Muss man eigentlich die 10Euro Praxisgebühr zahlen wenn man zum Zahnarzt geht? Ich war vor 2 Wochen dort und habe für die Kontrolle nichts bezahlt (bin gesetzlich versichert) und eine Freunding behauptet ich hätte dies zahlen müssen!?

Zur Kontrolle wohl nicht aber zu einer Behandlung! Hab mich darüber auch schon gewundert!

eigentlich schon..aber wenn der Zahnarzt das nicht will..ist seine Sache, und außerdem zahlen nur die gesetzlich Versicherten diesen Betrag..
simoneFN am 18. Juni 2008 15:33 so n quatsch. die kontrollen sind frei.
angelela am 18. Juni 2008 15:36 Eine Kontrollbehandlung ist eine Behandlung...Er hatte nen Termin, wurde untersucht und damit behandelt.. Jedenfalls sieht mein ZA das so..
simoneFN am 18. Juni 2008 15:41 Dann bezahlst du unberechtigt für die jährliche Routineuntersuchung jeweils 10 Euro. Kassiert das dein ZA in die Kaffekasse? Frag bei deiner Kasse nach. Der ZA muss das Geld an die Kasse abführen. Ist so!
angelela am 18. Juni 2008 15:52 Das ist gut zu erfahren, denn dann werde ich da tatsächlich mal bei der KK anrufen.. Danke simoneFN

Grundsätzlich schon, wenn du keine Überweisung vom Hausarzt zum zahnarzt hast. Ich glaube solche Routine Checks sind aber von der Praxisgebühr befreit!

Du musst nur zahlen wenn etwas gemacht wird. Für die ganz normale Kontrolle bezahlst du nix. Aber die Arzthelferinnen hätten dich sicherlich nicht gehen lassen...........

Eigentlich musst Du da auch 10€ zahlen.. Oder hast Du evtl eine Befreiung von Deiner Krankenkasse?
simoneFN am 18. Juni 2008 15:33 muss man nicht. nur bei behandlung.
Hier eine Beispielseite. Aufschlüsselung nach Lebensalter, wann und was bezahlt werden muss: www.zahnarzt-weggen.de/zahngesundheit
Die Kontrolluntersuchung gibt es zweimal im Jahr (eine pro Halbjahr mit mind. 4 Monaten Abstand) ohne Praxisgebühr. In Verbindung mit dieser Untersuchung sind auch Maßnahmen wie Röntgen und Zahnsteinentfernung frei.