Kabark am 04.04.2009 um 11:28 Uhr
Ist es so, dass eine Sparkasse einem Neukunden ein Girokonto auf Guthabenbasis einrichten muss? Wenn nein: Durch welche Leistung definiert sich dann der öffentlich-rechtliche Status einer Sparkasse?
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In einigen Bundesländern kann gerichtlich ein Konto auf Guthabenbasis bei einer Sparkasse einklagt werden.
Sparkassen unterliegen sogar dem weiter gehenden "Kontrahierungszwang", d.h. sie müssen jedem Bürger aus dem eigenen "Gewährleistungsgebiet" das Führen eines Guthabenkontos ermöglichen. Gerät ein solches Konto dann aber ins Minus, kann und darf dem Kunden sehr schnell gekündigt werden.

Sparkassen müssen ein dir ein Guthabenkonto eröffnen, allerdings musst du in ihrem Einzugsgebiet wohnen. Bei der Kontoeröffnung bekommst du eine Anlage über die besonderen Bedingungen für Guthabenkonten. Die Sparkasse behält sich die Möglichkeit vor dir das Konto bei Gründen wie Überziehung, Umsatzlosigkeit, Umzug aus dem Geschäftsgebiet, Hausverbot, Eingang von Pfändungen etc. zu kündigen.
Kabark am 5. April 2009 09:40 Auch Dir danke!
Danke Dir!