Nach ergehen des Raucherurteils vom Bundesverfassungsgericht letzte Woche hat sich folgendes zugetragen: der Barbesitzer hat auf dem Rauchverbot bestanden mit dem Hinweis auf die (vor dem Urteil gültige) Rechtslage. Aber seine Kneipe hatte nur einen Raum und war kleiner als 75qm. Der Wirt war gar nicht für das Rauchverbot, dachte nur noch es sei verboten. Dürfte man dann trotzdem unbescholten rauchen?

Letztendlich bestimmt der Wirt und wenn der sagt Rauchen ist verboten, dann ist es auch verboten!
nein, der wirt bestimmt ob geraucht wird.
aus welchem grund er es verboten hat, spielt keine rolle.
er muss es auch nach diesem urteil nicht erlauben.
moon73 am 6. August 2008 19:09 Genau so siehts aus :-)

Der Wirt hat Hausrecht. Er bestimmt, wie es bei ihm zugeht. Genauso wie du verlangen kannst, dass bei dir nur auf dem Balkon geraucht werden darf, kann er ebenfalls eine Nichtraucherregel einführen.
LG
Wieselchen

Der Wirt darf das Rauchen erlauben, muß es aber nicht!

Der Wirt hat das Hausrecht. Also bestimmt er, ob geraucht wird oder nicht.
zuerstmal, Hausrecht hat der Wirt. Jetzt kommt es auch noch darauf an, in welchem Bundesland du wohnst, nicht alle haben das Rauchen offiziell in Einraumkneipen freigegeben, aber es wurde von vielen Bundesländern versichert, dass keine Knöllchen ausgestellt werden.
DH :-))