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Frage zur GEZ

Frage von FrageAndy FrageAndy

Ich habe gerade nette Post von der GEZ erhalten, die an meine Firma gerichtet ist. Ich arbeite von zuhause aus und bezahle somit schon diese Zwangsgebühren ans "Staatsfernsehen" und sehe nicht ein doppelt abkassiert zu werden. Wie soll ich mich verhalten? Ich stehe mit diesen "Brüdern" eh auf Kriegsfuss weil ich keiner Zwangsgebühr egal welcher Form etwas positives abgewinnen kann. Zur Arbeit nutze ich nur das Notebook und damit recherchiere ich aber schaue gewisse keinen öffentlich-rechtlichen Online-TV. Ich bin eh der Meinung das ganze Finanzierungssystem des ÖR sollte weg von den Zwangsgebühren und in eine Art Public Pay TV umgewandelt werden.

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Antworten (7)

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Du meldest ein Radio fürs Geschäft an.

    Kommentar von FrageAndy FrageAndy

    Ich habe aber kein Radio. Was kann denn im schlimmsten Fall passieren wenn ich die Frist verstreichen lasse, bis zu welcher die Zwangsgebührenabkassierer sorry meinte die GEZ das Formular ausgefüllt haben möchten?

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Du bekommst halt noch eine Aufforderung. Schlimstenfalls steht ein Sachbearbeiter (Kundenverber)vor der Tür und möchte mit Dir sprechen.

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    Antwort von tradaix tradaix

    Ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch [16.07.2008] entschieden (Az. 4 A 149/07). Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb von einem Monat Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/112910

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    Antwort von geige geige

    Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten. Dies entschied das VG Koblenz. Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15. Juli 2008, 1 K 496/08.KO

    Das Gericht hat die Berufung zum OVG Rheinland-Pfalz zugelassen. Ob bereits geurteilt wurde, hab ich noch nicht weiter nachverfolgt.

    Kommentar von geige geigegeige

    Frage ist allerdings, wie (be)urteilt das Verwaltungsgericht in Deiner Region?

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    Antwort von jo2626 jo2626

    Lies das Buch von Bernd Höcker : GEZ abschaffen !

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    Antwort von bulli66 bulli66

    da ist vor kurzen ein interessanter bericht im fernsehen gekommen wg. den praktiken der gez. hintergrund war das jeder gez-ma täglich mind. 10 neue verträge abschliessen musste. zahlen musst du nur wenn du selbstständig bist

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    Antwort von markus021169 markus021169

    Du hast ein Radio im Auto, welches Du ggf steuerlich geltend machst (Dazu reichte der GEZ übrigens schon mal eine Firmenwerbung auf den Türen).

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    Antwort von FridaGT FridaGT

    Als Selbstständiger musst Du zusätzlich zahlen, wenn Du zum Beispiel ein Radio oder TV in Deinen Büroräumen hast oder Dein Auto mit Radio gewerblich nutzt.

    http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html

    Kommentar von FrageAndy FrageAndy

    Ich habe kein separates Arbeitszimmer und die Radio-, und TV-Geräte sind schon privat per GEZ gezahlt. Weil ich keinen Führerschein habe, besitze ich auch kein Auto und somit kann ich kein Radio anmelden. Im Grunde genommen bin ich ziemlich unerfreut über dieses doppelte Abkassieren und sauer auf diesen Verein.

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