gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Frage zum Vermittlungsgutschein ....?

gefragt von rotesfugseug am 30.01.2009 um 18:18 Uhr

Also da ich bereits erfahren habe, dass man nach 3 oder 6 Monaten, Erwerbslosigkeit ein Anrecht auf einen Vermittlungsgutschein beim Amt hat und ich diesen nun gerne beantragen möchte, habe ich noch eine andere Frage an euch, kann mir einer von euch erklären, warum und wieso ein Vermittlungsgutschein nach einigen Monaten verfällt wenn ein oder mehrere Vermittler meiner Wahl, für mich keinen Job gefunden haben, kann man dann beim Amt einen neuen Gutschein beantragen oder muss ich dann wieder 3 o. 6 Monate warten um diesen beantragen zu dürfen?

Wieso ist das so und wielange ist so ein Gutschein gültig, wenn ich beispielsweise im Februar 2009 einen beantrage? 3 Monate oder mehr?

Kann mir bitte noch jemand erklären, wie oft man beim Amt einen verfallenen Vermittlungsgutschein denn nun neubeantragen darf? Bis mein Jobvermittler mich in Arbeit gebracht hat, oder sehe ich das falsch?

Danke!

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

gültigkeit x 84 vermittlungsgutschein x 20 verfallen x 13

MadIQ
beantwortet von MadIQ am 30. Januar 2009 18:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein Vermittlungsgutschein ist für den Vermittler nur bares geld wert, wenn er dich in Arbeit gebracht hat.
Folglich kannstdu so viele haben wie du brauchst, bist du in Arbeit bist.
So hat man mir das vor ein paar Jahren erklärt

Kommentar von rotesfugseug am 30. Januar 2009 18:35

.....bedeutet das, wenn ich einmal einen Vermittlungsgutschein vom Amt bekomme und der nach 3 Monaten seine Gültigkeit verliert, ohne dass ich erfolgreich vermittelt wurde, dass ich dann ohne Probleme einen neuen vom Amt bekommen kann?

Kommentar von 28dc138d4e6caceeb13b1997e47dbb00smallMadIQ am 30. Januar 2009 18:38

Hat man mir so seinerzeit versichert.
Ist aber vllt von Amt zu Amt von Pap zu Pap verschieden.
besser du informierst dich persönlich (telefonisch geht auch) bei deinem Pap

Kommentar von rotesfugseug am 30. Januar 2009 18:43

okay, trotzdem danke MadlQ


anonym
beantwortet von WolfgangH am 1. Oktober 2009 07:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier gibt es ein paar allgemeine infos zum Vermittlungsgutschein: http://www.vermittlungsgutschein.info/ Oder direkt bei der Arbeitsagentur:

Tipp: Beantragen! Kostet ja nix!


JaneCo
beantwortet von JaneCo am 25. Februar 2009 22:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Frage ist zwar schon etwas älter, dennoch: einen rechtlichen Anspruch auf einen VGS hast du nach 8 Wochen Arbeitslosigkeit. Dieser ist zeitlich begrenzt, da die Ämter zum Beispiel jedes Quartal nur einen bestimmten Betrag vergeben dürfen, unabhängig davon, ob dieser nun durch erfolgreiche Vermittlung eingefordert wird oder nicht. Also zum Beispiel: dein Amt hat für ein Quartal 200.000 Euro zur Verfügung. Bei durchschnittlich 2.000 Euro pro Gutschein sind das 100 Vermittlungsgutscheine. Bist du schon ins Hartz 4 gerutscht, dann hast du keinen rechtlichen Anspruch mehr auf einen Vermittlungsgutschein und es liegt an deinem Berater ob er dir einen ausstellt. Das Original bleibt vorerst immer bei dir, den Vermittlern gibst du die Kopie. So kannst du beliebig viele Vermittler auf die Jobsuche für dich ansetzen. Erst wenn dich einer tatsächlich vermittelt hat, bekommt der den Originalgutschein. Ist dieser abgelaufen, kannst du sofort am nächsten Tag einen neuen holen - sofern du den rechtlichen Anspruch hast und dein Amt noch welche ausstellt.


anonym
beantwortet von BerlinerMitHerz am 30. Januar 2009 18:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

man gibt diesen schein ja nicht jedem x.belibiegen, sondern dem, der dir einen job am schluss vermittelt hat. ausserdem beantrag man den schein nicht, denlässt man sich einfach von seinem arbeitsvermitler geben.


Berserker
beantwortet von Berserker am 30. Januar 2009 18:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Glaube, den brauchst Du nur für einen privaten Arbeitsvermittler, damit der die dicke Kohle abrechnen kann.


Michabie
beantwortet von Michabie am 30. Januar 2009 18:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich weiß nur, dass du nach 8 Wochen ein Anrecht hast...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.