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Frage zum Vertrag

Frage von Metenpsychosis Metenpsychosis

Kann ick ein Abo, das ick vor 10 MInuten an der Tür für eine Zeitrschrift unterschrieben habe beenden, bevor es sozusagen in kraft getreten ist? ick bin so perplex gewesen und hab einfach unterschrieben, aber ick habe kaum das geld um 2 jahre igrnedetwas extra zu finanzieren. jetzt habe ick die telefonnummer von dem vertrieb. einfach anrufen oder geht das gar nicht?!?! hat jemand ne ahnung??

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Antworten (13)

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    Antwort von merci27 merci27

    kannst du, mach es aber nur Schriftlich und per Einschreiben/Rückschein an die Firma senden. Wahrscheinlich bekommst du die Adresse erst mit der Aufrtragsbestätigung, dann hast du aber immer noch 14 Tage Zeit zum Wiederruf.

    Kommentar von Sahaki SahakiSahaki

    ggf gehe zur Verbraucherzentrale

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    Antwort von Metenpsychosis Metenpsychosis

    super herzlichen dank! man das ick mich aber auch imemr so voll quatschen lasse. ick schreib jetzt eine einsätzige Kündigung, die schicke ick direkt morgen abund gut is. vieln dank für die schnelle reaktion, hab mir schon ins hemd geschi***** weil ick dachte, jetzt werd ick noch ärmer als man als armer student eh sein kann! DANKE

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    Antwort von soedergren soedergren

    Ja, du kannst problemlos widerrufen, siehe §§312 ff BGB

    Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du schriftlich per Einschreiben widerrufen!

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Hat man was dagelassen?

    Was Schriftliches?

    Wo was über eine Widerrufsbelehrung drinsteht?

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    Antwort von schmiddihb schmiddihb

    14-tägiges Widerrufsrecht wegen Haustürgeschäft. Unbedingt per Einschreiben kündigen! Und..... keine Sorgen machen! P.S.: das nächste Mal VORHER überlegen :-)

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    Antwort von fiatvwmb fiatvwmb

    Ja, du hast ein Widerrufsrecht! - Allerdings würde ich mich nicht auf das Anrufen verlassen. Du weißt ja nicht ob derjenige, den Du am Telefon hast, das gesprochene auch aufschreibt und weiterleitet. Schreib dahin an die Adresse und wiederrufe den Auftrag. schick das am Besten mit Einschreiben

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    Antwort von pierrot pierrot

    Sofort per Einschreiben kündigen und wenn die nicht reagieren den Konsumentenschutz verständigen,die können evtl. Anzeige wegen Betruges erstatten.Pierrot

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    Antwort von justika justika

    Schriftliches Widerrufrecht (14 Tage) gilt nur! Pressevertriebszentrale anrufen, Adresse geben lassen, schreiben!!!!

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Kündigung nur schriftlich, MINDESTENS per Einwurfeinschreiben. Ein Widerrufsrecht hast Du.

    Und ich hoffe für Dich, dass neben Deiner Unterschrift ein Datum auf dem Vertrag steht!

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Anrufen kannste schon, ick würde aber schriftlich kündijen, sonst haste nix in der Hand, weeste!

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    Antwort von Socat5 Socat5

    Haustürgeschäfte sind nichtig.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Quatsch.

    Kommentar von schmiddihb schmiddihbschmiddihb

    doppelt Quatsch

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    Antwort von Cecchetto Cecchetto

    Ja, du hast ein Widerrufsrecht!

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    Antwort von Larsi04 Larsi04

    klar ruf an

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Das reicht nicht.

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