Wenn Person A gegenüber Person B vorgibt, z.B. in finanziellen Schwierigkeiten zu sein und Person B deshalb um Geld bittet, obwohl Person A in Wirklichkeit gar keine Geldprobleme hat, ist das dann Betrug oder nicht?
Wohlgemerkt, Person B gibt Person A freiwillig das Geld und ist sich vorher auch darüber im Klaren, daß sie es nicht zurückbekommt (es handelt sich also nicht um einen Kredit bzw. geliehenes Geld).
Man könnte das doch dann auch als Schenkung von Person B an Person A betrachten, oder? Zwar hat Person A etwas nicht zutreffendes behauptet, doch hat Person B das Geld immerhin freiwillig und in Schenkungsabsicht übergeben.
Liegt hier also nun Betrug vor oder nicht? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

Das ist ausnutzen der Gutmütigkeit oder auch Freundschaft....wenn ich dahinterkäme, wäre für mich die Freundschaft auf der Stelle beendet...widerlich und schäbig...LG
Kapstadt am 10. November 2008 07:58 DH !!

Wenn Person B Person A freiwillig Geld gibt, dann ist das kein Betrug, sondern Dummheit. Wenn keine finanzielle Not vorliegt, so ist das moralische Verwerflichkeit von Person A gegenüber Person B. Person B wird schamlos ausgenutzt und sollte die Freundschaft mit Person A schnellstens beenden.

Auch das kann ein Betrug sein.
Täuschung, dadurch Irrtum, darauf Vermögensverfügung, die zu sachgleichem Vermögensvorteil führt.
Hier bewirkt die Täuschung über die Vermögensverhältnisse einen Motivirrtum.
Für Betrug (im strafrechtlichen Sinne) ist tatbestandlich erforderlich:
objektiv 1. Täuschung 2. Dadurch Irrtum hervorgerufen 3. Vermögensverfügung 4. Schaden
subjektiv 1. Vorsatz 2. Bereicherungsabsicht
Halte ich im Ausgangsfall alles für gegeben. Ob es nun Schenkung oder Darlehen war, ist durch Auslegung zu ermitteln. Das ist aber Zivilrecht und ist vom Betrugstatbestand unabhängig.
Ghoul am 10. November 2008 09:01 Also bei einem Betrug gibt das Opfer sein Geld immer freiwillig her. Wenn er bestohlen, oder mit vorgehaltener Waffe ausgeraubt wird ist das kein Betrug. Es kommt also nicht darauf an, ob er es verschenkt hat, sondern um das, was ich hier gerade kommentiere... DH von mir!
ich denke das ist ein Fall für den Richter.Der würde immer anders entscheiden und zwar nach beurteilung der Hintergründe.Warum Person A dies behauptet hat und ob Person B auch eine Chance hatte die Gabe zu verweigern.Person B brauch nen Anwalt.
Nur nebenbei bemerkt, das ist eine fiktive Situation ohne Bezug zu irgendwelchen realen Handlungen. Es geht nur um eine Wette zwischen mir und einem Freund. Der behauptet nämlich, daß die Übergabe der ersten 7 Millionen im Fall "Susanne Klatten" Betrug war, ich behaupte das Gegenteil, da sie ihm das Geld ja freiwillig gegeben hat. Zwar unter Behauptung falscher Tatsachen, aber freiwillig. Und sie wußte offenbar auch, daß sie das Geld nachher nicht mehr sieht. Also spielt es doch keine Rolle, was er dann letztendlich mit dem Geld macht. Sie hat es ihm in Schenkungsabsicht überlassen und darauf kommt es doch an, oder?
Kapstadt am 10. November 2008 07:59 Damit wird der Schaden für Person B noch höher. Anwaltskosten ! Ich würde das Geld unter der Rubrik LEHRGELD einfach abschreiben und den Kontakt beenden.
Kristall08 am 10. November 2008 08:12 Sieben Millionen? Soviel kann ein Anwalt gar nicht kosten. Interessante Frage. Bin gespannt auf das Urteil.

Nur wenn er die Nichtrückgabe beanstandet. Wo kein Kläger da auch kein Richter. Fordert B das Geld zurück und A kommt dem nicht nach, so ist das erschlichendes Vertrauen und eine Unterschlagung
Kann denn Person B das Geld überhaupt zurückfordern? Gilt nicht die alte Regel "Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen."
Katzenhai am 10. November 2008 07:59 So wie ich die Frage verstanden habe hat sich A das "Geschenk" erschlichen. Ich sehe so etwas eine Spende erbitten unter dem Vorwand falscher Tatsachen.
Da Person A dieses Geld aufgrund Vortäuschung falscher Tatsachen erschlichen hat, ist es denke ich Betrug.
Es spielt keine Rolle aus welchem Grund er das Geld verleiht, wichtig ist nur das diese Leihe schriftlich erfolgen muss um das geliehene Geld notfalls später auch gerichtlich wieder zubekommen.
Es war nicht vom "Leihen" die Rede, sondern vom "Schenken".

Moralisch verwerflich und rechtlich bedenklich!
Immerhin hat Person A sich ja das Geld unter Vorspiegelung falscher Tatsachen 'erschwindelt' und nur dadurch Person B zu einer 'freiwilligen' Herausgabe des Geldes gebracht.
Hätte Person A diese falschen Tatsachen nicht behauptet wäre es wohl auch nie zu einer Geldübergabe durch Person B gekommen.
Person B sollte, wenn sie Wert auf eine Rückzahlung des Geldes legt, einen Anwalt konsultieren.

Wenn das Geld freiwillig und ohne Rückzahlungsvereinbarung gegeben wurde, ist es kein Betrug. Entweder ich verschenke Geld, z.B. weil es bei einer Hochzeit so gewünscht ist oder ich lasse es ganz. Ich helfe höchstens bis maximal 5 bis 10 € aus. Wie heißt es: Bei Geld hört die Freundschaft auf!
Nur nebenbei bemerkt, das ist eine fiktive Situation ohne Bezug zu irgendwelchen realen Handlungen. Es geht nur um die Rechtslage aufgrund einer Wette zwischen mir und einem Freund. Der behauptet nämlich, daß die Übergabe der ersten 7 Millionen im Fall "Susanne Klatten" Betrug war, ich behaupte das Gegenteil, da sie ihm das Geld ja freiwillig gegeben hat. Zwar unter Behauptung falscher Tatsachen, aber freiwillig. Und sie wußte offenbar auch, daß sie das Geld nachher nicht mehr sieht. Also spielt es doch keine Rolle, was er dann letztendlich mit dem Geld macht. Sie hat es ihm in Schenkungsabsicht überlassen und darauf kommt es doch an, oder?