Angenommen, ich habe 2009 zum einen ein Jahreseinkommen von 30.000 Euro durch eine feste Beschäftigung und zusätzlich noch 5.000 Euro Einnahmen durch den Verkauf von Wertpapieren (Kursgewinne). Die Steuern auf die Kursgewinne werden direkt vom Finanzinstitut in Form der Abgeltungssteuer abgeführt.
Erhöhrt sich dann trotzdem mein "zu versteuerndes Einkommen" für 2009 um 5.000 Euro auf 35.000 Euro, und der Grenzsteuersatz für das Gesamteinkommen ist entsprechend höher? Oder werden die Kapitalerträge nun separat behandelt, und der Steuersatz steigt dementsprechend NICHT durch Kapitalerträge?
Besten Dank im Voraus für alle Antworten!
Dein zvE erhöht sich nicht, weil die Kursgewinne durch die Abgeltungssteuer abgegolten sind - deshalb heißt die auch so.
Lediglich wenn dein pers. Steuersatz unter 25% ist, hast du Anspruch auf die Günstigerregelung (vereinfacht ausgedrückt).

http://www.idl-nrw.de/besteuerung2009.pdf Hoffe, das hilft weiter. Anell

Wenn du nichts angibst bleibt es bei 25 % Abgeltungssteuer.
Wenn bei 30.000 zu versteuerndem Einkommen der Spitzensteuersatz höher als 25 % ist, ist es müssig die 5.000 anzugeben.
Ist der Spitzensteuersatz niederiger, angeben mit der Folge anteiliger Steuererstattung
LittleArrow am 16. Januar 2009 22:50 Tendenziell richtige Anwort, wenn statt Spitzensteuersatz der Ausdruck "Grenzsteuersatz" verwendet wird, der übrigens bei einem zvE von €30.000 ziemlich genau 31,9 % ist. Hierzu einen illustrativen Link:
Wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, erfolgt eine "Günstigerprüfung", bei der ein Teil (bis alles) der Abgeltungssteuer zurückerstattet wird. Für solche niedrigeren Grenzsteuersatz-Einkommen wird die "Abgeltungssteuer" daher zur "Abschlagsteuer".
Richtig: "...Dein persönlicher Grenzsteuersatz unter ...".