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frage zum thema führerscheinentzug bzw. wiedererlangung...?

gefragt von fienchensfienchens am 10.08.2009 um 23:22 Uhr

sicher,normalerweise ist das ne frage ans strassenverkehrsamt,aber die ham grad keine geschäftszeiten und ich hab nen kumpel neben mir sitzen,der vor etwa 10 jahren seinen führerschein wegen alkohol (probezeit war da schon vorbei) am steuer abgeben musste.er hat 2 mal die mpu gemacht,beide male ohne erfolg (das letzte mal vor etwa 7 jahren). nun hat er sich entschlossen den lappen noch einmal wieder zubekommen. nun die eigentliche frage...: muss er,wenn er die mpu erfolgreich beendet,den lappen komplett neu machen (also fahrschule,fahrstunden,prüfungen etc.),oder bekommt er ihn dann vom strassenverkehrsamt wieder...?

p.s.: sollte jemand dazu ne seite im netz kennen,die darüber fundierte auskünfte parat hat,würde ich mich auch über einen link freuen.

danke schonmal

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recht x 35.113 fuehrerschein x 2.641 mpu x 252

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Seelord
beantwortet von Seelord am 11. August 2009 06:03
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Hallo, Dein Kumpel braucht den Führerschein NICHT neu zu machen. Die Zweijahresregelung wurde im Oktober 2008 ersatzlos gestrichen.Wenn er eine positive MPU vorlegen kann bekommt er seine alten Führerscheinklassen zurück.Gruß Seelord

Kommentar von 005f7c7a154ea13eeb1e991f719dd6f3smalltruckdriver am 11. August 2009 09:25

Super , endlich mal einer dabei der nicht sofort auf den Leuten rumhackt sondern die Richtigen Antworten gibt.Das mit dem neuen Gestzt ist korrekt .DH

Kommentar von Simple_avatar4smallfienchens am 11. August 2009 11:38

danke seelord,habs auch eben erfahren.thx.

Kommentar von 005f7c7a154ea13eeb1e991f719dd6f3smalltruckdriver am 11. August 2009 18:42

Versuche mal den Link.Wenn der nicht weiter hilft ,gebe bei google: 2 Jahres Frist bei FS entzug:dort gibt es mehrere Seiten die dir auch weiter helfen könne. http://www.mpu-hilfe-kronach.de/beratung/zwei-jahres-frist-beachten.html


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aurata
beantwortet von aurata am 11. August 2009 00:05
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Neue theoretische und praktische Prüfung ist 24 Monate nach Entzug nötig.

Vor Neuerteilung ist eine MPU Pflicht nach §§ 13 Abs 2b FeV:

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_13.php

In dem Portal sagt auch ein Fachmann, dass ein 12 Monatiger Abstinenznachweis vom Vorteil wäre.

Link folgt...

Kommentar von E6bab003ebc694d6c5aa8ba6c41da4dasmallaurata am 11. August 2009 00:07

Samuel1974
beantwortet von Samuel1974 am 10. August 2009 23:24
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ja, muss er machen. wenn man länger als zwei jahre keinen fs hat, muss man komplett alle prüfungen machen.

Kommentar von Simple_avatar4smallfienchens am 10. August 2009 23:26

bist du dir da 100%ig sicher ?

Kommentar von 8b9f3c5e1cf5d0e6f98380c03b20f4b6smallSamuel1974 am 10. August 2009 23:28

ja, bin ich! vor etwa 13 jahren habe ich auch meinen fs verloren. hatte kein geld um die nachschulung zu machen. als ich dann nach etwa drei jahren die nachschulung machte, musste ich dennoch wieder zur fahrschule, weil ich über zwei jahre keinen fs hatte. und dann hieß es büffeln.

Kommentar von Simple_avatar4smallfienchens am 10. August 2009 23:37

vielleicht hat es sich bis dato ja geändert :-) nein ist ok,wäre auch ein wunder wenn in deutschland mal etwas unbürokratischer ablaufen würde.


bitmap
beantwortet von bitmap am 10. August 2009 23:26
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''sollte jemand dazu ne seite im netz kennen,die darüber fundierte auskünfte parat hat,würde ich mich auch über einen link freuen.''

Jep. Im Forum der www.jurathek.de fragen (der Betreiber ist ein langjährig erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht und hat hauptsächlich mit MPU-Fällen zu tun).

Kommentar von Simple_avatar4smallfienchens am 10. August 2009 23:29

cool.danke,werd mich da mal durchwuseln.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 10. August 2009 23:34

Du kannst dich auch dort registrieren (kostet ja nichts). Das Forum ist wirklich gut ... besonders im verkehrsrechtlichen Bereich.


esperado
beantwortet von esperado am 10. August 2009 23:26
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alles was über 2 jahre sind, ohne wenn und aber neu machen!

Kommentar von Simple_avatar4smallfienchens am 10. August 2009 23:32

das ist nicht die antwort die wir haben wollten (ohne neumachen wärs schöner gewesen) aber wenns stimmt,cést la vie ;-) thx

Kommentar von E6bab003ebc694d6c5aa8ba6c41da4dasmallaurata am 11. August 2009 00:09

MPU kommt ja noch dazu :-(


anonym
beantwortet von mialena am 10. August 2009 23:31
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wenn Dein Freund so lange gewartet hat, wird er es nicht bis zur nächsten Geschäftszeit aushalten um sich fundierte Antworten in der dafür zuständigen Geschäftsstelle zu holen ?

Kommentar von Simple_avatar4smallfienchens am 10. August 2009 23:34

hmmmmpfffff....im prinzip schon,aber kennst du das nicht,daß du gerade mit jemandem über ein thema redest und dir ne frage dazu gestellt wird,diese aber nicht selbst beantworten kannst...?

Kommentar von 005f7c7a154ea13eeb1e991f719dd6f3smalltruckdriver am 11. August 2009 18:47

Kann dir nur bestätigen das die Person keine neue Prüfung ablegen muss.Die Person der das passiert ist muss halt die MPU machen (Positiv ) und dann nur zum Strassenverkehrsamt FS neuerteilung beantragen und schwupp di wupp darf man wieder Auto fahren.Bin mir zu 100 Prozent sicher ,da ich am Freitag noch mit jemanden vom Strassenverkehrsamt darüber gesprochen habe und er mir dies bestätigte.


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