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Frage zur Elternzeit

Frage von Kirsche69 Kirsche69

Hallo! Nach der Geburt eines Kindes im Januar 2006 wurde vom August 2006 an in Teilzeit gearbeitet. Nun soll noch einmal ausgesetzt werden. Besteht noch ein Anspruch auf Elternzeit? Wenn ja, wie lange? Wo kann man sich informieren?

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Antworten (3)

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    Antwort von Janina2704 Janina2704

    Man hat 12 Monate (+ 2 "Partnermonate") Anspruch auf Elternzeit. Man kann ihn nehmen bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Soviel ich weiß, auf Antrag sogar bis das Kind 8 Jahre ist. Schau mal auf folgender Seite:

    http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

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    Antwort von bitmap bitmap

    Das ist hier geregelt http://www.rechtsrat.ws/gesetze/berzgg/01.htm

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    Antwort von Lissa Lissa

    http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

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