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Frage zum Zahnarzt

gefragt von tyronbeats am 18.06.2008 um 15:30 Uhr

Muss man eigentlich die 10Euro Praxisgebühr zahlen wenn man zum Zahnarzt geht? Ich war vor 2 Wochen dort und habe für die Kontrolle nichts bezahlt (bin gesetzlich versichert) und eine Freunding behauptet ich hätte dies zahlen müssen!?


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Reply


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 18. Juni 2008 15:32
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Zur Kontrolle wohl nicht aber zu einer Behandlung! Hab mich darüber auch schon gewundert!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. Juni 2008 15:31
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eigentlich schon..aber wenn der Zahnarzt das nicht will..ist seine Sache, und außerdem zahlen nur die gesetzlich Versicherten diesen Betrag..

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 18. Juni 2008 15:33

so n quatsch. die kontrollen sind frei.

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 18. Juni 2008 15:36

Eine Kontrollbehandlung ist eine Behandlung...Er hatte nen Termin, wurde untersucht und damit behandelt.. Jedenfalls sieht mein ZA das so..

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 18. Juni 2008 15:41

Dann bezahlst du unberechtigt für die jährliche Routineuntersuchung jeweils 10 Euro. Kassiert das dein ZA in die Kaffekasse? Frag bei deiner Kasse nach. Der ZA muss das Geld an die Kasse abführen. Ist so!

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 18. Juni 2008 15:52

Das ist gut zu erfahren, denn dann werde ich da tatsächlich mal bei der KK anrufen.. Danke simoneFN


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 18. Juni 2008 15:31
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Grundsätzlich schon, wenn du keine Überweisung vom Hausarzt zum zahnarzt hast. Ich glaube solche Routine Checks sind aber von der Praxisgebühr befreit!


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 18. Juni 2008 15:32
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Du musst nur zahlen wenn etwas gemacht wird. Für die ganz normale Kontrolle bezahlst du nix. Aber die Arzthelferinnen hätten dich sicherlich nicht gehen lassen...........


angelela
beantwortet von angelela am 18. Juni 2008 15:32
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Eigentlich musst Du da auch 10€ zahlen.. Oder hast Du evtl eine Befreiung von Deiner Krankenkasse?




Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 18. Juni 2008 15:33

muss man nicht. nur bei behandlung.


sonjahexe
beantwortet von sonjahexe am 18. Juni 2008 15:47
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Hier eine Beispielseite. Aufschlüsselung nach Lebensalter, wann und was bezahlt werden muss: www.zahnarzt-weggen.de/zahngesundheit


anonym
beantwortet von zmvmuc am 25. Juni 2008 19:54
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Die Kontrolluntersuchung gibt es zweimal im Jahr (eine pro Halbjahr mit mind. 4 Monaten Abstand) ohne Praxisgebühr. In Verbindung mit dieser Untersuchung sind auch Maßnahmen wie Röntgen und Zahnsteinentfernung frei.




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