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Frage zur eV

gefragt von Cat8715Cat8715 am 03.07.2009 um 10:15 Uhr

Wenn ich bei einem Gericht anfragen möchte ob der Schuldner die eV abgegeben hat oder bereits einen Insolvenzantrag gestellt hat, wie formuliere ich das am Besten?

Danke

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Recht x 35.254

anonym
beantwortet von rudibee am 3. Juli 2009 10:20
2x
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Zitat: Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis werden jeder Person erteilt, welche ein berechtigtes Interesse gem. § 915 III ZPO glaubhaft machen kann. Um ein Auskunftsersuchen eines Berechtigten korrekt bearbeiten zu können, sind folgende Angaben zur Person anzugeben:

  1. Name, auch Geburtsnamen, gesch., verwitwet oder Aliasnamen
  2. Vorname (Rufname), nach Möglichkeit alle bekannten Vornamen Hinweis: Bei Namensgleichheit ist eine Angabe wie Senior oder Junior hilfreich
  3. Anschrift, alle bekannten Anschriften, auch alte Anschriften, sind unter Umständen hilfreich (innerhalb der letzten 3 Jahre rückwirkend vom Auskunftsdatum an gerechnet)
  4. Geburtsdatum

Ob ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, erfährst du hier: http://cli.gs/2DvVjj


Simmi821
beantwortet von Simmi821 am 3. Juli 2009 10:33
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Da ich öfters mal einen Mahnbescheid verschicken muss, frage ich vorher beim zuständigen Amtsgericht des Schuldners nach, ob er Insolvenz angemeldet hat. Die geben ganz normal Auskunft. Ausserdem kann man auch hier fündig werden (auch Privatpersonen): https://www.insolvenzbekanntmachungen.de (unter Bekanntmachungen suchen)



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