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Frage zur Riester Rente.

gefragt von nicki98 am 11.03.2008 um 20:02 Uhr

Kann ich die bisher angesparten Beträge zum Kauf eines Eigenheimes (Haus oder Eigentumswohung) verwenden?


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Reply


vincent
beantwortet von vincent am 11. März 2008 20:36
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Kopiert aus WISO: Die Riester-Rente wird noch attraktiver: Künftig können Riester-Sparer ihr eingezahltes Geld auch für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung nutzen, indem sie damit z.B. ein Darlehen abbezahlen. Mit "Wohn-Riester" schafft der Staat so einen Ersatz für die entfallene Eigenheimzulage.


anonym
beantwortet von Werdertier am 11. März 2008 20:05
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Da Dng heisst rente und demzufolge kannst du sie erstzu einem bestimmten Zeitpunkt verwenden.

Gruss


anonym
beantwortet von Henry p. Deising am 11. März 2008 20:43
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Also, leider muss ich meinen Vorrednern widersprechen. Es gibt die Möglichkeit eingespartes Guthaben zur Hausfinanzierung zu nutzen, allerdings nur zu einem gewissen Teil. Damit du deine Riesterförderung durch den Staat nicht verlierst, musst du aber bis zum Beginn des Rentenbezuges den entnommenen Betrag wieder zurückzahlen. Für genaue Informationen wende dich an einen kompetenten Baufinanzierungsexperten.

Kommentar von nicki98 am 11. März 2008 22:02

Damit kann ich etwas anfangen. Werde Deinen Rat befolgen und Erkundigungen einholen. Danke.


anonym
beantwortet von Henry p. Deising am 11. März 2008 20:54
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So, habe ncohmal genauer geforscht. Du sollst aus deiner Riesterpolice bis zu 75% zur Baufinanzierung nutzen können.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 13. März 2008 07:30
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Lies mal hier nach. http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/versicherung/:Extra-Sicherh...

Für sinnvoll halte ich es nicht. Denn die Riester-Rente dient zum Ausgleich für die Reduzierung der Rente.





regideur
beantwortet von regideur am 11. März 2008 20:03
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Nur wenn Du jetzt in Rente gehst.


Mismid
beantwortet von Mismid am 11. März 2008 20:16
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nein ich denken nicht. Selbst wenn es in Zukunft möglich ist (zur Zeit geht es noch nicht), Riesterzulagen auch für Wohnungseigentum bekommen.




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