Justina1990 am 13.08.2009 um 14:04 Uhr
Ich melde heute das Auto meines Freundes an (Bevollmächtigung habe ich natürlich) und würde gerne wissen ob er auf der Bevollmächtigung die Unterschrift seiner Mutter braucht, oder ob das nur bei 18 jährigen gilt? Ich weiß, dass das nur bis zu einem bestimmten Alter gilt, nur leider weiß ich nicht mehr bis zu welchem. Glaube zwar nicht, dass er sie braucht, da er dieses Jahr noch 22 Jahre alt wird, aber sicher ist sicher ;) Sonst lauf ich da ja um sonst hin :D
Danke euch schon mal!!! =)
Und die Einzugsermächtigung für´s Finanzamt net vergessen
Justina1990 am 13. August 2009 14:09 ist mit drauf, also auf der bevollmächtigung

Er ist volljährig- das reicht wenn er unterschreibt! Wichtig ist, dass Du seinen Perso mitnimmst!

du brauchst die bevollmächtigung mit unterschrift von dem, auf den das auto zugelassen werden soll; dabei ist es egal wem es gehört. wenn dein freund sein auto also auf die mutter zulassen möchte (steuer/versicherung), dann brauchst du eine vollmacht von der mutter. ansonsten reicht die vollmacht des freundes, da er über 18 und somit volljährig ist.

da unter 18 jährige eh kein auto zulassen, braucht er die unterschrift der eltern nicht
Justina1990 am 13. August 2009 14:10 18 jährige brauchen die Unterschrift aber!
curafe am 13. August 2009 14:25 sorry mein sohn ist 18 und hat sein auto zugelassen, dazu brauchte er meine unterschrift nicht, die versicherung läuft auf ihn
Justina1990 am 13. August 2009 14:28 bei uns hier ist das anders, komisch....
curafe am 13. August 2009 14:35 Seit dem 01. März 2007 gilt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, damit gibt es erstmals einheitliche und eigene Regeln über die Zulassung von Fahrzeugen, siehe http://www.kfz-auskunft.de/info/kfz-zulassung.html
Justina1990 am 15. August 2009 11:37 ich sag ja nur das, was die mir am telefon gesagt hat

Vollmacht, KFZ-Papiere, manche Zulassungsstellen verlangen auch das du den Personalausweis, also Deinen und seinen dabei hast!
Justina1990 am 13. August 2009 14:09 das weiß ich doch alles =D hab ich auch alles hier liegen, gehe ja gleich los...wollte nur die eine Frage beantwortet haben....;)

ich glaub er muss da persönlich auf tauchen....
Justina1990 am 13. August 2009 14:07 muss er nicht
ne, man kann einen bevolmächtigten schicken.
Justina1990 am 13. August 2009 14:08 hast du die infos oben gelesen? ich bin doch die bevollmächtigte....
naja, weiß ich doch. war doch nur mein kommentar zu der antwort, dass man da nur persönlich gehen kann... arbeite ja schließlich in ner werksatt... bin öfter ´mal der bevollmächtigte
Justina1990 am 13. August 2009 14:11 ja nur versteh ich nicht warum du das schreibst, wenn das nicht meine Frage war :D
ich habe nur ein kommentar zu der antwort von floeh18 gegeben... schließlich kann man antworten auch kommentieren, wenn sie nicht richtig sind oder man sein senf dazu geben will...
floeh18 am 13. August 2009 14:17 ok sorry dachte nur ^^
vl is in Ö auch anders kp ^^
Justina1990 am 13. August 2009 14:28 das war gar nicht an dich gerichtet laura, sorry, hab erst gesehen, dass er das geschrieben hat...
floeh was ist Ö???

neeee, der braucht keine unterschrift der eltern mehr. ;-)
unter 18 hätte er sie gebraucht
Justina1990 am 13. August 2009 14:07 bei 18 jährigen wollen die auch noch die Unterschrift; das weiß ich ;)