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Fragebögen vom Arbeitsamt was darf gefragt werden

gefragt von Olektietz am 01.07.2008 um 13:58 Uhr

uß nicht auch ein Hinweis auf den datenschutz und die Vertraulichkeit vermerkt sein. Gibt es nicht auch eine Plicht Fragen zu sortieren nach Pflichtangaben und freiwilligen Angaben.,Wo ist die Grenze.Gehört nicht ein Merkblatt bezüglich des Datenschutzes als Anhang an von Staatlicher Seite geförderten Bildungsträgern.


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Datenschutz (136)
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Reply


anonym
beantwortet von Halbwissen Bürgt für all eure spareinlagen. ehrensache am 1. Juli 2008 14:19
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Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass dort Fragen gestellt werden, die Du nach Recht und Gesetz nicht beantworten müsstest. ABER: Wenn Du nicht alle Fragen beantwortest, wirst Du wegen mangelnder Mitwirkung keine Gelder erhalten. Der Staat erpresst eben mal die Schwachen. Mit einem Anwalt könntest Du Deine Rechte durchsetzen, aber das ist es oft nicht wert.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 1. Juli 2008 14:00
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Fragen nach Religion und Parteizugehörigkeit darf nicht gefragt werden.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 1. Juli 2008 14:01
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Welchen Fragebogen von der Agentur für Arbeit meinst du?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich auf den Anträgen für Arbeitslosengeld Fragen befinden, die nicht beantwortet werden müssen.

Kommentar von Olektietz am 1. Juli 2008 17:58

Solche Fragen Wie Suchtprobleme,Eintragungen ins Führungszeugniss,Schuldenstand,Famielenstand und alle fragen im zusammenhang mit einer maßnahme sogennante AGH bei einen leistungsträger der ARGE.Was Nun??




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