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Frage zum Testament:ein Bekannter hat vor einiger Zeit ein Testament beim Notar gemacht und es bei

gefragt von VossBrigitteVossBrigitte am 13.01.2009 um 22:22 Uhr

.....Gericht hinterlegt.-Nun möchte er es ändern;darf er das allein ohne Notar,und hat dieser Nachtrag dann Gültigkeit?-Das alte Testament soll also bestehen bleiben,nur eine einzige Person,die sich als sehr undankbar erwiesen hat,soll nicht mehr erben.-Wer kennt sich aus???Danke und LG


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MarcSu
beantwortet von MarcSu am 13. Januar 2009 22:35
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Das notariell gefertigte Testament wird immer beim Nachlaßgericht hinterlegt, darüber gibt es eine Hinterlegungsurkunde, die der Kopie des Testaments beigefügt ist.

Ergänzungen zu dem Testament können auch handschriftlich vom Erblasser angefertigt werden, sie müssen aber in allen Teilen handschriftlich und mit Datum mund Unterschrift versehen sein. Empfehlenswert ist die Hinzuziehung eines Zeugen, z.B. der Hausarzt, der mit unterschreibt.

Kommentar von Klabauter am 14. Januar 2009 02:19

Wir hatten bei der Ergänzung des Testamentes (handschriftlich) keine Zeugen benötigt. Hinterlegt werden Testamente tatsächlich beim Nachlaßgericht, nicht beim Notar.


FranzKofler
beantwortet von FranzKofler am 13. Januar 2009 22:24
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Wenn es mit dem Notar erstellt wurde sollte er es auch nur mit dem Notar ändern. Das Testament ist beim Notar hinterlegt, üblicherweise nicht beim Gericht.

Kommentar von Simple_avatar8smallVossBrigitte am 13. Januar 2009 22:27

Derjenige ist total allein,und aus gesundheitlichen Gründen kann er das Haus nicht verlassen,leider.

Kommentar von Simple_avatar2smalllotta1lotta2 am 13. Januar 2009 22:29

In dem Fall kann man ja den Notar darum bitten, das Er ins Haus kommt.


anonym
beantwortet von RoadShow am 13. Januar 2009 22:25
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ich würd das mit dem Notar klären!!!sicher ist sicher!


CSM108bis12
beantwortet von CSM108bis12 am 25. Mai 2009 15:41
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Ups sehr intresannte Frage. soviel wie ich informiert bin gilt immer das letzte aktuellelste erstellte gültige Testament. aber leider weis ich es net so genau. besser ist es sich kostenlos und das kannst du ja machen informiren lassen

Lg


anonym
beantwortet von Rokkie am 20. Juni 2009 14:50
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ich denke es gilt das aktuellste zeugnis!!!


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