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Frage zur dubiosen Rechnung von Web.de

gefragt von doddododdo am 05.11.2009 um 13:16 Uhr

Seit 3 Jahren habe ich ein freemail Konto bei Web de. Web schickt mir jetzt eine Rechnung über eine Clubmitgliedschaft , die offenbar kostenpflichtig ist. . Frage: Rechtfertigt das Urteil in der Anlage eine Zahlungsverweigerung.?

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recht x 35.047 abofalle x 45 web-de x 7

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Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 5. November 2009 13:19
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Schau mal hier:

-es ist eine Abzocke durch "ABOFALLE"

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 5. November 2009 13:39

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 5. November 2009 13:40

Hallo liebe Leser und Leserinnen,

ich muss leider AUCH einen negativen Erfahrungsbericht loswerden!!! :( Es geht dabei auch um web.de Club!!! Ich bin ja nicht die erste, der das passiert, wie ich hier lesen kann! Ich war eigentlich seit 2 Jahren zufriedener Nutzer von freemail web.de - bis jetzt! Plötzlich bekomme ich eine email von WEB.de:

Sehr geehrte Frau XY,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit dem WEB.DE Club Geburtstagsgeschenk haben Sie die AGB für den WEB.DE Club akzeptiert.

Die erste Vertragslaufzeit für den WEB.DE Club beträgt drei Monate. Danach verlängert sich der Vertrag um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht innerhalb der ersten drei Monate schriftlich oder telefonisch gekündigt wird. Der Club-Beitrag für den 12-Monatsvertrag beträgt 60,00 Euro inklusive MwSt. (bei einer monatlichen Zahlungsweise von nur 5,00 Euro/Monat).

Mit freundlichen Grüßen Philipp Tindorf

Ich war etwas verwirrt und dachte "wie bitte? ich habe nie etwas abgeschlossen??!

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 5. November 2009 13:41

habe ich denen sofort geschrieben, dass ich nie einen Vertrag abgeschlossen habe, dass ich allerhöchstens vielleicht mal zufällig was angeklickt habe – da poppt ja immer Werbung hoch, wenn man sich bei denen einloggen will – manchmal kommt man kaum drum rum drauf zu klicken, um weiterzukommen! Ich bat darum, das zu löschen, da ich keinen Vertrag abgeschlossen habe. Dann kommt als Antwort:

Sehr geehrte Frau XY, vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Vertrag wurde online am 28.05.206 über Ihr FreeMail Postfach XY@web.de abgeschlossen. Da nur Sie über Ihr Passwort zu Ihrem Postfach zugriffsberechtigt und zugriffsbefähigt sind, kann die Bestellung nur von Ihnen getätigt worden sein.

Ein schriftlicher Vertragsschluss ist bei online geschlossenen Verträgen nicht erforderlich, weshalb Ihnen auch kein entsprechender Vertrag zugesendet werden kann. Der Vertrag ist gemäß des Fernabsatzgesetzes gültig.

Zur Inanspruchnahme des kostenlosen WEB.DE Club-Geburtstagsgeschenkes kommt es nur durch die Nennung des Benutzernamens und des Passwortes sowie durch die Bestätigung der Nutzungsbedingungen. Hierdurch ist sichergestellt, dass nur Sie als Postfachinhaber die Leistung beantragen können und dass die Bestellung nur bewusst erfolgt.

Weitere Vertragsinformationen zu Ihrem Dienst finden Sie unter der folgenden Seite: http://agb.web.de/Club/AGB

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 5. November 2009 13:42

Die erste Vertragslaufzeit für den WEB.DE Club beträgt drei Monate. Danach verlängert sich der Vertrag um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht innerhalb der ersten drei Monate schriftlich oder telefonisch gekündigt wird.

Der Club-Beitrag für den 12-Monatsvertrag beträgt 60,00 Euro inklusive MwSt. (bei einer monatlichen Zahlungsweise von nur 5,00 Euro/Monat). Die erhobene Gebühr richtet sich nicht nach der Häufigkeit der Nutzung. Der Betrag ist eine Grundgebühr für die Leistung, die WEB.DE bis zum Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.

Daher bitten wir Sie, Ihrer Zahlungsverpflichtung in jedem Fall nachzukommen. Bitte beachten Sie:

Clubtestverträge mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten können Sie telefonisch, per Brief oder per Fax mit Unterschrift beenden. Dazu steht Ihnen unsere Hotline unter der Telefonnummer 01805 - 67 66 99 (0,12 Euro/Min.) von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 21:00 Uhr und am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr zur Verfügung. Club-Verträge mit einer Laufzeit von 6 oder 12 Monaten können Sie ausschließlich per Brief oder Fax beenden. Dafür senden Sie bitte eine unterschriebene Kündigung mit folgenden Angaben an unten angegebene Faxnummer oder Postanschrift:

  • Ihre FreeMail-Adresse (Bsp. Nutzername@web.de)
  • Ihren Vor- und Nachnamen
  • die Rechnungsnummer zu dem Vertrag, den Sie kündigen möchten, sofern Ihnen diese vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Wiepning

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 5. November 2009 13:43

Ist das nicht unglaublich???? Ich werde natürlich NICHTS bezahlen – zum Glück haben die auch keine Bankverbindung von mir!

