Frage zum Waffengesetz, Ordnungswidrigkeit
Hallo GF.net Community, ich habe folgende Frage:
Mein Vater hat heute von der Kreispolizei einen Brief bekommen, wo drinnen stand, das er vor 40 Jahren mal eine Waffe regestriert hatte und soll nun nach dem neuen Waffengesetz einen Waffenschrank nach Sicherheitsvorschriften besitzen muss ansonsten drohen ihm 10.000€ Strafe oder 3 Jahre Haft. Problem an der Sache ist, vor knapp 37 Jahren ist ihm die Waffe über Board gefallen (auf dem Schiff wurde diese Waffe damals auch gelagert) und diese liegt nun ca. 18-20meter Tief unter der Erde, da es in einem Ehemaligem Baggerloch wohl untergegangen ist. Welche möglichkeiten hat man nun um diese Sache zu bereinigen oder welche Strafe würde nun drohen?
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6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Zur Polizei gehen, Sachverhalt schildern, nötigenfalls an Eides statt, mit einer Untersuchung der Umstände durch die Kripo rechnen (glaube ich eher nicht) und wahrscheinlich ein Bußgeld, weil er den Verlust der Waffe nicht früher angezeigt hat. Das dürfte aber deutlich unter 10000 € liegen und Knast gibts dafür eh nicht. Behördenschreiben sind meist Vordrucke, da hört sich alles immer sehr schlimm an, weil dort immer der "worst case" beschrieben wird.
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Antwort von EvaOnline74 28.08.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
dein vater muss zur polizei, den sachverhalt dort schildern. warum hat er damals keine verlustanzeige der waffe erstattet?
Kommentar von VenariusVenarius 28.08.2012Strafanzeige weswegen? Ihm ist die über Board gefallen, ist ja nen Selbstverschulden gewesen.
Kommentar von EvaOnline74 28.08.2012ich habe es korrigiert in verlustanzeige. ich habe mich verschrieben.
Kommentar von VenariusVenarius 28.08.2012Ihm war es damals glaub ich hupe. Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, da ich erst '90 geboren bin.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
die waffe als verlustig melden bzw das so sagen wie du hier schreibst
Kommentar von VenariusVenarius 28.08.2012das ist aber 37 Jahre her, da kann man doch nicht einfach den verlust melden, oder?
Kommentar von larry2010larry2010 28.08.2012ist aber billiger, als einen waffenschrank zu kaufen und bei einem hausbesuch dann keine waffe im schrank zu haben
Kommentar von PelzhaendlerPelzhaendler 28.08.2012sicher geht das jetzt noch
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Es der Polizi einfach genauso erzählen wie du es hier uns sagst, vielleicht suchen und finden sie sie ja. Oder sie glauben dir einfach so
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termin machen, hingehen und erklären. wäre gut, wenn er einen zeugen dafür hat.
ich frag mich ja, warum er es nicht damals gemeldet hat.
schon 67 konnte man nicht einfach eine waffe besitzen
Kommentar von VenariusVenarius 28.08.2012Er hat ja eine Waffenbesitzkarte dafür, das alte zerfledderte Ding. Der Zeuge der damals dabei war, ist schon min. 15 Jahre Tot, mein Vater ist ja auch nicht mehr der Jüngste und bereits Rentner.
Kommentar von larry2010larry2010 28.08.2012ich mein damit, das er gewusst haben müsste, das er den verlust anzeigen muss.
als bei uns ein verwander 67 starb, mussten der erbe sich nämlich auch schon eine waffenbesitzkarte besorgen, um die waffen weiterhin zu besitzen.
am besten ruft er dort an und fragt nach, was er machen soll.
wie hier geschrieben wurde, wird das nicht dramatisch sein.
Kommentar von VenariusVenarius 28.08.2012Ok. danke.
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Ach die mit ihren Gesetzen. Die Hand ist die Waffe. ich kann auch jemanden den kehlkopf zerdrücken ist meine Hand jetzt eine Waffe die man verbieten muss????
Und das die ihn noch anschreiben ist ja noch blöder. Alles Geldmache
Kommentar von oliberlinoliberlin 28.08.2012Und was hat das mit der Frage zu tun? Ach ja, und drück mir mal aus 10m Entfernung mit Deiner Hand die Kehle zu.
Ok klingt einleuchtend, danke.