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Frage zum Widerrufsrecht

gefragt von SunSeeker2001SunSeeker2001 am 20.10.2008 um 11:04 Uhr

Grüße!

Ich will mir in Kürze eine neue Heimkinoanlage zulegen, jedoch nicht die Katze im Sack kaufen. Daher möchte ich sie bei mir aufbauen und Probehören (klingt anders als wie im Ladengeschäft).

Kann ich die Anlage bei Nichtgefallen bedenkenlos zurückgeben oder muss ich mit Wertminderung durch den Händler rechenen, da die Anlage ausgepackt und aufgestellt wurde?

Besten Dank im Voraus!

MfG Marco

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Recht x 35.234 Widerrufsrecht x 87

anonym
beantwortet von Noonien am 20. Oktober 2008 11:09
1x
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Ja du kannst es auf jeden Fall ohne Angabe von Gründne zurückschicken (Fernabnahmegesetz) . Allerdings hat der Händler ein Recht einen Teil des Gesamtpreises einzubehalten wegen Wertminderung (nicht mehr Originalverpackt usw) . Wie groß die Wertminderung ist hinterlegt der Händler in seinen ABG´s .

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 20. Oktober 2008 11:09

Er kauft es wohl Vorort, oder lese ich da was falsch?

Kommentar von Simple_avatar10smallSunSeeker2001 am 20. Oktober 2008 11:11

Nein, online

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 20. Oktober 2008 11:12

Weil du ober ladengeschäft schreibst.

Kommentar von Simple_avatar10smallSunSeeker2001 am 20. Oktober 2008 11:14

Ja, bezogen aufs Probehören. Z.B. bei Promarkt, etc...

Kommentar von Noonien am 20. Oktober 2008 11:14

LOL im Nachhinein weis ich auch nicht wie ich darauf gekommen bin das er online kauft, steht ja nirgends . Scheinbar hab ich mentale Fähigkeiten :)


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 20. Oktober 2008 11:07
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Wenn ein Händler etwas zurück nimmt, ist das Kulanz des Händlers. Nur weil es dir nicht gefällt, braucht er das nicht. Klär das vorher mit ihm ab, dann bist du auf der sicheren Seite.

Kommentar von Noonien am 20. Oktober 2008 11:10
Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 20. Oktober 2008 11:11

Er kauft es doch im Laden, was hat das mit Fernabnahme zu tun?

Kommentar von Simple_avatar10smallSunSeeker2001 am 20. Oktober 2008 11:11

Nein, online


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 20. Oktober 2008 11:06
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Am besten ist es, dass du erst mal mit dem Händler darüber sprichst, so dass dieser informiert ist, wenn du erst mal probehören willst. Jeder Händler handhabt es sicher anders. So vermeidet man von vorneherein Schwierigkeiten.


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