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Frage zum Thema Betrug

gefragt von Franz577 am 10.11.2008 um 7:46 Uhr

Wenn Person A gegenüber Person B vorgibt, z.B. in finanziellen Schwierigkeiten zu sein und Person B deshalb um Geld bittet, obwohl Person A in Wirklichkeit gar keine Geldprobleme hat, ist das dann Betrug oder nicht?

Wohlgemerkt, Person B gibt Person A freiwillig das Geld und ist sich vorher auch darüber im Klaren, daß sie es nicht zurückbekommt (es handelt sich also nicht um einen Kredit bzw. geliehenes Geld).

Man könnte das doch dann auch als Schenkung von Person B an Person A betrachten, oder? Zwar hat Person A etwas nicht zutreffendes behauptet, doch hat Person B das Geld immerhin freiwillig und in Schenkungsabsicht übergeben.

Liegt hier also nun Betrug vor oder nicht? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?


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wtf001
beantwortet von wtf001 am 10. November 2008 07:48
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moralischer Betrug, kein rechtlicher Betrug


auchmama
beantwortet von auchmama am 10. November 2008 07:49
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Das ist ausnutzen der Gutmütigkeit oder auch Freundschaft....wenn ich dahinterkäme, wäre für mich die Freundschaft auf der Stelle beendet...widerlich und schäbig...LG

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 10. November 2008 07:58

DH !!


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 10. November 2008 07:53
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Wenn Person B Person A freiwillig Geld gibt, dann ist das kein Betrug, sondern Dummheit. Wenn keine finanzielle Not vorliegt, so ist das moralische Verwerflichkeit von Person A gegenüber Person B. Person B wird schamlos ausgenutzt und sollte die Freundschaft mit Person A schnellstens beenden.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 10. November 2008 08:25
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Auch das kann ein Betrug sein.

Täuschung, dadurch Irrtum, darauf Vermögensverfügung, die zu sachgleichem Vermögensvorteil führt.

Hier bewirkt die Täuschung über die Vermögensverhältnisse einen Motivirrtum.


anonym
beantwortet von Cyrella am 10. November 2008 08:33
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Für Betrug (im strafrechtlichen Sinne) ist tatbestandlich erforderlich:

objektiv 1. Täuschung 2. Dadurch Irrtum hervorgerufen 3. Vermögensverfügung 4. Schaden

subjektiv 1. Vorsatz 2. Bereicherungsabsicht

Halte ich im Ausgangsfall alles für gegeben. Ob es nun Schenkung oder Darlehen war, ist durch Auslegung zu ermitteln. Das ist aber Zivilrecht und ist vom Betrugstatbestand unabhängig.




Kommentar von A8515fffc5e27c8c977bec3adc1d06e6smallGhoul am 10. November 2008 09:01

Also bei einem Betrug gibt das Opfer sein Geld immer freiwillig her. Wenn er bestohlen, oder mit vorgehaltener Waffe ausgeraubt wird ist das kein Betrug. Es kommt also nicht darauf an, ob er es verschenkt hat, sondern um das, was ich hier gerade kommentiere... DH von mir!


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 10. November 2008 07:50
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ich denke das ist ein Fall für den Richter.Der würde immer anders entscheiden und zwar nach beurteilung der Hintergründe.Warum Person A dies behauptet hat und ob Person B auch eine Chance hatte die Gabe zu verweigern.Person B brauch nen Anwalt.

Kommentar von Franz577 am 10. November 2008 07:58

Nur nebenbei bemerkt, das ist eine fiktive Situation ohne Bezug zu irgendwelchen realen Handlungen. Es geht nur um eine Wette zwischen mir und einem Freund. Der behauptet nämlich, daß die Übergabe der ersten 7 Millionen im Fall "Susanne Klatten" Betrug war, ich behaupte das Gegenteil, da sie ihm das Geld ja freiwillig gegeben hat. Zwar unter Behauptung falscher Tatsachen, aber freiwillig. Und sie wußte offenbar auch, daß sie das Geld nachher nicht mehr sieht. Also spielt es doch keine Rolle, was er dann letztendlich mit dem Geld macht. Sie hat es ihm in Schenkungsabsicht überlassen und darauf kommt es doch an, oder?

