Habe, einer Firma eine Einzugsermächtigung gegeben, diese wurde wegen mangelnder Kontodeckung nicht ausgeführt. Mir wurden 7Euro Rücklastschrift angerechnet. Jetzt nach 2 Wochen wurde von der selben Firma wieder versucht, per Einzug, das Geld von meinem Konto abzubuchen. Ich dachte immer, wenn einmal ein Einzug nicht möglich ist, dann ist ist auch die Einzugsermächtigung erloschen. Stimmt das nicht mehr?

Bei vielen Firmen ist das so. Wenn einmal der Einzug nicht klappte, brauchen sie einen neuen Auftrag. Aber nicht jedes Unternehmen handelt so.

Nö, du ermächtigst eine Firma immer solange, bis du die Ermächtigung widerrufst. War schon immer so.

Hab ich noch nichts von gehört..."Du" hast sie beauftragt "ihr" Geld zu holen und das werden sie solange versuchen bis sie es haben!

Eine Einzugsermächtigung gilt für ALLE Forderungen also kann die Firma dieselbe Forderung nochmal abbuchen.
Das Gegenteil davon ist die Abbuchungsermächtigung, die nur für einen bestimmten Vorgang gilt und wo du der Bank eine separate Erlaubnis geben musst zur Abbuchung.
Wenn du das nicht willst musst du bei der Firma die Eunzugsermächtigung widerrufen.
Du kannst aber auch bei der Bank die Lastschrift wegen Widerspruch bis zu 6 Wochen nach Buchung zurückgehen lassen
unsuesslich am 22. März 2008 22:01 Die einzige richtige Antwort und leider auch die einzige ohne Daumen, was ich hiermit nachhole.

Nein, Du musst die Einzugsermächtigung schriftlich bei der Firma widerrufen.

Nein, das stimmt nicht.
Die Einzugsgenehmigung gilt bis Widerruf.
Das mußt du schriftlich machen. Aber du kannst das Geld bis zu 6 Wochen nach der Abbuchung wieder zurückholen.