Cat8715 am 03.07.2009 um 10:15 Uhr
Wenn ich bei einem Gericht anfragen möchte ob der Schuldner die eV abgegeben hat oder bereits einen Insolvenzantrag gestellt hat, wie formuliere ich das am Besten?
Danke
Zitat: Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis werden jeder Person erteilt, welche ein berechtigtes Interesse gem. § 915 III ZPO glaubhaft machen kann. Um ein Auskunftsersuchen eines Berechtigten korrekt bearbeiten zu können, sind folgende Angaben zur Person anzugeben:
Ob ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, erfährst du hier: http://cli.gs/2DvVjj

Da ich öfters mal einen Mahnbescheid verschicken muss, frage ich vorher beim zuständigen Amtsgericht des Schuldners nach, ob er Insolvenz angemeldet hat. Die geben ganz normal Auskunft. Ausserdem kann man auch hier fündig werden (auch Privatpersonen): https://www.insolvenzbekanntmachungen.de (unter Bekanntmachungen suchen)