ghostwriter am 07.09.2008 um 20:36 Uhr
Folgende Situation: Ein junges unverheiratetes Pärchen hat ein gemeinsames Kind, dass nach der Geburt den Nachnamen der Mutter bekam.Der Lebensgefährte hat die Vaterschaft auch seinerzeit anerkannt. Nun heiratet das Pärchen u. als Familienname soll der Nachname des jungen Mannes geführt werden. Die Standesbeamtin erklärte dem Pärchen allerdings, dass eine Namensänderung beim Kind nicht mehr möglich sei u. dieses weiterhin den (Mädchen-) Namen der Mutter behalten müsste. Ist das wirklich so korrekt? Wäre angeblich neu beim Namensrecht, weil unverheiratete Paare u. verheiratete Paare gleichgestellt wären. Hat da jemand Erfahrung u. weiß vielleicht, ob es da noch irgendwelche Möglichkeiten gibt
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Das ist doch Quatsch. Die Eltern können doch nicht MÜLLER und das Kind SCHMIDT heißen.

Kenne die Änderung nicht, was nichts besagen mag, da ich nicht auf den Gebiet des Namensrechts arbeite, aber es müßte mit dem Teufel zugehen, wenn sich das nicht durchsetzen ließe.
Im Zweifel darauf verweisen, daß das Kind darunterleidet, einen anderen Namen führen zu müssen. Zieht normalerweise immer. Notfalls klagen.
ghostwriter am 7. September 2008 20:54 Danke.Ich sehe das auch so.Leider ist das Kind erst ein paar Monate alt, sodass das Argument des Leidens noch nicht ziehen wird.
WolfRichter am 7. September 2008 20:56 Dann verweise darauf, daß es später darunter leiden wird.
ghostwriter am 7. September 2008 21:21 Danke, ich werd es so weitergeben.

Einzige Möglichkeit wäre, dass alle so wie die Mutter heißen.
Moppelkotze am 7. September 2008 20:49 Das kann nicht sein. Entweder hatten die vom Standesamt keinen Bock oder keine Ahnung. Meine Schwester hat ihren Mann auch erst geheiratet als das gemeinsame Kind 5 war und die Vaterschaft war auch anerkannt. Die haben alle den Nachnamen des Vaters.
moon73 am 7. September 2008 20:51 Ich kanns ja auch nicht nachvollziehen, aber ich kenne mich mit dem aktuellen neuen Namensrecht leider nicht aus und bin gerade zu faul zum googlen.
ghostwriter am 7. September 2008 20:51 Das wollten sie eigentlich nicht, sondern ganz klassich den Namen des Mannes annehmen.
moon73 am 7. September 2008 20:55 Das habe ich gefunden und demnach können alle wie der Vater heissen: Haben die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, so können sie den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter zum Nachnamen des Kindes wählen (§ 1617 Absatz 1 BGB). Können sie sich nicht einigen, so kann das Familiengericht das Namensbestimmungsrecht einem Elternteil übertragen (§ 1617 Absatz 2 BGB). http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/namensrneu.html
moon73 am 7. September 2008 21:00 Der Link ist auch informativ:
moon73 am 7. September 2008 21:01
ghostwriter am 8. September 2008 17:33 @moonlight: hab grad nochmal selbst gegoogelt.Was du sagst ist richtig, dass hat dieses Pärchen nach der Geburt auch gemacht.Der Kleine hat damals den Nachnamen der Mutter bekommen.DA beide damals damit einverstanden waren, ist eine Änderung durch Heirat jetzt nicht mehr möglich.So jedenfalls verstehe ich die neue Regelung.Da hat die Standesbeamtin Recht gehabt.
moon73 am 11. September 2008 13:02 @ghostwriter: Ich persönlich finde dieses neue Namensrecht ja unmöglich, denn es gibt ja viele Paare , die erst nach der Geburt heiraten, oder Mamis mit Kind , die erneut heiraten man möchte doch dann, das alle denselben Namen tragen können.

frami am 7. September 2008 20:40 wo ist mein Text hin? Also hier mal ne Info- scheint wohl doch so zu sein: http://www.123recht.net/Namensrecht-bei-Kindern-nach-Heirat
Das kann nicht sein, denn meine Tochter hat im Juli geheiratet und das Kind trägt jetzt auch den Namen meines Schwiegersohnes.
ghostwriter am 7. September 2008 20:50 Danke, dann werd ich das mal so weitergeben.

hilft das weiter?
frami am 7. September 2008 20:45 Die Sachen sind aber doch schon recht alt- 1997...
ghostwriter am 7. September 2008 20:52 Ich denke eher nicht, wenn´s da,wie gesagt wurde, eine Neuerung geben soll. Trotzdem danke.
Da haben die euch aber Quatsch erzählt,natürlich kann man den namen noch ändern lassen!

ghostwriter am 7. September 2008 21:03 Da geht´s aber um Scheidung...
ralli16 am 7. September 2008 21:17 Das ist Quatsch, die Namensänderung ist auf jedenfall möglich, kostet ca. 15,-- bis 20,--€
Das deutsche Namensrecht kollidiert mit dem europäischen. Dies betrifft aber im wesentlichen Paare, die aus verschiedenen Staaten mit unterschiedlichen Staatszugehörigkeiten kommen. Wenn beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist man zunächst diesem Recht ausgeliefert. Es geht vermutlich nur mit guten Argumenten. z.B. bei der späteren Anmeldung in der Schule. Wer sind die Eltern? Anderer Name, kann nicht sein. Schon muss man per Stammbuch Nachweis führen. Das geht so bis zur Volljährigkeit.
Hatte die Standesbeamtin keine Lust gehabt ein paar Formulare zu bearbeiten?
Das wohl nicht. Sie sagte der Bekannten, dass wäre neu.Ich kann´s mir auch nicht vorstellen.
Hab grad selber nochmal gegoogelt:Die Standesbeamtin hat tatsächlich Recht!! Das hat u.a.mit dem gemeinsamen Sorgerecht zu tun, dass nach der Geburt des Kindes schon beide Elternteile hatten u.sie sich damals halt beide für den Nachnamen der Mutter entschieden hatten.
wieso nicht?