Wenn ich Ende 2007 den Antrag auf Scheidung gestellt habe und die Scheidung in 2008 vollzogen wird. gilt dann das neue Unterhaltsgesetz ( ab 1.1.2008) oder noch das alte?
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Seit 01.01.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht für Alle.
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2Antwort von
xyungeloestxyungeloest
es zählt in zukunft nur noch das neue unterhaltsrecht, egal wann man geschieden wurde.
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