Frage zur Jahresabrechnung in der WEG

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Alles andere wäre unzulässig.

Die Instandhaltungsrücklage dient nicht zur laufenden Reparatur, sondern ist der Notgroschen der WEG. Daher kann nur durch Beschluss, oder in Notfällen über diese verfügt werden.

Für alle anderen Schäden und Reparaturen ist in ordnungsgemäß erstellten Wirtschaftsplänen ein entsprechender Etat vorgesehen. Wenn dieser nicht ausreicht, muss die Verwaltung einen Nachtragshaushalt erstellen, also eine Sonderumlage beschließen lassen. In den Fällen wo das Geld noch nicht vollständig vorhanden ist, kann sich der Verwalter auch einer Sonderanforderung bedienen. Aber das ist sein und nicht dein Problem.

Fazit: Deine Verwaltung hat sich korrekt verhalten.

zumindest dieses jahr war es dann mal korrekt. er hat aber auch ständig falsch gebucht. scheck von der gebäudeversicherung vergessen, musste dann im nächsten jahr reingebucht werden usw. da blickt bald keiner mehr durch.

@adrian1980

Dann solltet ihr mal einen Verwalterwechsel ins Auge fassen.

Der BGH hat in den letzten Jahren sehr viele (nicht immer glückliche) Entscheidungen über die Nachvollziehbarkeit von Jahresabrechnungen getroffen. Mit dem Ausweis des Liquiditätsnachweises und des Vermögensstatus (ist vergleichbar mit dem Nullabgleich oder im weitesten Sinne mit einer Bilanz) kann man mittlerweile ganz gut nachvollziehen, ob die Rechnung stimmt. Das Problem an der Sache ist, dass die meisten Verwalter weder die Urteile kennen, noch diese umsetzen wollen und können. Dafür erfreuen sich die Verwalterverbände ihrer politischen Conactions und der selbstgemachten Aufmerksamkeit.

Wenn es einige ETW sind, dann ist das schon möglich, da dann nur ein kleiner Teil auf jeden Eigentümer fällt und die Rücklagen nicht angegriffen werden müssen.

darum geht es jetzt eben. jeder muss jetzt über 500 EUR nachzahlen, weil er es nicht aus der rücklage genommen hat. für mich ist das nichts anderes als eine versteckte sonderumlage.

@adrian1980

Nicht der Verwalter, sondern die Wohnungseigentümer beschließen die Jahresabrechnung. Wenn die WE-Versammlung das Geld lieber aus der Instandhaltungsrücklage bezahlen will, kann sie dies im Rahmen der Jahresabrechnung mehrheitlich beschließen.

Ich wünsche dem Verwalter, daß er nur die Kosten und Lasten verteilt, die auch von der Versicherung ersetzt werden. Und in welcher Kostenstelle diese eingestellt werden, bestimmt ja ggf. die Versammlung mit der Beschlussfassung, oder? Und einfach so mal eben in die Rücklage greifen, darf ein Verwalter ja schon gar nicht. Auch ganz einfach. Und wenn ein ET allein betroffen ist, bezahlt er auch allein den Restbetrag!

anders herum wird ein schuh daraus...Eine Finanzierung aus der Instandhaltungsrücklage oder generell eine Entnahme von Beträgen aus der Rücklage geht nur mit einem wirksamen Beschuss, in dem der Zweck und vor allem die Höhe der Entnahme genauestens festgelegt ist! Wenn ein solcher nicht existiert, war die bisherige Praxis nicht korrekt und entsprach nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Was ist ggf. mit einer Abrechnung von Wasserschäden über die Gebäudeversicherung, falls die Ursache etwa ein Rohrbruch war?

die gebäudeversicherung zahlt nur bis 1700 EUR. darüber müssen wir dann zuschießen. die letzten drei jahre gab es immer wieder wasserschäden, die er einfach aus der rücklage bezahlt hat. die eigentümer wurden erst auf der nächsten versammlung darüber informiert.

was sind den Kleinreparaturen?? Ich will jetzt nicht wiederholen was die Kollegen schon alles richtig geschrieben haben.

Aber der Verwalter scheint wohl nicht so der Buchhaltungsfachmann zu sein. Da ist eine ordentliche Belegprüfung schon angebracht. Oder gar der Gedanke die Bestellung nicht zu verlängern.

das problem ist halt, wenn in einem jahr etwas falsch gebucht wurde, zieht sich das dann durch die nächsten jahre so durch. und dann hat man keinen überblick mehr, welche kosten tatsächlich angfallen sind.
entsprechende rechnungen hält er zurück, originale kontoauszüge sieht man auch nie, deswegen ist es ganz schwierig. werde auf der versammlung vorschlagen, seine abrechnungen der letzten jahre gutachterlich prüfen zu lassen. mal sehen, wie er dann reagiert.


@adrian1980

was soll das bringen?????????????????? die sind beschlossen.

dann lass dich zum Beirat wählen und prüfe diese Dinge vor Versammlung