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Frage zur Sparkasse

Frage von Kabark Kabark

Ist es so, dass eine Sparkasse einem Neukunden ein Girokonto auf Guthabenbasis einrichten muss? Wenn nein: Durch welche Leistung definiert sich dann der öffentlich-rechtliche Status einer Sparkasse?

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Antworten (2)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Lissa Lissa

    In einigen Bundesländern kann gerichtlich ein Konto auf Guthabenbasis bei einer Sparkasse einklagt werden.

    Sparkassen unterliegen sogar dem weiter gehenden "Kontrahierungszwang", d.h. sie müssen jedem Bürger aus dem eigenen "Gewährleistungsgebiet" das Führen eines Guthabenkontos ermöglichen. Gerät ein solches Konto dann aber ins Minus, kann und darf dem Kunden sehr schnell gekündigt werden.

    http://www.datentransfer24.de/Recht-Girokonto.html

    Kommentar von Kabark KabarkKabark

    Danke Dir!

  • 1
    Antwort von NinaD82 NinaD82

    Sparkassen müssen ein dir ein Guthabenkonto eröffnen, allerdings musst du in ihrem Einzugsgebiet wohnen. Bei der Kontoeröffnung bekommst du eine Anlage über die besonderen Bedingungen für Guthabenkonten. Die Sparkasse behält sich die Möglichkeit vor dir das Konto bei Gründen wie Überziehung, Umsatzlosigkeit, Umzug aus dem Geschäftsgebiet, Hausverbot, Eingang von Pfändungen etc. zu kündigen.

    Kommentar von Kabark KabarkKabark

    Auch Dir danke!

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