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frage zum thema arbeitsrecht

gefragt von sarahmariellasarahmariella am 02.07.2009 um 11:31 Uhr

hallo, ich habe ein probelm: ich befinde mich in der verlängerung meines erziehungsurlaubes den ich schriftlich beim arbeitsamt und bei meinem arbeitgeber beantragt habe, da ich erst im herbst 09 einen kindergartenplatz für meine 3 jährige tochter bekommen hab. das arbeitsamt hat mir diese verlängerung sofort gewährt. meinem arbeitgeber (geschäftsführer) habe ich ebenfalls im januar diesen jahres darüber in kenntnis gesetzt und um eine verlängerung gebeten. auf diese bitte bzw auf dieses schreiben hab ich bis heute keine antwort bekommen. allerdings ist mir gestern die sozialversicherungs kündigung vom 7.3.09 ins haus geflattert.(1.7.09) ich hab mich sofort bei der arge gemeldet und den fall geschildert. solle mir dringend einen rechtsbeistand zulegen da dieses nicht rechtens sei.. was meint ihr dazu? ich habe einen unbefristenten arbeitsvertrag 2004 unterschrieben!


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anonym
beantwortet von Annaberg am 2. Juli 2009 11:38
2x
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Wenn Du vom Arbeitgeber keine Kündigung erhalten hast, ist das Arbeitsverhältnis auch nicht beendet. Demnach dürfte auch die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung bestehen bleiben. Ich würde einfach mal bei der Krankenkasse anrufen. Selbst bei unentgeltlicher Beschäftigung, wie in Deinem Fall, bleibt die SV-Mitgliedschaft unangetastet.

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 2. Juli 2009 11:40

es steht aber auf der sozialversicherungs abmeldung vermerkt: ende des arbeitsverhältnisses.

Kommentar von Annaberg am 2. Juli 2009 11:44

Vom Arbeitgeber hast Du keine Kündigung erhalten? Dann würde ich auch noch da anrufen. Kann ja nicht schaden. Es gibt Kündigungsfristen!

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 2. Juli 2009 11:49

nein eine direkte kündigung hab ich nicht erhalten, weil der chef weiss dass er mir nicht kündigen darf. zudem hat es geheissen dass das arbeitsverhältnis erlöschen sollte falls ich nicht sofort nach dem erziehungsurlaub meinen platz antrete.(04/09)

Kommentar von 1890df21fb8b8f067595d66e8519cfb6smallFunki1969 am 2. Juli 2009 11:55

Das sollte er - schon im eigenen Interesse - schriftlich formulieren, auch wenn es heißt: mündlich = schriftlich. Aber so hast Du vor jedem Arbeitsgericht Klage-Erfolgt. Nimm Einsicht in Deine Personalakte. Vielleicht findest Du dort ja Hinweise. Und: kündigen darf er Dir auch in der Elternzeit zum Ende der Elternzeit! Hast Du rechtzeitig angekündigt, dass Du Dein Arbeitsverhältnis nicht zu 04/09 antreten kannst? Das musst Du mind. 2 - 3 Monate vorher machen.

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 2. Juli 2009 11:57

ja im januar 09

Kommentar von 1890df21fb8b8f067595d66e8519cfb6smallFunki1969 am 2. Juli 2009 12:06

Gut. Dann Krankenkasse anrufen, sagen, dass Du noch rechtlich angestellt bist. Zum AG und nachfragen! Dringend!


Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 2. Juli 2009 11:44
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Das ist keine Kündigung! Außerdem zahlt der AG nicht die Beiträge zur SV, wenn Du in Elternzeit bist (nur in der Schutzfrist, 6 Wo und 8 Wo nach Entbindung), sondern die ARGE, von der Du zusätzlich zum Elterngeld Leistungen beziehst. Klärende Gespräche mit dem AG und der ARGE sind zwingend notwendig.

Kommentar von 1890df21fb8b8f067595d66e8519cfb6smallFunki1969 am 2. Juli 2009 11:46

Der AG muss der Verlängerung übrigens nicht zustimmen, wenn er es macht, gut für Dich! Wenn nicht, kann er Dich kündigen unter Einhaltung der Fristen! Aber das muss er nachweisen. Und eine Kündigung hast Du ja wohl noch nicht erhalten?

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 2. Juli 2009 11:51

nein ich habe noch keine kündigung bekommen. es hat geheissen das arbeitsverhältnis wird aufgelöst ohne eine kündigung?!

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 2. Juli 2009 11:55

ich beziehe kein elterngeld. nur arlg2. die arge weiss bescheid,


anonym
beantwortet von sanbrasil am 3. Juli 2009 16:41
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Melde dich bitte direkt beim Arbeitgeber und frage nach. Es kann sein, dass die Daten einfach gespeichert waren und da die Geschäftsleitung auf deine Bitte noch nicht eigegangen ist, haben sie sie unbemerkt durchgeführt. Solche Fehler passieren, man muss miteinander reden. Bei einer Entscheidung des Geschäftsführers, wenn alles geklärt ist, ist so eine Korrektur unproblematisch durchzuführen. Gekündigt darfst du erst nach der Elternzeit werden.


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 4. Juli 2009 00:52
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NEIN !!! Sofort zum Fachanwalt!!!

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 4. Juli 2009 20:52

hallo, sicher dass ich da recht bekomme???


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