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Frage zum Therapeutengesetz

gefragt von Eddy11 am 22.09.2008 um 15:10 Uhr

Kennt sich hier jemand mit dem Therapeutengesetz aus?

Es soll da eine Vorschrift geben, wo drin steht, dass der Therapeut immer den freien Willen des Klienten achten muss und nichts machen darf, was nicht vorher abgesprochen war, bzw. nichts worin der Klient nicht ausdrücklich eingewilligt hat. (Eigentlich Selbstverständlichkeiten, aber ich suche den genauen Wortlaut in dem Gesetz)


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Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 22. September 2008 15:15
3x
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Ein "Therapeutengesetz" kenne ich nicht. Meinst du vllt. das Psychotherapeutengesetz oder das Physiotherapeutengesetz?

Das, was du in deiner Frage beschreibst, ergibt sich grundsätzlich aus dem Grundgesetz, dem Strafgesetzbuch und der ärztlichen Musterberufsordnung.

Kommentar von Eddy11 am 22. September 2008 15:18

kann sein, dass es anders heisst. Mir geht es um konkrete Paragraphen, die man heranziehen kann.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 22. September 2008 15:18
Kommentar von Eddy11 am 22. September 2008 15:23

Danke!


GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 22. September 2008 15:13
1x
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Mal angenommen der Klient durchbricht vereinbarte Regeln. In diesem Falle, darf der Therapeut auch den Willen des Klienten brechen und ihm so zur Hilfe kommen. Es kommt allerdings auch darauf an um was für eine Art Therapeut es sich handelt. Bei Street-Workern zum Beispiel, ist es so wie du beschreibst.

Kommentar von Eddy11 am 22. September 2008 15:16

Es geht in der Frage z.B. um eine Therapie, wo Entspannung das Ziel ist. Wenn ein Therapeut nun zusätzlich den Klienten im Enspannungszustand mit anderen Therapieformen, die vorher nicht abgesprochen waren, "vergewaltigt", dann soll es da ein Gesetz geben, was das verbietet.

Kommentar von Ce4e59039f482a65a443ee194399e03fsmallGrueneFee am 22. September 2008 15:18

Ja, das gibt es auch. Könntest du mir trotzdem mal die therapeutische Richtung nennen? "Entspannung" ist ja breit gefächert.

Kommentar von Ce4e59039f482a65a443ee194399e03fsmallGrueneFee am 22. September 2008 15:19

P.S.: Ich denke nicht mal mehr, dass man dazu ein bestimmtes Therapeutengesetz braucht. Was du beschreibst, sind Verletzungen der Menschenrechte.

Kommentar von Eddy11 am 22. September 2008 15:22

Es geht konkret um eine Therapeutin, die die Klienten (war eine Gruppe) im Entspannungszustand (erreicht durch Klangschalen) noch zusätzlich (ohne vorherige Ankündigung) mit Mantren und anderem hinduistischen Zeugs (Omnashivaya und so, also die esoterische Ecke) bearbeitet hat, so dass einige danach im Alphazustand waren. Versuch mal im Alphazustand noch Auto zu fahren... das ist echt gefährlich.

Kommentar von Ce4e59039f482a65a443ee194399e03fsmallGrueneFee am 22. September 2008 15:27

Das darf die schonmal gar nicht. Definitiv Menschenrechtsverletzung. Ich würde mich mit einem Anwalt zusammensetzen. Ist denn etwas passiert? (Wenn ich fragen darf)

Kommentar von Eddy11 am 22. September 2008 15:30

gut, ist in dem Fall nichts konkret passiert, aber war wohl reines Glück. Ich möchte da in jedem Fall was unternehmen, suche derzeit noch nach aktuellen Paragraphen und so, um mir ein Bild der Gesetzeslage zu machen. Vielleicht gibts auch Anwälte, die sich auf sowas spezialisiert haben.

Kommentar von Ce4e59039f482a65a443ee194399e03fsmallGrueneFee am 22. September 2008 15:34

Es gibt einige Jura/Rechtsforen im Internet, welche von Rechtsanwälten geführt werden. Probiere es doch mal hier: http://www.juraforum.de/

Kommentar von Eddy11 am 22. September 2008 15:34

alles klar, Danke

Kommentar von Ce4e59039f482a65a443ee194399e03fsmallGrueneFee am 22. September 2008 15:38

Kein Problem :)


Davinci2008
beantwortet von Davinci2008 am 25. September 2008 02:02
0x
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Mal den Amtsarzt beim zuständigen Gesundheitsamt anrufen. Der muss ja die gesetzlichen Grundlagen parat haben, die für Therapeuten gelten.


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