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Frage zum Privatinsolvenz

gefragt von familytime am 22.07.2008 um 17:40 Uhr

bin seit 3 Jahren im Privat Insolvenz verfahren. Nun habe ich durch ein mißverständnis eine betrugsanzeige bekommen, Habe kontakt mir der person aufgenommen und alles beglichen. Nun wollte sie die Anzeige zurückziehen. Welches aber net ging.

Wenn ich jetzt eine strafe kriege welche folgen hat das auf meine inso???????? Bitte dringend um antwort...

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Recht x 35.270 finanzen x 23.748 Privatinsolvenz x 629

anonym
beantwortet von Rolfe am 22. Juli 2008 18:43
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Handelte es sich denn beim Anzeigeerstatter um einen Insolvenzgläubiger? Nur, wenn die Betrugsgeschichte mit der Insolvenz überhaupt etwas zu tun hat (wenn also einer der am Insolvenzverfahren beteilgten Gläubiger wegen einer von ihm angemeldeten Forderung Anzeige erstattet hat), kann die Insolvenz scheitern. Wenn du aber evtl. während der Insolvenz einen neuen Vertrag abgeschlossen hast, der zur Anzeige führte, hat das keinen Einfluss auf die Insolvenz. Zur Anzeige: der Anzeigeerstatter soll die von ihm beabsichtigte Rücknahme und die Gründe schriftlich darlegen - schick das Ganze zur Staatsanwaltschaft. Auch bei Offizialdelikten kann dies selbst bei erfülltem Tatbestand zur Einstellung wegen geringer Schuld führen. Wenn es wirklich nur ein Missverständnis war und kein Vorsatz deinerseits vorlag, muss es sowieso eingestellt werden.

Kommentar von familytime am 23. Juli 2008 10:03

Ich danke sehr für die ausführliche antwort.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 22. Juli 2008 17:51
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Wenn eine Bestafung käme (man beachte den Konjunktiv) könnte das Auswirkungen auf die Restschuldbefreiung haben. Deshalb zusammen mit einem Rechtsanwalt dafür sorgen, daß das Verfahren eingestellt wird.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 22. Juli 2008 17:56

Man sollte vielleicht noch erwähnen, daß die Rücknahme einer Anzeige durch den Geschädigten bei einem Offizialdelikt - wie Betrug - nicht automatisch zu einer Einstellung des Verfahrens führt.

Kommentar von familytime am 22. Juli 2008 17:58

Und was heißt das jetzt für mich??? sollten sie das verfahren nicht einstellen...

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 22. Juli 2008 18:11

Das bedeutet, daß eine Verurteilung wegen Betruges mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern des Insolvenzverfahrens führt.


regideur
beantwortet von regideur am 22. Juli 2008 17:42
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Jedes Missverständniss lässt sich aufklären und so eine Strafe vermeiden.

Kommentar von familytime am 22. Juli 2008 17:44

klar. ist ja aufgeklärt. Aber die polizei will die anzeige net zurück nehmen. Sie wollen weiter ermitteln...

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 22. Juli 2008 17:47

Und? Sollen sie doch! Was wird denn dabei rauskommen??? Doch wohl gar nichts und das Verfahren wird früher oder später eingestellt werden.

Kommentar von familytime am 22. Juli 2008 17:48

Ich hoffe es....

bin schon total nervös-----

heul...


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