Naturmediziner am 22.11.2007 um 16:52 Uhr
Hallo, das Bayerische Verfassungsgericht hat das Durchsuchen von Gepäckstücken und Taschen ohne Verdacht verboten, siehe: http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0602/09-schleierfahndung/index.xml Trotzdem sagte der Innenminister: " Innenminister Günther Beckstein (CSU) kommentierte, das Urteil habe kaum Auswirkungen auf die praktische Polizeiarbeit". Jetzt frage ich mich: Warum beschliesst ein Gericht das Verbot von Durchsuchungen, wenn es doch nicht eingehalten wird?? Und was kann man tun, wenn die Polizei wieder alles (natürlich ohne jeglichen Verdacht) durchwühlt? Kann ich dagegen einen Strafantrag stellen?
Danke.

Nein, Du kannst keinen Strafantrag stellen, denn es liegt keine Straftat vor. Zudem kann eine Durchsuchung immer durch angeblichen Verdacht abgesichert werden.
Aber der Mann, dessen Auto ohne Verdacht durchwühlt wurde (siehe geposteten Link) hat ja auch eine Verfassungsbeschwerde eingereicht und daraufhin wurde das Gesetz dann geändert. Wozu macht das Gericht Gesetze, wenn sie eh nicht eingehalten werden? Außerdem muss ein Verdacht immer begründet sein. Nur jung + männlich ist kein konkreter Verdacht!
Du hast ja Recht. Aber Du weißt doch auch, wie das mit dem Recht bekommen ist.