwerker beauftragen. Es ging nur darum, ob ein einheitliches Vertragswerk vorlag.

Genau den geschilderten Umgehungstatbestand möchte das Finanzamt mit der wahrheitsgemäßen Beantwortung dieser Fragen ausschließen. Wenn Sie in Eigenleistung bauen, dann haben Sie auch nichts zu befürchten. Wehe aber, auch nur eine Unternehmerrechnung taucht bei einer Querprüfung beim Finanzamt auf, dann haben die Dich am Wickel wegen Steuerbetrug!

also, sogar wenn wir mit einem Unternehmen bauen wollen würden, dann kann Finanzamt uns nicht wegen Steuerhinterziehung anklagen. Verkäufer des Grundstücks ist STADT und STADT baut keine Häuser. Und wenn ich die Antworten richtig verstanden habe, dann geht es Finanzamt eher um Käufe von sozusagen Fertighäusen, die schon gleich mit dem Grundstück verkauft werden!

@Kaeuferin

Jeder glaubt an das, was ihm gefällt!

@schelm1

zu jeder glaubt an das, was ihm gefällt --> wir müssen nur fürs Grundstück die Steuer zahlen!!!!