Wenn ich einen Bericht von ner Zeitung veröffentliche und dann schreibe wo ich des herhab kann ich dafür belangt werden?

Gibt es die Frage auch in deutlich? Was genau willst Du wissen? Wofür willst Du belangt werden?

Im Gegenteil, wenn Du das nicht angibst kannst Du belangt werden.

Ne weil wenn du die Quelle mit angibst, dann kann nich viel passieren oder?

Ja, wenn du nicht vorher die Erlaubnis der Zeitung hast. Die Quellenangabe ist hier unwichtig. Anders sieht es aus, wenn du den Artikel zitierst "Kleines Zitat". Hier kann du z.B. eine Zusammenfassung des Berichts schreiben, der dem Original nicht zu ähnlich sein sollte, und dann muss noch die Quellenangabe dazu. Das ist ok.

Hallo,
es immer die Erlaubnis der Betreiber einholen, wenn es nicht ausdrücklich angeboten ist die sichere Seite. Dies Mails unbedingt aufbewahren! Bei Zitatauszug reicht die Quellenangabe
Gruß aus Hagen