Kirsche69 am 01.06.2008 um 13:04 Uhr
Hallo! Nach der Geburt eines Kindes im Januar 2006 wurde vom August 2006 an in Teilzeit gearbeitet. Nun soll noch einmal ausgesetzt werden. Besteht noch ein Anspruch auf Elternzeit? Wenn ja, wie lange? Wo kann man sich informieren?
Man hat 12 Monate (+ 2 "Partnermonate") Anspruch auf Elternzeit. Man kann ihn nehmen bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Soviel ich weiß, auf Antrag sogar bis das Kind 8 Jahre ist. Schau mal auf folgender Seite:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

Das ist hier geregelt http://www.rechtsrat.ws/gesetze/berzgg/01.htm