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Frage zum Tempolimit auf Autobahnen.

gefragt von someonesomeone am 29.11.2007 um 10:31 Uhr

Besonders an Bergen kommt es ja vor, dass auf einer dreispurigen Autobahn die beiden linken Spuren Tempo 130 haben und die rechte Spur Tempo 80. Jetzt meine Frage: Darf ich als PKW-Fahrer auf der 80er Spur auch 130 fahren oder gelten die 80 auch für PKW? Gilt auf solchen Autobahnabschnitten das Rechtsfahrgebot nur für die beiden linken Spuren?


Reply


manu1979
beantwortet von manu1979 am 29. November 2007 10:38
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Wenn da steht, dass die 80 für LKW usw. gelten, dann darfst du da 130 fahren. Steht da nur, dass es für die Fahrspuren gilt, dann gelten die 80 auch für dich als PKW.


anonym
beantwortet von belly am 29. November 2007 10:39
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Wenn nicht anders angegeben, gilt das 80 km/H Fahrgebot auf der rechten Spur für alle Fahrzeuge. (Macht ja auch wenig Sinn mit 130 zwischen LKWs mit Tempo um die 80 km/h herum zu düsen.)


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 29. November 2007 10:56
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Vom Rechtsfahrgebot kann bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrspuren gemäß § 7 und § 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d StVO abgewichen werden, wenn dies durch die Verkehrsdichte gerechtfertigt ist.

§42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d lautet:

"sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts"

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfahrgebot

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 29. November 2007 10:58

Wenn auf der ganz rechten Spur nur 80 erlaubt ist darfst Du dort auch nicht 130 fahren.

Bei Bergen ist die rechte Spur hauptsächlich für langsame Fahrzeuge wie LKW und Wohnmobile vorgesehen.


anjanni
beantwortet von anjanni am 29. November 2007 10:53
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Die Frage würde ich so meinem Fahrlehrer stellen - insbesondere nach dem Rechtsfahrgebot.

Daß ein Tempolimit auch für den PKW gilt, wenn es kein Zusatzschild gibt, ist eigentlich klar.

Allerdings kenne ich keine Autobahn, die diese Beschilderung fest installiert hat. Sinnvoll scheint mir die nur mit Wechselanzeigen. Die schalten dann ja oft verkehrsabhängig, so daß ein schnelleres Fahren auf der rechten Spur wegen des hohen Verkehrsaufkommens eh nicht möglich ist.

Oder geht es gar nicht um Tempobegrenzung (weißes Schild mit rotem Rand), sondern um Richtgeschwindigkeit (blaues Schild)?

Kommentar von 1f2bf2e032a11fec0ea5d7f9d6a5aa1dsmallsomeone am 30. November 2007 11:03

Ja geht um ein Tempolimit (weißes Schild mit rotem Rand). Kenne mehrere Streckenabschnitte wo das der Fall ist.




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