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Frage zum Vertrag

gefragt von MetenpsychosisMetenpsychosis am 03.11.2009 um 15:25 Uhr

Kann ick ein Abo, das ick vor 10 MInuten an der Tür für eine Zeitrschrift unterschrieben habe beenden, bevor es sozusagen in kraft getreten ist? ick bin so perplex gewesen und hab einfach unterschrieben, aber ick habe kaum das geld um 2 jahre igrnedetwas extra zu finanzieren. jetzt habe ick die telefonnummer von dem vertrieb. einfach anrufen oder geht das gar nicht?!?! hat jemand ne ahnung??

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Vertrag x 1.872 Unterschreiben x 10

merci27
beantwortet von merci27 am 3. November 2009 15:26
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kannst du, mach es aber nur Schriftlich und per Einschreiben/Rückschein an die Firma senden. Wahrscheinlich bekommst du die Adresse erst mit der Aufrtragsbestätigung, dann hast du aber immer noch 14 Tage Zeit zum Wiederruf.

Kommentar von 740d3a1667a8757b49150f2f8b038c9esmallSahaki am 3. November 2009 16:13

ggf gehe zur Verbraucherzentrale


Metenpsychosis
beantwortet von Metenpsychosis am 3. November 2009 15:33
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super herzlichen dank! man das ick mich aber auch imemr so voll quatschen lasse. ick schreib jetzt eine einsätzige Kündigung, die schicke ick direkt morgen abund gut is. vieln dank für die schnelle reaktion, hab mir schon ins hemd geschi***** weil ick dachte, jetzt werd ick noch ärmer als man als armer student eh sein kann! DANKE


soedergren
beantwortet von soedergren am 3. November 2009 15:31
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Ja, du kannst problemlos widerrufen, siehe §§312 ff BGB

Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du schriftlich per Einschreiben widerrufen!


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 3. November 2009 15:29
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Hat man was dagelassen?

Was Schriftliches?

Wo was über eine Widerrufsbelehrung drinsteht?


schmiddihb
beantwortet von schmiddihb am 3. November 2009 15:29
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14-tägiges Widerrufsrecht wegen Haustürgeschäft. Unbedingt per Einschreiben kündigen! Und..... keine Sorgen machen! P.S.: das nächste Mal VORHER überlegen :-)


fiatvwmb
beantwortet von fiatvwmb am 3. November 2009 15:28
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Ja, du hast ein Widerrufsrecht! - Allerdings würde ich mich nicht auf das Anrufen verlassen. Du weißt ja nicht ob derjenige, den Du am Telefon hast, das gesprochene auch aufschreibt und weiterleitet. Schreib dahin an die Adresse und wiederrufe den Auftrag. schick das am Besten mit Einschreiben


pierrot
beantwortet von pierrot am 3. November 2009 15:27
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Sofort per Einschreiben kündigen und wenn die nicht reagieren den Konsumentenschutz verständigen,die können evtl. Anzeige wegen Betruges erstatten.Pierrot


justika
beantwortet von justika am 3. November 2009 15:26
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Schriftliches Widerrufrecht (14 Tage) gilt nur! Pressevertriebszentrale anrufen, Adresse geben lassen, schreiben!!!!


anonym
beantwortet von Saarland60 am 3. November 2009 15:26
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Kündigung nur schriftlich, MINDESTENS per Einwurfeinschreiben. Ein Widerrufsrecht hast Du.

Und ich hoffe für Dich, dass neben Deiner Unterschrift ein Datum auf dem Vertrag steht!


DonRamon
beantwortet von DonRamon am 3. November 2009 15:26
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Anrufen kannste schon, ick würde aber schriftlich kündijen, sonst haste nix in der Hand, weeste!


anonym
beantwortet von Socat5 am 3. November 2009 15:26
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Haustürgeschäfte sind nichtig.

Kommentar von Saarland60 am 3. November 2009 15:26

Quatsch.

Kommentar von 0431e5dd241da20a11a196e431fb3e46smallschmiddihb am 3. November 2009 15:30

doppelt Quatsch


Cecchetto
beantwortet von Cecchetto am 3. November 2009 15:25
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Ja, du hast ein Widerrufsrecht!


anonym
beantwortet von Larsi04 am 3. November 2009 15:25
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klar ruf an

Kommentar von Saarland60 am 3. November 2009 15:27

Das reicht nicht.


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