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Frage zur Garantie bei einem Neufahrzeug

gefragt von elsnielsni am 17.10.2007 um 11:15 Uhr

Ich habe ein neues Wohnmobil bei einem ca. 20km entfernten Händler gekauft. Nach der ersten Tour sind einige Mängel aufgefallen die aber lt. Händler nur in der 120km entfernten Hauptgeschäftsstelle/Werkstatt behoben werden können. Muss ich die Zeit und kosten tragen und mit dem fahrzeug 120km hin und 120km zurück zur Werkstatt zu fahren oder sind andere Lösungen denkbar? Der Händler besteht auf "vorbeikommen".


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Reply


thebrain
beantwortet von thebrain am 17. Oktober 2007 11:26
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nein. meines wissen geh zu dem händler von dem du es gekauft hast. mit dem hast du ja den vertrag. er soll sich drum kümmern dass die mängel beseitigt werden. oder suche im internet nach anderen händlern im umkreis die die lizenz haben.

wenn an einem opel was kaputt geht schickt dich ja auch keiner nach rüsselsheim.

Kommentar von Dca8a8be2c8f2e8761c10dbc9c58c172smallelsni am 17. Oktober 2007 11:33

Ich habe den Vertrag mit dem entfernten Händler, weil da die Hauptnierderlassung ist. Es ist ein und dieselbe Firma. Gekauft habe ich den Wagen im nahen Verkaufsbüro, ein Parkplatz mit Container.


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 17. Oktober 2007 11:34
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So etwas habe ich ja noch nie gehört. Erster Ansprechpartner in Garantiefragen ist immer der Händler, es sei denn es wurde im Kaufvertrag anders vereinbart.

Kommentar von Dca8a8be2c8f2e8761c10dbc9c58c172smallelsni am 17. Oktober 2007 11:36

es sind zwei filialen des gleichen händlers, eine mit und eine ohne Werkstatt.

Kommentar von Cd4a12a897018f4d092e0b7af0f40ab0smallPinbuster am 17. Oktober 2007 12:28

Ich würde mich trotzdem an den halten, der den Vertrag mit mir gemacht hat.


Hunley
beantwortet von Hunley am 17. Oktober 2007 11:45
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Da hätte Dir aber schon vorher auffallen müssen daß die Werkstatt woanders ist. Und im Vertrag steht eh die Hauptadresse, also hast den mit der Hauptfiliale geschlossen.
Als Gegenbeispiel: Wenn vom Händler ein Vertreter zu Dir ins Haus käme für den Vertrag, müßten die Garantiefälle dann in Deiner Garage repariert werden?
Vielleicht ist ja in der Nähe noch ein anderer authorisierter Händler, der Garantiearbeiten durchführen kann.

Kommentar von Dca8a8be2c8f2e8761c10dbc9c58c172smallelsni am 17. Oktober 2007 11:48

Es geht ja auch eher darum: Wer zahlt mir den Sprit und den Verdienstausfall. Ich kann ja nichts für die Fahrzeugmängel.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 17. Oktober 2007 11:54

Es ist aber üblich, daß der Kunde in die Werkstatt kommt, es sei denn er wird hingeschleppt weil das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Sowas wie Verdienstausfall kriegst Du eh nicht bezahlt, allerhöchstens ein Leihfahrzeug wenn die Reparatur länger dauert.
Das mußt Du halt in Kauf nehmen wenn die Händler so weit auseinanderliegen. Abgesehen müßte sowas alles in den Garantiebedingungen des Herstellers drinstehen. Vielleicht kannst Du das WoMo am Verkaufsplatz abgeben, wenn jemand von der Firma sowieso zur Werkstatt fährt. Dann sparst Du Dir die Zeit, aber tanken mußt Du dann schon selbst.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 17. Oktober 2007 13:59

Thumbs down! Die Frage ist nicht so einfach: Grundsätzlich ist immer beim Kunden nachzubessern bzw. beim Kunden abzuholen. Nur bei Kfz ist umstritten, ob der Kunde das Fahrzeug zum Händler schaffen muss. Zum Hersteller oder einen anderen Werkstatt muss er es jedenfalls nicht schaffen.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 17. Oktober 2007 14:32

Ich denke mal das regeln die Garantiebedingungen. Zum Hersteller war auch nicht die Rede, aber wenn ich mir ein Auto in Buxtehude kaufe und in München wohne kann ich auch nicht vom Händler verlangen, es abzuholen. Da wird die nächste authorisierte Werkstatt angesteuert. Wo ich Garantiefälle machen lasse ist mir selbst überlassen. Und nachdem ja bestimmt die Werkstatt-Adresse im Vertrag steht sehe ich da keine -rechtliche- Grundlage, es zu verlangen. Das hätte man vielleicht im Kaufvertrag regeln sollen. Schlechte Beratung vom Verkäufer, der hätte es auch ansprechen sollen.


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 17. Oktober 2007 13:54
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Wenn das wirklich eine Frage zur vertraglich vereinbarten GARANTIE ist, dann steht alles im Garantievertrag.

Offenbar geht es aber um die gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG. Der Kunde hat 2 Jahre lang das Recht, vom Verkäufer Nacherfüllung, z.B. Reparatur, zu verlangen und andere Gewährleistungsrechte geltend zu machen (§ 437 BGB). Wie und wo der Händler nacherfüllt, ist seine Sache. Muss das Auto 120 km transportiert werden, muss er sich darum kümmern. Das ist nicht Sache des Kunden.




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