Grüße!
Ich will mir in Kürze eine neue Heimkinoanlage zulegen, jedoch nicht die Katze im Sack kaufen. Daher möchte ich sie bei mir aufbauen und Probehören (klingt anders als wie im Ladengeschäft).
Kann ich die Anlage bei Nichtgefallen bedenkenlos zurückgeben oder muss ich mit Wertminderung durch den Händler rechenen, da die Anlage ausgepackt und aufgestellt wurde?
Besten Dank im Voraus!
MfG Marco
Ja du kannst es auf jeden Fall ohne Angabe von Gründne zurückschicken (Fernabnahmegesetz) . Allerdings hat der Händler ein Recht einen Teil des Gesamtpreises einzubehalten wegen Wertminderung (nicht mehr Originalverpackt usw) . Wie groß die Wertminderung ist hinterlegt der Händler in seinen ABG´s .

Wenn ein Händler etwas zurück nimmt, ist das Kulanz des Händlers. Nur weil es dir nicht gefällt, braucht er das nicht. Klär das vorher mit ihm ab, dann bist du auf der sicheren Seite.
Falsch ! Fernabnahmegesetz greift hier.
http://www.blankwaffen-ulrich.de/Stahlwaren/Fernabnahme/fernabnahme.html
Mariposa68 am 20. Oktober 2008 11:11 Er kauft es doch im Laden, was hat das mit Fernabnahme zu tun?
Nein, online
Am besten ist es, dass du erst mal mit dem Händler darüber sprichst, so dass dieser informiert ist, wenn du erst mal probehören willst. Jeder Händler handhabt es sicher anders. So vermeidet man von vorneherein Schwierigkeiten.
Er kauft es wohl Vorort, oder lese ich da was falsch?
Nein, online
Weil du ober ladengeschäft schreibst.
Ja, bezogen aufs Probehören. Z.B. bei Promarkt, etc...
LOL im Nachhinein weis ich auch nicht wie ich darauf gekommen bin das er online kauft, steht ja nirgends . Scheinbar hab ich mentale Fähigkeiten :)