Wenn ein junger Erwachsener, der in seinem Heimatland schon volljährig ist (Beispiel 18 in D) in einem anderen Land Urlaub macht oder dort für längere Zeit sich auf hälft, wo die Volljährigkeit erst später in Kraft tritt. Ist er dort dann volljährig oder nicht?
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Natürlich nicht. In den USA besteht auch die Möglichkeit, ab 16 den Autoführerschein zu machen. Damit darfst du in Deutschland aber nicht fahren. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Landes, in dem du dich aufhältst.
Was heinmueck jedoch sagt, sieht die jeweilige örtliche Polizei aber anders. Wenn die Gesetze eines Landes die Volljährigkeit ab 21 vorsehen und du mit 19 Jahren in Deutschland auch volljährig bist, unterliegst du in dem betreffenden Land dennoch der Regelung für Nicht-Volljährige. Man handhabt es in vielen Urlaubsgebieten zwar etwas großzügiger, aber das auch nicht in allen Ländern. Insbesondere in ländlichen Regionen wirst du oft nicht anders behandelt als ein einheimischer 19jähriger.

Ist er nicht. Also du dürftest jetzt in Amerika zb keinen Alkohol trinken.
du mußt die Gesetze des Landes immer beachten. Fährst ja auch z.B. in England nicht auf der rechten Seite der Straße, nur weil du deinen Führerschein in D gemacht hast und es dort so vorgeschrieben ist

nein, es gelten immer die gesetze des landes in denen man sich befindet

Nein, es gelten die Gesetze des jeweiligen Landes
Yepp! Und das ist auch gut so!
Andere Länder, andere Gesetze. In Amerika ist ein 18jähriger noch ein Kind
Greyskull am 2. September 2009 17:17 Übertreib nicht...
Man wird sich immer nach den Gesetzen des Gastlandes richten müssen. Das ist auch richtig so.

auf keinen fall, du kannst z.b. einen führerschein haben, trotzdem aber keinen leihwagen bekommen
Danke sehr ((-:

Grundsätzlich ist es richtig, was schon andere geschrieben haben: Wer in ein anderes Land reist, muss sich an die dortigen Gesetze halten.
Aber ein Deutscher im Alter von 20 Jahren mag in einigen anderen Ländern keinen Alkohol verkauft bekommen, aber trotzdem wird er nicht zum Jugendlichen zurückgestuft, der seine Eltern um Erlaubnis fragen muss.
Ein Volljähriger in Deutschland hat keine Erziehungsberechtigten mehr die z. B. über seinen Aufentshaltsort bestimmen könnten. Daher ist man auch im Ausland weiter sein eigener Herr und muss z. B. keine schriftliche Erlaubnis der ehemaligen Erziehungsberechtigten vorzeigen, auch wenn das dort andere Leute im selben Alter müssten.