Ich habe gerade nette Post von der GEZ erhalten, die an meine Firma gerichtet ist. Ich arbeite von zuhause aus und bezahle somit schon diese Zwangsgebühren ans "Staatsfernsehen" und sehe nicht ein doppelt abkassiert zu werden. Wie soll ich mich verhalten? Ich stehe mit diesen "Brüdern" eh auf Kriegsfuss weil ich keiner Zwangsgebühr egal welcher Form etwas positives abgewinnen kann. Zur Arbeit nutze ich nur das Notebook und damit recherchiere ich aber schaue gewisse keinen öffentlich-rechtlichen Online-TV. Ich bin eh der Meinung das ganze Finanzierungssystem des ÖR sollte weg von den Zwangsgebühren und in eine Art Public Pay TV umgewandelt werden.

Ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch [16.07.2008] entschieden (Az. 4 A 149/07). Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb von einem Monat Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/112910
Computer anmelden und nicht zahlen, ist das sauberste Verfahren. Damit hat man die Möglichkeit, gegen die Gebühr vorzugehen. Da bereits einige Verfahren laufen und es ein Jahr dauern kann bis man selbst entscheiden muss, ob man klagt, ist das Risiko äußerst gering. Alles dazu hat www.gebuehren-igel.de parat.

Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten. Dies entschied das VG Koblenz. Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15. Juli 2008, 1 K 496/08.KO
Das Gericht hat die Berufung zum OVG Rheinland-Pfalz zugelassen. Ob bereits geurteilt wurde, hab ich noch nicht weiter nachverfolgt.
geige am 8. September 2008 11:04 Frage ist allerdings, wie (be)urteilt das Verwaltungsgericht in Deiner Region?

da ist vor kurzen ein interessanter bericht im fernsehen gekommen wg. den praktiken der gez. hintergrund war das jeder gez-ma täglich mind. 10 neue verträge abschliessen musste. zahlen musst du nur wenn du selbstständig bist

Du hast ein Radio im Auto, welches Du ggf steuerlich geltend machst (Dazu reichte der GEZ übrigens schon mal eine Firmenwerbung auf den Türen).
Als Selbstständiger musst Du zusätzlich zahlen, wenn Du zum Beispiel ein Radio oder TV in Deinen Büroräumen hast oder Dein Auto mit Radio gewerblich nutzt.
Ich habe kein separates Arbeitszimmer und die Radio-, und TV-Geräte sind schon privat per GEZ gezahlt. Weil ich keinen Führerschein habe, besitze ich auch kein Auto und somit kann ich kein Radio anmelden. Im Grunde genommen bin ich ziemlich unerfreut über dieses doppelte Abkassieren und sauer auf diesen Verein.
Ich habe aber kein Radio. Was kann denn im schlimmsten Fall passieren wenn ich die Frist verstreichen lasse, bis zu welcher die Zwangsgebührenabkassierer sorry meinte die GEZ das Formular ausgefüllt haben möchten?
Du bekommst halt noch eine Aufforderung. Schlimstenfalls steht ein Sachbearbeiter (Kundenverber)vor der Tür und möchte mit Dir sprechen.