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frage zur Haftplichtversicherung

gefragt von hallohallo1 am 14.11.2008 um 11:43 Uhr

Ich wohne in einer whg mit lamiatboden. Dieser ist mir an einigen stellen aufgewollen durchs wischen, obwohl ich eh schon fast trocken wische quillt er trozdem auf, aber komischerweise nur an paar stellen! übernimmt sowas bei einem Auszug die haftplichtversicherung?


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seehasenbraut
beantwortet von seehasenbraut am 14. November 2008 11:48
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hatte ich in meiner letzte wohnung auch, der fussboden war nicht korrekt verleget worden, einfaches wischen muss der laminat aushalten. wir haben es der Haftpflicht gemeldet, weil der boden zur Wohnun gehört und die gehört nun mal dem Vermieter. die haben das anstandslos bezahlt.

Kommentar von hallohallo1 am 14. November 2008 11:49

echt super!! da fällt mir ein stein vom Herz! vielen dank dir!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 14. November 2008 11:44
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wenns vom Wischen ist, dann mit Sicherheit nicht.- Sprich mal mit deinem Versicherungsvertreter, der hat vielleicht einen Tipp für dich. Hier gibts sicher keine Anleitung zum Versicherungsbetrug

Kommentar von hallohallo1 am 14. November 2008 11:46

ich meine das ernst!! was für ein Versicherungsbertug!!da hätt ich viel zu viel angst erwischt zu werden!!! mein boden ist wirklich aufgequillt durs fast trockene wischen!!


anonym
beantwortet von RexDanny am 14. November 2008 11:56
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Hallo,

die PH zahlt, wenn man SCHULDHAFT einen Schaden verursacht hat. Das wäre beim Wischen mit zu viel Wasser (also nicht so wie Du es gemacht hast). Es scheint, der Schaden bestand schon oder das Laminat ist an manchen Stellen nicht in Ordnung. Das ist Sache des Vermieters.

Wie sah der Boden beim Einzug aus? Tadellos? Oder ist Dir mal irgendwann etwas ausgelaufen?


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 14. November 2008 11:56
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Ich plädiere auch für falsch verlegt. Wenn der Boden nur an einigen Stellen aufgequollen ist, liegt es ja wohl eher am Boden selber und nicht an Deiner Wischtechnik. Hast Du schon mit dem Vermieter darüber gesprochen? Vielleicht hat er das Problem ja auch noch in anderen Wohnungen.


anonym
beantwortet von allesist am 14. November 2008 11:44
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Lol - hat noch wer w!chsen gelesen?

Kommentar von hallohallo1 am 14. November 2008 11:48

nicht jeder hat so gedanken wie du ;-)


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 14. November 2008 11:44
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Nein, das ist selbstverschulden. Das musst du schon anders auslegen.

Kommentar von hallohallo1 am 14. November 2008 11:47

wie anders auslegen! was soll ich denen dann bitte sonst sagen!! es ist durch wischen passiert und für was zahle ich dann die Versicherung ich habs ja nicht mit absicht gemacht und mehr wie fast trocken wischen kann ich auch nicht es muss ja sauber wergen

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 14. November 2008 12:12

Das werden sie dir aber nicht glauben. Sag doch ein Kind hat was umgeschmissen oder sowas in der Art. Dann kommt jemand anderes dafür auf.
Deine Haftpflicht ist nur dafür da, wenn du bei anderen einen Schaden verursachst. Deine eigenen musst du selber zahlen.


Sandy9
beantwortet von Sandy9 am 14. November 2008 11:46
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Nein, ist ja fahrlässig gehandelt.

Kommentar von hallohallo1 am 14. November 2008 11:48

wieso fahrlässig ich habe fast trocken gewischt, was soll ich denn noch machen!!??

Kommentar von 5219696df06d83f5aaf3577cc46e491bsmallSandy9 am 14. November 2008 12:03

ja, sorry. Aber so legt das die Versicherung aus. Ganz einfach.


anonym
beantwortet von Volvoliebhaber am 14. November 2008 12:03
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Normalerweise wird Laminat, wenn es verlegt wurde, mit einer speziellen Versiegelung bearbeitet. Damit genau das, was bei dir passiert ist, nicht passiert. Aber viele Firmen sparen sich die Versiegelung, weil sie sehr teuer ist. Ich würde das meiner Versicherung nicht melden, weil der Vermieter dir beweisen muß, das du was falsch gemacht hast. Der Vermieter muß sich an die Firma wenden, die das Laminat verlegt hat.


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 14. November 2008 12:14
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Nee, dafür wäre wahrscheinlich die Gebäudeversicherunge zuständig, wenn das Laminat direkt auf dem Betongrund liegt. Wenn zwischen dem Betongrund und dem Laminat noch eine Teppichschicht oder Korkschicht ist, dann wäre es die Haftpflicht. Aber ob eine davon bezahlt, wenn das Laminat aufgequollen ist... und das durchs wischen.??? Vielleicht gilt das als "normale Abnutzung". Keine Ahnung, aber versuchen kannste es ja!


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