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Frage zur Einzugsermächtigung

gefragt von dieSchlafmuetze am 22.03.2008 um 20:39 Uhr

Habe, einer Firma eine Einzugsermächtigung gegeben, diese wurde wegen mangelnder Kontodeckung nicht ausgeführt. Mir wurden 7Euro Rücklastschrift angerechnet. Jetzt nach 2 Wochen wurde von der selben Firma wieder versucht, per Einzug, das Geld von meinem Konto abzubuchen. Ich dachte immer, wenn einmal ein Einzug nicht möglich ist, dann ist ist auch die Einzugsermächtigung erloschen. Stimmt das nicht mehr?

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Geld x 22.593

schurke
beantwortet von schurke am 22. März 2008 20:43
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Bei vielen Firmen ist das so. Wenn einmal der Einzug nicht klappte, brauchen sie einen neuen Auftrag. Aber nicht jedes Unternehmen handelt so.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 22. März 2008 20:40
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Nö, du ermächtigst eine Firma immer solange, bis du die Ermächtigung widerrufst. War schon immer so.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 22. März 2008 20:40
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Hab ich noch nichts von gehört..."Du" hast sie beauftragt "ihr" Geld zu holen und das werden sie solange versuchen bis sie es haben!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 22. März 2008 21:24
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Eine Einzugsermächtigung gilt für ALLE Forderungen also kann die Firma dieselbe Forderung nochmal abbuchen.

Das Gegenteil davon ist die Abbuchungsermächtigung, die nur für einen bestimmten Vorgang gilt und wo du der Bank eine separate Erlaubnis geben musst zur Abbuchung.

Wenn du das nicht willst musst du bei der Firma die Eunzugsermächtigung widerrufen.

Du kannst aber auch bei der Bank die Lastschrift wegen Widerspruch bis zu 6 Wochen nach Buchung zurückgehen lassen

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 22. März 2008 22:01

Die einzige richtige Antwort und leider auch die einzige ohne Daumen, was ich hiermit nachhole.


Narzissa2007
beantwortet von Narzissa2007 am 22. März 2008 20:40
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Nein, Du musst die Einzugsermächtigung schriftlich bei der Firma widerrufen.


minister
beantwortet von minister am 22. März 2008 20:40
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Nein, das stimmt nicht.

Die Einzugsgenehmigung gilt bis Widerruf.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 22. März 2008 21:15
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Das mußt du schriftlich machen. Aber du kannst das Geld bis zu 6 Wochen nach der Abbuchung wieder zurückholen.


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