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Frage zum Unterhalt

Frage von Raimund1 Raimund1

Wenn ich Ende 2007 den Antrag auf Scheidung gestellt habe und die Scheidung in 2008 vollzogen wird. gilt dann das neue Unterhaltsgesetz ( ab 1.1.2008) oder noch das alte?

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Antworten (2)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von grisu05 grisu05

    Seit 01.01.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht für Alle.

  • 2
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    es zählt in zukunft nur noch das neue unterhaltsrecht, egal wann man geschieden wurde.

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