gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Frage zum Verständnis bei Steuererklärung für Freiberufler!?!

gefragt von pystypysty am 08.04.2008 um 18:49 Uhr

Hallo, ich sitze gerade über meiner Steuererklärung für 2007.

Ich war freiberuflich tätig, habe jeden Monat meine Umsatzsteuererklärung gemacht und auch die UST ans Finanzamt abgeführt.

Erstens: ich habe eine Gewinn - und Verlustrechnung erstellt. Die schicke ich dem FinAmt. Ist das o.k.??

Weitere Angaben mache ich in den Formularen des FinAmtes, z.B. die Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung, Werbekostenpauschale (2500,-), Versicherungen etc. Ist das auch richtig?

Welche "Steuern" kann ich denn wiederbekommen? Das, was von der UST übriggeblieben ist? Irgendwie habe ich gerade Luft im Kopf..., verstehe ich da was nicht? Danke


Reply


anonym
beantwortet von dolabella am 8. April 2008 18:53
1x
Thumb_up

Bei Arbeitnehmern (konstantes Einkommen) wird die Einkommensteuer monatlich vom Gehalt einbehalten und ans FA abgeführt. Bei Selbstständigen (unregelmäßiges Einkommen) wird ein Abschlag (März, Juni, September, Dezember) eingefordert und nach Abschluss des Geschäftsjahres mit der Steuerfestsetzung aus der Einkommensteuererklärung verrechnet. Es ergibt sich ein Nachzahlungs- oder Erstattungsbetrag und eine neue Schätzung für's nächste Jahr.

Kommentar von 81984045435e7720831e42bc763ccfdfsmallpysty am 8. April 2008 19:11

das habe ich ja noch nie gehört!!! Bei mir hat KEIN Finanzamt einen Abschlag bekommen oder angefordert!!

Kommentar von dolabella am 8. April 2008 21:02

Offiziell heisst es "Einkommensteuervorauszahlung". Sorry, der Ausdruck war etwas salopp.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. April 2008 18:54
1x
Thumb_up

die Umsatzsteuer wird Einnahmen und Ausgaben gegebgerechnet und entweder es erfolgt eine Rückerstattung oder eine Nachzahlung

die reinen Nettozahlen sind deine Einnahmen denen die steuerlich relevanten Ausgaben gegengerechnet werden und dann erhält man das zu versteuernde Einkommen, wo dann deine zu zahlende Einkommensteuer festgelegt wird, da du ja keine Steuervorauszahlungen getätigt hast.

nicht zu vergessen sind die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie die Anlagen KAP und AUS

Kommentar von 81984045435e7720831e42bc763ccfdfsmallpysty am 8. April 2008 19:14

Einnahmen aus Vermietung etc habe ich nicht! Habe ich dich richtig verstanden: die UST, die das FinAmt von mir bekommen hat, wird aufgerechnet mit meiner GuV? Dann könnte es ja passieren, dass ich noch einiges wiederbekomme, oder?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. April 2008 19:24

nein Umsatzsteuer ist immer ein Extraposten, sie können sich aber vorbehalten Stuerschuld und Guthaben miteinander zu verrechneen


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 8. April 2008 19:11
1x
Thumb_up

Da gibt es wunderschöne Vordrucke beim Finanzamt, ohne die geht erst mal garnichts.

Wenn du eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt hast, wird die zu dem entsprechenden Formblatt angehängt.

Die Einkommensteuer errechnet sich aus deinem Gewinn abzüglich diverser Aufwendungen, die du bereits aufgeführt hast.

Wenn du bisher aber schon MONATLICH Umsatzsteuererklärungen abgegeben hast, dann ist das sicher kein ganz kleines Rad, das du drehst. Da würde ich mir schon den Luxus eines Steuerberaters leisten...

Kommentar von 81984045435e7720831e42bc763ccfdfsmallpysty am 8. April 2008 19:19

äh, die MONATLICHE Abgabe der Steuererklärung ist auf eine kleine Meinungsverschiedenheit zwischen mir und dem FinAmt zurückzuführen ;-) Nichts vonwegen: "kein kleines Rad"....

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 8. April 2008 19:25

Danke, hatte ich dann nicht so eingeordnet.

Wenn es dann eher ein kleines Rad ist, würde ich einfach einen Termin bei FA machen und alles mitnehemn. Die helfen auch ab und zu mal...

Kommentar von 81984045435e7720831e42bc763ccfdfsmallpysty am 8. April 2008 19:29

habe ich bereits probiert......, fühlte mich wie ein Aussätziger...., es kam nur die Antwort: füllen sie einfach ELSTER aus..., da gibt es eine Plausibilitätsprüfung....

Und ich kann nichtmal den Abschnitt bei ELSTER finden, wo ich das Ergebnis der GuV eintragen kann...

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 8. April 2008 19:38

shit - da kann ich dir bei ELSTER auch nicht weiterhelfen. Bei mir machts der StB. Meine Freundin macht auch nur ihre Umsatzsteuer über ELSTER und den Rest einmal im Jahr der StB


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 8. April 2008 19:28
1x
Thumb_up

Ust und ESt sind zu trennen.

Die jährliche USt ergibt sich aus der Zusammenrechnung der monatlichen Voranmeldungen. Entweder ergibt sich eine USt-Zahlung (die ja bereits mtl. abgeführt wurde) oder ein Vorsteuer-Guthaben (dass hast du dann auch bereits mtl. erstattet bekommen). Wenn du alles korrekt gemeldet und abgeführt hast, ergibt sich bei der USt kein Guthaben bzw. keine Erstattung.

Bei der ESt sind alle Einkünfte anzugeben (hast du nur Einkünfte aus selbständiger Arbeit?). Der Gewinn sind deine Einnahmen abzgl. deiner Ausgaben. Werbungskosten (wo hast du die Pauschale von 2.500 € her?) gibt es nur bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Versicherungen kannst du bei den Sonderausgaben (Mantelbogen 1A) angeben.

Wenn du bisher keine ESt-Vorauszahlungen geleistet hast, und einen Gewinn erzielt hast, wirst du vorausichtlich Einkommensteuer nachzahlen müssen.

Kommentar von 81984045435e7720831e42bc763ccfdfsmallpysty am 8. April 2008 19:37

JA - ich habe monatlich UST errechnet und abgeführt. Einmal hatte ich ein Vorsteuer-Guthaben, wurde mit alter Steuerschuld verrechnet. NEIN - KEINE Einkünfte aus Nicht-selbständiger Arbeit. Die 2.500,- standen hier bei GF auf die frage nach der Höhe der Pauschale für freiberufler...

Kommentar von Simple_avatar7smallkleineroteHexe am 8. April 2008 19:48

Wenn dann nennt sich das ganze Betriebskostenpauschale und ist aber auch nicht für alle Freiberufler, sondern nur eine Vereinfachung für Schriftsteller und Journalisten (siehe Wikipedia) und es ist auf 30% der Einnahmen beschränkt:

Bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit können 30% der Einnahmen pauschal ohne Beleg als Betriebsausgaben abgesetzt werden, maximal allerdings 2.455 €.

Du kannst nur Betriebskosten ansetzen, die du auch tatsächlich aufgewendet hast.

Kommentar von 81984045435e7720831e42bc763ccfdfsmallpysty am 8. April 2008 19:51

hab' vielen Dank - wieder was gelernt - hätte mich aber auch noch genauer drüber informiert, das muss ich nun nicht mehr ;-) Danke




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.