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Frage zum Raucherurteil für Ein-Raum-Kneipen

gefragt von schmideck am 06.08.2008 um 19:06 Uhr

Nach ergehen des Raucherurteils vom Bundesverfassungsgericht letzte Woche hat sich folgendes zugetragen: der Barbesitzer hat auf dem Rauchverbot bestanden mit dem Hinweis auf die (vor dem Urteil gültige) Rechtslage. Aber seine Kneipe hatte nur einen Raum und war kleiner als 75qm. Der Wirt war gar nicht für das Rauchverbot, dachte nur noch es sei verboten. Dürfte man dann trotzdem unbescholten rauchen?


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moon73
beantwortet von moon73 am 6. August 2008 19:08
5x
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Letztendlich bestimmt der Wirt und wenn der sagt Rauchen ist verboten, dann ist es auch verboten!

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 6. August 2008 19:09

DH :-))


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 6. August 2008 19:08
4x
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nein, der wirt bestimmt ob geraucht wird.

aus welchem grund er es verboten hat, spielt keine rolle.

er muss es auch nach diesem urteil nicht erlauben.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 6. August 2008 19:09

Genau so siehts aus :-)


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 6. August 2008 19:09
2x
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Der Wirt hat Hausrecht. Er bestimmt, wie es bei ihm zugeht. Genauso wie du verlangen kannst, dass bei dir nur auf dem Balkon geraucht werden darf, kann er ebenfalls eine Nichtraucherregel einführen.

LG

Wieselchen


pippi60
beantwortet von pippi60 am 6. August 2008 19:13
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Der Wirt darf das Rauchen erlauben, muß es aber nicht!


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 6. August 2008 19:10
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Der Wirt hat das Hausrecht. Also bestimmt er, ob geraucht wird oder nicht.


juezi
beantwortet von juezi am 6. August 2008 19:12
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zuerstmal, Hausrecht hat der Wirt. Jetzt kommt es auch noch darauf an, in welchem Bundesland du wohnst, nicht alle haben das Rauchen offiziell in Einraumkneipen freigegeben, aber es wurde von vielen Bundesländern versichert, dass keine Knöllchen ausgestellt werden.


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