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Frage zum Umtausch / Garantie.....

gefragt von bylis am 06.07.2007 um 14:23 Uhr

Folgendes Problem: Die Digicam ist kaputt & ich will sie in den Laden bringen wo ich sie gekauft hab. Garantie ist noch drauf. ABER mir fehlt die deutsche Bedienungsanleitung. Hab überall gesucht, aber ich finds sie net. Die englische ist dabei, und sonst ist das Zubehör auch komplett. Meint ihr ich hab Chancen das die mir die umtauschen, oder hat man dann keinen Anspruch mehr auf die Garantie und den Umtausch ???????


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 6. Juli 2007 14:28
7x
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Die Bedienungsanleitung brauchst du ncit mit abgeben. Wenn Du noch Garantie auf dem Gerät hast, nichts wie hin und sie gelten machen. Es kann sein das sie nachbessern bzw. reparieren lassen. Wenn es nicht geht müssen sie Dir ein neues Gerät oder das Geld zurück geben.

Kommentar von Regenmacher am 6. Juli 2007 16:08

Och Joost, wann hörst du auf solchen Unsinn zu schreiben. Mach dich bitte mal mit gesetzlicher Gewährleistung und Garantie vertraut, damit nicht immer solch ein Quatsch aus deiner Ecke kommt.

Kommentar von 00be1ad228540ef6caaf7679c7c515a7smallComputermagic am 6. Juli 2007 20:56

.. was hat joost den falsches gesagt? Stimmt doch alles. Wenn bei mir was kaputt geht, wird zum Händler gerannt und bemängelt; erst gestern wieder beim MediaMarkt ne LaserMaus, und die war schon zweieinhalbjahre alt. Wollten die zuerst ablehnen, aber ich hatte einen Teil der Verpackung dabei, und da stand: 3 Jahre Garantie .. und da gab es die komplette Kohle retour, da die Maus nicht mehr gebaut wird. Man darf sich halt nicht so schnell abspeisen lassen..


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 6. Juli 2007 14:27
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Die fehlende deutsche Bedienungsanleitung hat nichts mit der Garantie zu tun. Viel wichtiger ist, das du evtl. nachweisen mußt, dass der Schaden schon da war, bzw. dass du sorgsam genug damit umgegangen bist.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 6. Juli 2007 14:34
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Die Digicam dort, wo sie gekauft wurde mit Kassenzettel/Kaufbeleg reklamieren. Der Nachweis ist wichtig. Der Händler wird die Cam seinerseits einschicken, damit sie ggf. erst repariert wird. Nur wenn das nicht geht, gibt es gleichwertigen Ersatz. Die Garantiezeit verlängert sich dadurch i.d.R. nicht.

Wenn man allerdings persönlich im Geschäft bekannt ist und der Verkäufer sich noch an den Kauf erinnern kann, kann auch schon mal ohne Beleg reklamiert werden (ist mir im Karstadt passiert, als die PS2 meines Sohnes zum 2.Mal innerhalb der Garantiezeit kaputt ging...).


anonym
beantwortet von bylis am 6. Juli 2007 14:56
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DANKE für die schnellen Antworten. Da bin ich jetzt echt beruhigt. DANKE


juekor
beantwortet von juekor am 6. Juli 2007 15:50
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Du brauchst nur die Garantiekarte und eventuell den Kaufbeleg





anonym
beantwortet von Regenmacher am 6. Juli 2007 16:10
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Wenn du noch Garantie bei der Cam hast, dann findest du in den Garantieunterlagen, was mit dem Teil gemacht werden kann/muss. Garantie gibt nicht der Händler sondern der Hersteller/Importeur.

Deshalb kann es möglich sein, dass du die Kamera selbst zum Hersteller senden kannst. Schau nach, frag nach, was der Hersteller dazu geschrieben hat.

Hier findest du eine gute Erklärung zu deinem Problem: http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Kommentar von 00be1ad228540ef6caaf7679c7c515a7smallComputermagic am 6. Juli 2007 20:51

.. seh ich aber anders, denn er hat den Deal mit dem Händler gemacht und nicht mit der Hersteller ..


anonym
beantwortet von stefvol am 7. Juli 2007 10:11
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Du tauscht das gerät und nicht die garantiebestimmungen oder Bedienungsanleitungen - also kein problem.


odi10
beantwortet von odi10 am 7. Juli 2007 11:25
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Der Hersteller gibt ggf. eine Garantie, der Verkäufer muß 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung geben, und ein Umtausch "nur" wegen einem evtl. erstem Defekt wäre eine sehr großzügige Kulanz, zunächst steht einmal eine Reparatur bzw. ein Reparaturversuch an, dann wird man sehen, ob Eigenverschulden oder tatsächlich Gewährleistung oder Garantie vorliegt. Sollte eine Reparatur fehlschlagen, und auch ein zweiter Reparaturversuch dann kann Wandlung eintreten, also Rückgabe oder Umtausch. Falls Modell nocht lieferbar, sehe ich wegen fehlender Anleitung kein Problem, wenn Modell nciht mehr lieferbar, kann Verkäufer eine Original-Bedienungsanleitung beim Hersteller kaufen, und den dafür erforderlichen Betrag (nicht billig) in Rechnung stellen bzw. abziehen!



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