Kann ick ein Abo, das ick vor 10 MInuten an der Tür für eine Zeitrschrift unterschrieben habe beenden, bevor es sozusagen in kraft getreten ist? ick bin so perplex gewesen und hab einfach unterschrieben, aber ick habe kaum das geld um 2 jahre igrnedetwas extra zu finanzieren. jetzt habe ick die telefonnummer von dem vertrieb. einfach anrufen oder geht das gar nicht?!?! hat jemand ne ahnung??
Frage zum Vertrag
Antworten (13)
-
3Antwort von
merci27merci27
kannst du, mach es aber nur Schriftlich und per Einschreiben/Rückschein an die Firma senden. Wahrscheinlich bekommst du die Adresse erst mit der Aufrtragsbestätigung, dann hast du aber immer noch 14 Tage Zeit zum Wiederruf.
-
0Antwort von
Metenpsychosis super herzlichen dank! man das ick mich aber auch imemr so voll quatschen lasse. ick schreib jetzt eine einsätzige Kündigung, die schicke ick direkt morgen abund gut is. vieln dank für die schnelle reaktion, hab mir schon ins hemd geschi***** weil ick dachte, jetzt werd ick noch ärmer als man als armer student eh sein kann! DANKE
-
0Antwort von
soedergrensoedergren
Ja, du kannst problemlos widerrufen, siehe §§312 ff BGB
Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du schriftlich per Einschreiben widerrufen!
-
-
0Antwort von
ReinerUnsinnReinerUnsinn
Hat man was dagelassen?
Was Schriftliches?
Wo was über eine Widerrufsbelehrung drinsteht?
-
0Antwort von
schmiddihbschmiddihb
14-tägiges Widerrufsrecht wegen Haustürgeschäft. Unbedingt per Einschreiben kündigen! Und..... keine Sorgen machen! P.S.: das nächste Mal VORHER überlegen :-)
-
0Antwort von
fiatvwmbfiatvwmb
Ja, du hast ein Widerrufsrecht! - Allerdings würde ich mich nicht auf das Anrufen verlassen. Du weißt ja nicht ob derjenige, den Du am Telefon hast, das gesprochene auch aufschreibt und weiterleitet. Schreib dahin an die Adresse und wiederrufe den Auftrag. schick das am Besten mit Einschreiben
-
0Antwort von
pierrotpierrot
Sofort per Einschreiben kündigen und wenn die nicht reagieren den Konsumentenschutz verständigen,die können evtl. Anzeige wegen Betruges erstatten.Pierrot
-
-
0Antwort von
justikajustika
Schriftliches Widerrufrecht (14 Tage) gilt nur! Pressevertriebszentrale anrufen, Adresse geben lassen, schreiben!!!!
-
0Antwort von
Saarland60Saarland60
Kündigung nur schriftlich, MINDESTENS per Einwurfeinschreiben. Ein Widerrufsrecht hast Du.
Und ich hoffe für Dich, dass neben Deiner Unterschrift ein Datum auf dem Vertrag steht!
-
0Antwort von
DonRamonDonRamon
Anrufen kannste schon, ick würde aber schriftlich kündijen, sonst haste nix in der Hand, weeste!
-
0Antwort von
Socat5Socat5
Haustürgeschäfte sind nichtig.
Kommentar von
Saarland60Saarland60 Quatsch.
Kommentar von
schmiddihbschmiddihb doppelt Quatsch
ggf gehe zur Verbraucherzentrale