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Frage zur Internationalen Steuerummer im Kleingewerbe

gefragt von waaftaschn am 13.02.2009 um 0:58 Uhr

Hallo Leute: eine Bekannte von mir will wissen ob sie als Kleinunternehmerin-Ust-befreit also, für den internationalen Handel innerhalb und auch außerhalb der EU diese internationale Steuernummer braucht bzw. übers FA zugewiesen bekommt. Dem Sagen nach will sie in den anderen Ländern ihre Waren einkaufen, in Deutschland verkaufen. Danke für die Ratschläge!

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Ioooo
beantwortet von Ioooo am 13. Februar 2009 12:14
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Hilfreichste Antwort

Eigentlich ist sie für Kleinunternehmer(Ust-befreit) weder nötig noch wirklich sinnvoll.

Für Lieferungen aus dem nicht-EU-Ausland wird sie überhaupt nicht gebraucht.

Im EU-Ausland wird sie aber von manchen Firmen inzwischen als Beweis dafür genutzt, dass hier ein Unternehmen angemeldet ist.

Bestellen und Besitzen einer USt-ID schadet nicht, aber benutzen würde ich sie nur, wenn es ein Lieferant wirklich fordert.

Weitere Fragen dazu kann man gut im "Steuer"-Forum von www.wer-weiss-was.de stellen.

Kommentar von dackelnero am 24. Februar 2009 15:38

...also, dort springt doch noch der oerdiz rum. Da kann man sich jegliche Frage verkneifen. Und Antworten auch. Sorry, ist aber so.

Kommentar von 37104297e004d11aba9e92dddc90e08csmallIoooo am 24. Februar 2009 16:07

Ach, sei doch nicht so. Musst ja seine Antworten nicht lessen, und wenn er wirklich Quatsch schreibt, greifen die Moderatoren schon korrigierend ein;

und die sind wirklich thematisch fit.

Nur Mut! Hau in die Tasten; lass Dich nicht von irgendeinem virtuellen Fuzzi abhalten. :-)

Ich habe heute selbst mal wieder eine Frage reingestellt (Wegeunfall)


Weitere gute Antworten


gamasche
beantwortet von gamasche am 13. Februar 2009 01:01
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Die DE Nummer hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. Die kann sie auch so beantragen und auch erhalten.


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 13. Februar 2009 01:08
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Ohne Angabe der USt-ID wird sie von ausländischen Lieferanten wie eine Privatperson behandelt und somit folglich oftmals gar nicht von Fabrikanten oder Großhändlern aus dem Ausland beliefert.


Webaholic
beantwortet von Webaholic am 13. Februar 2009 01:01
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Sie ist damit ja auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.
Folglich braucht sie auch keine USt-ID sondern muss - genau wie jeder Verbraucher auch die Umsatzsteuer bezahlen. Alles andere hat damit aber nichts zu tun.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 13. Februar 2009 01:00
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Es st besser sie beantragt die, auch wenn sie es nicht brauchen würde, weil sie ja keine USt ausweisen darf. aber die ausländischen Unternehmer sehen es gern, das die auf den Unterlagen steht.


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