x0Scarface0x am 16.06.2009 um 19:44 Uhr
..darf man zb. mit einer Sturmhaube oder einer anderen Mütze bzw. Maske die das Gesicht verdeckt in einen Laden gehen und etwas kaufen?

Vermummungsgesetzt bezieht sich auf Demonstrationen, Kundgebungen und so weiter.. Theoretisch darfste mit Skimaske einkaufen, aber ich würde es dir nicht empfehlen.

darf man schon, man darf sich aber nicht darüber wundern, was dann passiert... kannst du uns ja mal berichten, wenn du wieder raus bist...
x0Scarface0x am 16. Juni 2009 19:47 XDhehe Nein ich glaube nicht das ich das ausprobieren werde.
ja, sicher. Das Gesetz bezieht sich meines Wissens nicht auf das allgemeine Leben

Du kannst, aber wundere Dich nicht, wenn die Alarmanlage los geht.

wenn du unbedingt andere menschen erschrecken willst- wenn dich aber in putativer notwehr jemand niederstreckt, nützt dir das beschweren nix! also unterlasse solche albernheiten.