Kennt sich hier jemand mit dem Therapeutengesetz aus?
Es soll da eine Vorschrift geben, wo drin steht, dass der Therapeut immer den freien Willen des Klienten achten muss und nichts machen darf, was nicht vorher abgesprochen war, bzw. nichts worin der Klient nicht ausdrücklich eingewilligt hat. (Eigentlich Selbstverständlichkeiten, aber ich suche den genauen Wortlaut in dem Gesetz)
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Ein "Therapeutengesetz" kenne ich nicht. Meinst du vllt. das Psychotherapeutengesetz oder das Physiotherapeutengesetz?
Das, was du in deiner Frage beschreibst, ergibt sich grundsätzlich aus dem Grundgesetz, dem Strafgesetzbuch und der ärztlichen Musterberufsordnung.

Mal angenommen der Klient durchbricht vereinbarte Regeln. In diesem Falle, darf der Therapeut auch den Willen des Klienten brechen und ihm so zur Hilfe kommen. Es kommt allerdings auch darauf an um was für eine Art Therapeut es sich handelt. Bei Street-Workern zum Beispiel, ist es so wie du beschreibst.
Es geht in der Frage z.B. um eine Therapie, wo Entspannung das Ziel ist. Wenn ein Therapeut nun zusätzlich den Klienten im Enspannungszustand mit anderen Therapieformen, die vorher nicht abgesprochen waren, "vergewaltigt", dann soll es da ein Gesetz geben, was das verbietet.
GrueneFee am 22. September 2008 15:18 Ja, das gibt es auch. Könntest du mir trotzdem mal die therapeutische Richtung nennen? "Entspannung" ist ja breit gefächert.
GrueneFee am 22. September 2008 15:19 P.S.: Ich denke nicht mal mehr, dass man dazu ein bestimmtes Therapeutengesetz braucht. Was du beschreibst, sind Verletzungen der Menschenrechte.
Es geht konkret um eine Therapeutin, die die Klienten (war eine Gruppe) im Entspannungszustand (erreicht durch Klangschalen) noch zusätzlich (ohne vorherige Ankündigung) mit Mantren und anderem hinduistischen Zeugs (Omnashivaya und so, also die esoterische Ecke) bearbeitet hat, so dass einige danach im Alphazustand waren. Versuch mal im Alphazustand noch Auto zu fahren... das ist echt gefährlich.
GrueneFee am 22. September 2008 15:27 Das darf die schonmal gar nicht. Definitiv Menschenrechtsverletzung. Ich würde mich mit einem Anwalt zusammensetzen. Ist denn etwas passiert? (Wenn ich fragen darf)
gut, ist in dem Fall nichts konkret passiert, aber war wohl reines Glück. Ich möchte da in jedem Fall was unternehmen, suche derzeit noch nach aktuellen Paragraphen und so, um mir ein Bild der Gesetzeslage zu machen. Vielleicht gibts auch Anwälte, die sich auf sowas spezialisiert haben.
GrueneFee am 22. September 2008 15:34 Es gibt einige Jura/Rechtsforen im Internet, welche von Rechtsanwälten geführt werden. Probiere es doch mal hier: http://www.juraforum.de/
Mal den Amtsarzt beim zuständigen Gesundheitsamt anrufen. Der muss ja die gesetzlichen Grundlagen parat haben, die für Therapeuten gelten.
kann sein, dass es anders heisst. Mir geht es um konkrete Paragraphen, die man heranziehen kann.
Vielleicht hilft dir das hier weiter:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100.1143#B2
Danke!