.....Gericht hinterlegt.-Nun möchte er es ändern;darf er das allein ohne Notar,und hat dieser Nachtrag dann Gültigkeit?-Das alte Testament soll also bestehen bleiben,nur eine einzige Person,die sich als sehr undankbar erwiesen hat,soll nicht mehr erben.-Wer kennt sich aus???Danke und LG

Das notariell gefertigte Testament wird immer beim Nachlaßgericht hinterlegt, darüber gibt es eine Hinterlegungsurkunde, die der Kopie des Testaments beigefügt ist.
Ergänzungen zu dem Testament können auch handschriftlich vom Erblasser angefertigt werden, sie müssen aber in allen Teilen handschriftlich und mit Datum mund Unterschrift versehen sein. Empfehlenswert ist die Hinzuziehung eines Zeugen, z.B. der Hausarzt, der mit unterschreibt.

Wenn es mit dem Notar erstellt wurde sollte er es auch nur mit dem Notar ändern. Das Testament ist beim Notar hinterlegt, üblicherweise nicht beim Gericht.
Derjenige ist total allein,und aus gesundheitlichen Gründen kann er das Haus nicht verlassen,leider.
In dem Fall kann man ja den Notar darum bitten, das Er ins Haus kommt.
ich würd das mit dem Notar klären!!!sicher ist sicher!

Ups sehr intresannte Frage. soviel wie ich informiert bin gilt immer das letzte aktuellelste erstellte gültige Testament. aber leider weis ich es net so genau. besser ist es sich kostenlos und das kannst du ja machen informiren lassen
Lg
Wir hatten bei der Ergänzung des Testamentes (handschriftlich) keine Zeugen benötigt. Hinterlegt werden Testamente tatsächlich beim Nachlaßgericht, nicht beim Notar.