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Frage zum Urheberrecht????? Quellenangabe

gefragt von Mordrag am 13.04.2009 um 17:23 Uhr

Wenn ich einen Bericht von ner Zeitung veröffentliche und dann schreibe wo ich des herhab kann ich dafür belangt werden?

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 13. April 2009 17:25
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Gibt es die Frage auch in deutlich? Was genau willst Du wissen? Wofür willst Du belangt werden?


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 13. April 2009 17:57
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Im Gegenteil, wenn Du das nicht angibst kannst Du belangt werden.


MrsNobody
beantwortet von MrsNobody am 13. April 2009 17:24
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Ne weil wenn du die Quelle mit angibst, dann kann nich viel passieren oder?


Yummy
beantwortet von Yummy am 14. April 2009 15:41
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Ja, wenn du nicht vorher die Erlaubnis der Zeitung hast. Die Quellenangabe ist hier unwichtig. Anders sieht es aus, wenn du den Artikel zitierst "Kleines Zitat". Hier kann du z.B. eine Zusammenfassung des Berichts schreiben, der dem Original nicht zu ähnlich sein sollte, und dann muss noch die Quellenangabe dazu. Das ist ok.


WOLF1961
beantwortet von WOLF1961 am 13. April 2009 18:14
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Hallo,

es immer die Erlaubnis der Betreiber einholen, wenn es nicht ausdrücklich angeboten ist die sichere Seite. Dies Mails unbedingt aufbewahren! Bei Zitatauszug reicht die Quellenangabe

Gruß aus Hagen


OSQuest
beantwortet von OSQuest am 13. April 2009 17:27
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hier eine Seite zum Urheberrecht

http://www.irights.info/index.php?id=1


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