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 10. November 2008 07:59

Damit wird der Schaden für Person B noch höher. Anwaltskosten ! Ich würde das Geld unter der Rubrik LEHRGELD einfach abschreiben und den Kontakt beenden.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 10. November 2008 08:12

Sieben Millionen? Soviel kann ein Anwalt gar nicht kosten. Interessante Frage. Bin gespannt auf das Urteil.


Katzenhai
beantwortet von Katzenhai am 10. November 2008 07:51
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Nur wenn er die Nichtrückgabe beanstandet. Wo kein Kläger da auch kein Richter. Fordert B das Geld zurück und A kommt dem nicht nach, so ist das erschlichendes Vertrauen und eine Unterschlagung

Kommentar von Franz577 am 10. November 2008 07:55

Kann denn Person B das Geld überhaupt zurückfordern? Gilt nicht die alte Regel "Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen."

Kommentar von F5d333806fa3c022dde6b52094376527smallKatzenhai am 10. November 2008 07:59

So wie ich die Frage verstanden habe hat sich A das "Geschenk" erschlichen. Ich sehe so etwas eine Spende erbitten unter dem Vorwand falscher Tatsachen.


firefox2204
beantwortet von firefox2204 am 10. November 2008 07:55
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Da Person A dieses Geld aufgrund Vortäuschung falscher Tatsachen erschlichen hat, ist es denke ich Betrug.


anonym
beantwortet von koppliss am 10. November 2008 07:55
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Es spielt keine Rolle aus welchem Grund er das Geld verleiht, wichtig ist nur das diese Leihe schriftlich erfolgen muss um das geliehene Geld notfalls später auch gerichtlich wieder zubekommen.

Kommentar von Franz577 am 10. November 2008 08:02

Es war nicht vom "Leihen" die Rede, sondern vom "Schenken".


Wenne
beantwortet von Wenne am 10. November 2008 07:56
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Moralisch verwerflich und rechtlich bedenklich!

Immerhin hat Person A sich ja das Geld unter Vorspiegelung falscher Tatsachen 'erschwindelt' und nur dadurch Person B zu einer 'freiwilligen' Herausgabe des Geldes gebracht.

Hätte Person A diese falschen Tatsachen nicht behauptet wäre es wohl auch nie zu einer Geldübergabe durch Person B gekommen.

Person B sollte, wenn sie Wert auf eine Rückzahlung des Geldes legt, einen Anwalt konsultieren.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 10. November 2008 08:02
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Wenn das Geld freiwillig und ohne Rückzahlungsvereinbarung gegeben wurde, ist es kein Betrug. Entweder ich verschenke Geld, z.B. weil es bei einer Hochzeit so gewünscht ist oder ich lasse es ganz. Ich helfe höchstens bis maximal 5 bis 10 € aus. Wie heißt es: Bei Geld hört die Freundschaft auf!


anonym
beantwortet von Franz577 am 10. November 2008 08:05
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Nur nebenbei bemerkt, das ist eine fiktive Situation ohne Bezug zu irgendwelchen realen Handlungen. Es geht nur um die Rechtslage aufgrund einer Wette zwischen mir und einem Freund. Der behauptet nämlich, daß die Übergabe der ersten 7 Millionen im Fall "Susanne Klatten" Betrug war, ich behaupte das Gegenteil, da sie ihm das Geld ja freiwillig gegeben hat. Zwar unter Behauptung falscher Tatsachen, aber freiwillig. Und sie wußte offenbar auch, daß sie das Geld nachher nicht mehr sieht. Also spielt es doch keine Rolle, was er dann letztendlich mit dem Geld macht. Sie hat es ihm in Schenkungsabsicht überlassen und darauf kommt es doch an, oder?





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