closeyoureyes am 02.11.2009 um 14:26 Uhr
Hallo. Die Frage kommt jetzt von meiner Mutter. Meine kleine Schwester (17) möchte die Schule abbrechen. Sie schwänzt ständig die Schule oder geht einfach nicht hin. Meine Mutter hat jahrelang mit ihr gekämpft, aber ihre Nerven sind auch am Ende. Morgen hat sie einen Termin in der Schule mit dem Schulleiter, meine Schwester weigert sich jedoch dahin zu gehen und wie immer wird sie heute wahrscheinlich zu ihrer Freundin gehen und dort übernachten, ohne Bescheid zusagen. Kann meine Mutter sie morgen ohne meiner Schwester abmelden?

Hat sie 10 Jahre voll (kommt auf Bundesland an) darf sie aufhören . Das ist dir richtige antwort
Ist bis 18 nicht die gestetzliche schulpflicht in deutschland?
knattertatter am 2. November 2009 14:27 nein ist bes nicht es besteht nur die Schulpflicht als würde man zur Hauptschule gehen
Wally1 am 2. November 2009 14:28 dann macht sie halt noch ein BvJ
schlaubaerchen am 2. November 2009 14:28 nein? wenn man mit 16 schon abi macht z.B.?
Die Schwester ist noch nicht 18, demnach muss sie noch zur Schule gehen, egal in welche!

Deine Mutter will deine Schwester freiwillig von der Schule abmelden, weil deine Schwester keinen Bock auf Schule hat? Sorry, aber das klingt für mich nach Jugendamt.
closeyoureyes am 2. November 2009 14:28 Was bleibt ihr denn übrig? Sie schreit jeden an, geht nicht zur Schule und will mit 17 arbeiten gehen. Natürlich weißt meine Mutter nicht waszutun ist. Sie ist verletzt.
Senselessways am 2. November 2009 14:31 Beim Jugendamt bekommt sie die Info darüber, was ihr übrig bleibt. Deine Schwester einfach nicht mehr zu Schule gehen zu lassen, wird die Sache garantiert nicht besser machen. Im übrigen nennt man dieses Verhalten mitunter "Pupertät".
die mutter trifft keine schuld das deine schwester so ist, für dich sollte es ein schlechtes vorbild sein und alles dagegen tun+ um nicht genauso abzustinken
Senselessways am 2. November 2009 14:41 Nein, die Mutter trifft sicher keine Schuld. Das Kind ist sicher Böse auf die Welt gekommen....
ach deswegen ist mein bruder so .... :o)
man kann sich an der schule an abmeldeformular holen auf jeden fall wars bei uns so!!!
bis sie 18 jahre alt ist, besteht eine schulpflicht, sie kann sie zwar abmelden, aber wo will sie sie wieder anmelden?
schlaubaerchen am 2. November 2009 14:28 aber wenn man mit 16 abi macht???
muss man doch danach nicht in die schule? wunder

Wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Schuljahren hinter sich hat, dann ja.
closeyoureyes am 2. November 2009 14:29 Sie hat 10 Jahre voll. Kann sie sich jetzt abmelden, ohne dass das Jugendamt uns Probleme macht?
in der hauptschule kann man ab 7 oder 8 klasse sich abmelden, sie beschließt die schule, mit normalen hauptschulabschluß. sie ist aber immer noch berufschulpflichtig bis 18 jahren. so hat sie ihr leben vorab richtig versaut, schade
Die Sache ist einfach, dass deine Schwester erst 17 Jahre alt ist und man in Deutschland ca. 10 Jahre Schulzeit hinter sich haben muss. Wenn man neun Schuljahre (und somit einen Hauptschulabschluss hat)wird vorausgesetzt, dass man in eine Lehre geht und somit berufsbezogenen Unterrich hat (wenn man keine 18 Jahre alt ist). Wenn deine Schwester 18 Jahre wird, ist es kein Problem mehr die Schule zu schmeißen. Da ist sie selbst für sich verantwortlich.
Genau das wollte ich jetzt wissen. Danke dir