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Frage zum Unterhalt

gefragt von Raimund1Raimund1 am 15.01.2008 um 20:13 Uhr

Wenn ich Ende 2007 den Antrag auf Scheidung gestellt habe und die Scheidung in 2008 vollzogen wird. gilt dann das neue Unterhaltsgesetz ( ab 1.1.2008) oder noch das alte?

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Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Unterhalt x 2.073 Scheidungsrecht x 22

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


grisu05
beantwortet von grisu05 am 16. Januar 2008 13:14
1x
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Hilfreichste Antwort

Seit 01.01.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht für Alle.


Weitere gute Antworten


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 15. Januar 2008 20:18
2x
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es zählt in zukunft nur noch das neue unterhaltsrecht, egal wann man geschieden wurde.



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