Kann ick ein Abo, das ick vor 10 MInuten an der Tür für eine Zeitrschrift unterschrieben habe beenden, bevor es sozusagen in kraft getreten ist? ick bin so perplex gewesen und hab einfach unterschrieben, aber ick habe kaum das geld um 2 jahre igrnedetwas extra zu finanzieren. jetzt habe ick die telefonnummer von dem vertrieb. einfach anrufen oder geht das gar nicht?!?! hat jemand ne ahnung??

kannst du, mach es aber nur Schriftlich und per Einschreiben/Rückschein an die Firma senden. Wahrscheinlich bekommst du die Adresse erst mit der Aufrtragsbestätigung, dann hast du aber immer noch 14 Tage Zeit zum Wiederruf.
super herzlichen dank! man das ick mich aber auch imemr so voll quatschen lasse. ick schreib jetzt eine einsätzige Kündigung, die schicke ick direkt morgen abund gut is. vieln dank für die schnelle reaktion, hab mir schon ins hemd geschi***** weil ick dachte, jetzt werd ick noch ärmer als man als armer student eh sein kann! DANKE

Ja, du kannst problemlos widerrufen, siehe §§312 ff BGB
Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du schriftlich per Einschreiben widerrufen!

Hat man was dagelassen?
Was Schriftliches?
Wo was über eine Widerrufsbelehrung drinsteht?

14-tägiges Widerrufsrecht wegen Haustürgeschäft. Unbedingt per Einschreiben kündigen! Und..... keine Sorgen machen! P.S.: das nächste Mal VORHER überlegen :-)

Ja, du hast ein Widerrufsrecht! - Allerdings würde ich mich nicht auf das Anrufen verlassen. Du weißt ja nicht ob derjenige, den Du am Telefon hast, das gesprochene auch aufschreibt und weiterleitet. Schreib dahin an die Adresse und wiederrufe den Auftrag. schick das am Besten mit Einschreiben

Sofort per Einschreiben kündigen und wenn die nicht reagieren den Konsumentenschutz verständigen,die können evtl. Anzeige wegen Betruges erstatten.Pierrot

Schriftliches Widerrufrecht (14 Tage) gilt nur! Pressevertriebszentrale anrufen, Adresse geben lassen, schreiben!!!!
Kündigung nur schriftlich, MINDESTENS per Einwurfeinschreiben. Ein Widerrufsrecht hast Du.
Und ich hoffe für Dich, dass neben Deiner Unterschrift ein Datum auf dem Vertrag steht!

Anrufen kannste schon, ick würde aber schriftlich kündijen, sonst haste nix in der Hand, weeste!
Haustürgeschäfte sind nichtig.
Quatsch.
schmiddihb am 3. November 2009 15:30 doppelt Quatsch
klar ruf an
Das reicht nicht.
ggf gehe zur Verbraucherzentrale