Hat WEB DE keine andere Möglichkeit an Kunden zu kommen als auf so eine Art??? Wenn ich das wirklich bestellt hätte, dann hätte ich doch auch meine Bankverbindung angegeben oder??? Ich werde WEB DE sofort nicht mehr in Anspruch nehmen, und warne auf diesem Wege alle Leute vor deren Betrügereien!

Bin sehr enttäuscht von WEB.DE!!!!!


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von alsterwasser111 am 5. November 2009 13:23
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Ich hatte auch eine Mahnung (ohne vorherige Rechnung ) bekommen. Ich habe den Account sofort gelöscht und habe denen mitgeteilt, das sie mich ruhig verklagen können. Wahrscheinlich arbeiten die mit gmx zusammen, denn plötzlich fingen die an mich zu nerven als ich DSL von denen wollte. Bin auch bei denen weg, denn Gangster und Betrüger brauche ich nicht als Partner


anonym
beantwortet von LaPhilosophe am 5. November 2009 13:20
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ja der club ist kostepflichtig. hast wahrscheinlich aus versehen drauf gedrückt


merci27
beantwortet von merci27 am 5. November 2009 13:20
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als erstes würde ich mich mit Web.de in verbindung setzen und nachfragen, sollte das zu keinem Erfolg führen kannst du o.g. Urteil anwenden.


anonym
beantwortet von noahleon am 5. November 2009 13:19
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Mein Mann hatte auch ausversehen (na ja, erst lesen dann ausfüllen) bei Web.de auch eine Clubmitgliedschaft abgeschlossen, er musste dann 1 Jahr alle 3 Monate 15 Euro bezahlen (Kündigungsfrist 1 Jahr).


doddo
beantwortet von doddo am 5. November 2009 13:17
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Hier das Urtei:

OLG Koblenz: Online-Werbung von WEB.DE für "Geschenk-Aktion" rechtswidrig13.05.09DruckenVorlesenDas OLG Koblenz (Urt v. 18..03.2009 - Az.: 4 U 1173/08) hat entschieden, dass die Online-Werbung von WEB.DE irreführend und somit rechtswidrig ist.

Der bekannte Online-Dienstleister WEB.DE übersandte den Nutzern seines E-Mail-Dienstes Werbemitteilungen. Darin hieß es in großen, fett hervorgehobenen Buchstaben:

""Dankeschön! Vielen Dank für Ihre Treue! Unser Dankeschön exklusiv für Sie!".

Durch das Betätigen des Textfeldes "Dankeschön (...)!" wurde eine Mitgliedschaft im WEB.DE-Club bestätigt, wobei sich an eine dreimonatige kostenlose Mitgliedschaft automatisch eine zwölfmonatige Mitgliedschaft von fünf Euro pro Monat anschloss, wenn der Verbraucher nicht innerhalb der ersten drei Monate den Vertrag kündigte.

Die Klägerin, eine Verbraucherzentrale, war der Meinung, die Beklagte verstoße mit dieser Werbung gegen das Wettbewerbsrecht und gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO).

Die Koblenzer Richter gaben der Klägerin zum größten Teil Recht und verboten WEB.DE die weitere Verwendung der "Geschenk-Aktion". Denn durch Art und Form der Präsentation habe die Klägerin dem Eindruck erweckt, sie gebe etwas als "Geschenk" kostenlos ab. In Wahrheit würde hier nur versucht, die eigenen Angebote zu verkaufen.

Der Sternchenhinweis, der die Bedingungen der "Dankeschön"-Aktion erkläre, sei nicht hinreichend deutlich herausgestellt. Durch die Platzierung und die in kleiner Schrift gehaltene Aussage, könne der erklärende Hinweis erst bei sorgfältiger Suche gefunden werden. Dies sei wettbewerbsrechtlich unzulässig.

Recht hingegeben gaben die Juristen WEB.DE bei der Preisangabe. Es sei ausreichend, wenn nur der monatliche Preis von fünf Euro genannt werde und nicht der Gesamtpreis für eine Jahresmitgliedschaft. Bei Vertragsschluß sei schließlich regelmäßig das Ende der Laufzeit nicht absehbar. Es handle sich dabei um Dauerschuldverhältnisse, deren Zeitraum sich auch automatisch verlängern könnten.


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