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Frage zur Krankenversicherungspflicht

gefragt von Ronalminha am 07.03.2008 um 10:33 Uhr

Ich war früher in der GKV, bin dann aber raus gegangen (aus Kostengründen). Zur Zeit bin ich selbstständig und nicht krankenversichert, möchte aber wieder in die GKV. meine Frage: muss ich Beiträge nachzahlen für die unversicherte Zeit? (wegen der Versicherungspflicht seit 1.4.2007)


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Reply


Herlich
beantwortet von Herlich am 7. März 2008 10:42
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(03.04.2007) (Update) Ab 1.4.2007 werden viele Selbstständige zur Rückkehr in die gesetzlichen Krankenkassen berechtigt - beziehungsweise verpflichtet: Wer früher schon einmal in der Kasse war, könnte sich automatisch zum Höchstsatz versichert dort wiederfinden. Wer als Selbstständiger ein geringes Einkommen hat, kann unter Umständen von ermäßigten Beitragszahlungen profitieren, ebenso wie von Wahltarifen. Ganz wichtig: Betroffene sollten möglichst bald reagieren. Wer noch nie gesetzlich versichert war, muss spätestens 2009 eine private Krankenversicherung abschließen.

Wir geben detailliert Auskunft über die praktischen Folgen der Gesundheitsreform auf die Krankenversicherung für Selbstständige. Außerdem haben wir zwei Musterschreiben an die Krankenkasse für Sie.

Ab April 2007 werden viele Selbstständige zur Rückkehr in die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet. Andere sind nach vielen Jahren erstmals wieder berechtigt, in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren. Neu geregelt wird auch das System der Beitragsbemessung für Selbstständige: Selbstständige mit geringem Einkommen können geringere Beitragszahlungen beantragen. Kopiert aus: http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwese...


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 7. März 2008 10:38
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Nein, als Selbstständiger ist es nicht möglich, wieder der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Du müßtest mindestens einige Monate wieder einen Angestelltenjob mit Versicherungspflicht ausübern, der unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze bezahlt wird. Dann bist Du wieder drin und darfst auch drin bleiben, egal ob Du danach wieder selbstständig bist.

Vielleicht hat ein Verwandter oder Bekannter einen Job für Dich für ein paar Monate?

Kommentar von benutzer27 am 7. März 2008 10:42

du musst nur angestellt werden, die Dauer ist unerheblich.

Kommentar von A8ff471a2a3e8d09d7a7a92e426cae63smallKajjo am 7. März 2008 10:48

Bist Du sicher? Ich meine, es gäbe eine Vorversicherungsdauer? Wie auch immer: Man muß wieder pflichtversichert werden, damit man zurück kommt.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 7. März 2008 10:51

Man kann als Selbständiger "freiwillig versichert" sein.

Kommentar von Ronalminha am 7. März 2008 11:25

Ja, schon klar, dass ich da wieder rein kommen kann, hatte mich sogar schon nach der Höhe des Beitrags erkundigt. Nur ist meine Sorge, dass für das vergangene Jahr Beiträge nachträglich erhoben werden könnten, damit die Versicherungszugehörigkeit "lückenlos" ist. Das prüfen die sogar, wenn man einen neuen Angestellten job annimmt, soviel ich weiß, wie und wo man bisher versichert war. Nicht, dass ich dann für ein Jahr Beitäge nachzahlen muss...

Kommentar von A8ff471a2a3e8d09d7a7a92e426cae63smallKajjo am 7. März 2008 11:25

@Indy72: Nein, das ist falsch. Wenn man bereits Mitglied der GKV ist, dann darf man versichert BLEIBEN. Wennman aber bereits in einer PKV ist, dann gibt es keinen einfachen Weg zurück in die GKV, eben schon gar nicht freiwillig.

Außer über Arbeitslosigkeit oder Angestelltenverhältnis.


anonym

anonym
beantwortet von Ronalminha am 7. März 2008 11:54
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Danke für die Antworten. Hab inzwischen die richtige Antwort selbst gefunden, man muss: http://www.vorsorge-und-finanzen.de/Ratgeber-Krankenversicherung/071119-Krankenv...

Werde wohl doch über eine PKV nachdenken.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 7. März 2008 10:35
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Als Selbstständiger kommst du nicht mehr zurück in die Gesetzliche, der Zug ist abgefahren (haste am falschen Ende gespart).




Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 7. März 2008 10:51

Man kann als Selbständiger "freiwillig versichert" sein.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 7. März 2008 10:42
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Auch durch Arbeitslosigkeit würdest Du wieder in die GKV aufgenommen.




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