Frage von Venarius 28.08.2012

Frage zum Waffengesetz, Ordnungswidrigkeit

  • Antwort von Lindberg 28.08.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Zur Polizei gehen, Sachverhalt schildern, nötigenfalls an Eides statt, mit einer Untersuchung der Umstände durch die Kripo rechnen (glaube ich eher nicht) und wahrscheinlich ein Bußgeld, weil er den Verlust der Waffe nicht früher angezeigt hat. Das dürfte aber deutlich unter 10000 € liegen und Knast gibts dafür eh nicht. Behördenschreiben sind meist Vordrucke, da hört sich alles immer sehr schlimm an, weil dort immer der "worst case" beschrieben wird.

  • Antwort von EvaOnline74 28.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    dein vater muss zur polizei, den sachverhalt dort schildern. warum hat er damals keine verlustanzeige der waffe erstattet?

  • Antwort von Pelzhaendler 28.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    die waffe als verlustig melden bzw das so sagen wie du hier schreibst

  • Antwort von cubelikebmx 28.08.2012

    Es der Polizi einfach genauso erzählen wie du es hier uns sagst, vielleicht suchen und finden sie sie ja. Oder sie glauben dir einfach so

  • Antwort von larry2010 28.08.2012

    termin machen, hingehen und erklären. wäre gut, wenn er einen zeugen dafür hat.

    ich frag mich ja, warum er es nicht damals gemeldet hat.

    schon 67 konnte man nicht einfach eine waffe besitzen

  • Antwort von Freshplayer28 28.08.2012

    Ach die mit ihren Gesetzen. Die Hand ist die Waffe. ich kann auch jemanden den kehlkopf zerdrücken ist meine Hand jetzt eine Waffe die man verbieten muss????

    Und das die ihn noch anschreiben ist ja noch blöder. Alles Geldmache

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