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Frage zum Offenen Vollzug

gefragt von kaddy87 am 28.06.2009 um 19:10 Uhr

Hallo, mein Freund muss am Freitag in den Offenen Vollzug. Nun wollte ich gerne wissen, wie oft darf man ihn besuchen und benötige ich jedesmal eine Besuchererlaubnis?! Bin in der 38ten Woche schwanger und es wäre dann schon toll, wenn ich jede Woche hinkönnte. Und ab wann kann er Ausgang beantragen?

Mfg

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Offener Vollzug x 8

killbabykill
beantwortet von killbabykill am 28. Juni 2009 19:13
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Ja du darfst Ihn jede Woche (am WE) besuchen. Ansonsten bekommt er auch relativ schnell ( wenn er sich gut macht) Wochenendausgang, vllt sogar mit Übernachtung. Aber in der Woche geht glaube ich nichts.


willidikid
beantwortet von willidikid am 28. Juni 2009 19:12
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das ist je nach anstalt verschieden!


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 28. Juni 2009 19:12
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Wenn der Offen ist der Vollzug warum trefft ihr euch dann nciht draussen??

Kommentar von kaddy87 am 28. Juni 2009 19:13

Weil er sich nur im Gefängnis frei bewegen darf. Er darf doch nicht raus. Nur wenn er Urlaub hat..


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 28. Juni 2009 19:12
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Informiere dich beim Knast in dem er sitzt oder bei seinem Anwalt.


anonym
beantwortet von NYJets am 28. Juni 2009 19:14
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er hat 4 tage besuchsrecht im monat da ändert auch deine schwangerschaft nichts daran, diese tage muss er sich einteilen lassen und es können max nur 3 personen mit also wenn andere ihn besuchen möchten solltet ihr euch absprechen. er muss vorab immer bescheidgeben wenn er besuch bekommt. du musst nur deinen personalausweis mitbringen. den antrag kann er gleich stellen auf ausgang jedoch liegt die entscheidung bei den gerichten.


anonym
beantwortet von kaddy87 am 28. Juni 2009 19:14
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Danke für die Antworten! Werde morgen mal dort anrufen.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 28. Juni 2009 19:13
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Ist das der Knabe mit drei Jahren ohne Bewährung und sinnlos Steuergelder verbraten wegen der Berufung, die ja wohl nichts gebracht hat? Erkundige Dich doch in dem betreffenden Gefängnis, Mitleid habe ich aber nicht sonderlich viel.

Kommentar von kaddy87 am 28. Juni 2009 19:15

Ich habe auch nicht um Mitleid gebeten, sondern etwas gefragt. Trotzdem danke für die Antwort.


Urbanessa
beantwortet von Urbanessa am 28. Juni 2009 19:13
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Dein Freund wird diese Regelungen erfahren, sobald er "eincheckt". Solche Dinge werden unterschiedlich gehandhabt. Ohne zu wissen, welche JVA, ist das schwer zu sagen. Warte doch einfach ab, was er in Erfahrung bringt. Er wird Dich dann schon anrufen oder Dir schreiben. Oder Du könntest bei der fraglichen JVA anrufen und dort nachfragen.


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