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Frage zum Namensrecht/Namensänderung

gefragt von ghostwriterghostwriter am 07.09.2008 um 20:36 Uhr

Folgende Situation: Ein junges unverheiratetes Pärchen hat ein gemeinsames Kind, dass nach der Geburt den Nachnamen der Mutter bekam.Der Lebensgefährte hat die Vaterschaft auch seinerzeit anerkannt. Nun heiratet das Pärchen u. als Familienname soll der Nachname des jungen Mannes geführt werden. Die Standesbeamtin erklärte dem Pärchen allerdings, dass eine Namensänderung beim Kind nicht mehr möglich sei u. dieses weiterhin den (Mädchen-) Namen der Mutter behalten müsste. Ist das wirklich so korrekt? Wäre angeblich neu beim Namensrecht, weil unverheiratete Paare u. verheiratete Paare gleichgestellt wären. Hat da jemand Erfahrung u. weiß vielleicht, ob es da noch irgendwelche Möglichkeiten gibt


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Moppelkotze
beantwortet von Moppelkotze am 7. September 2008 20:37
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Das ist doch Quatsch. Die Eltern können doch nicht MÜLLER und das Kind SCHMIDT heißen.

Kommentar von 04a76cd0db0cc7e429c22e27b434cd9dsmallMoppelkotze am 7. September 2008 20:42

Hatte die Standesbeamtin keine Lust gehabt ein paar Formulare zu bearbeiten?

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 7. September 2008 20:50

Das wohl nicht. Sie sagte der Bekannten, dass wäre neu.Ich kann´s mir auch nicht vorstellen.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 7. September 2008 21:01

Hab grad selber nochmal gegoogelt:Die Standesbeamtin hat tatsächlich Recht!! Das hat u.a.mit dem gemeinsamen Sorgerecht zu tun, dass nach der Geburt des Kindes schon beide Elternteile hatten u.sie sich damals halt beide für den Nachnamen der Mutter entschieden hatten.

Kommentar von thomaszg2872 am 6. März 2009 13:41

wieso nicht?


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 7. September 2008 20:40
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Kenne die Änderung nicht, was nichts besagen mag, da ich nicht auf den Gebiet des Namensrechts arbeite, aber es müßte mit dem Teufel zugehen, wenn sich das nicht durchsetzen ließe.

Im Zweifel darauf verweisen, daß das Kind darunterleidet, einen anderen Namen führen zu müssen. Zieht normalerweise immer. Notfalls klagen.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 7. September 2008 20:54

Danke.Ich sehe das auch so.Leider ist das Kind erst ein paar Monate alt, sodass das Argument des Leidens noch nicht ziehen wird.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 7. September 2008 20:56

Dann verweise darauf, daß es später darunter leiden wird.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 7. September 2008 21:21

Danke, ich werd es so weitergeben.


moon73
beantwortet von moon73 am 7. September 2008 20:37
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Einzige Möglichkeit wäre, dass alle so wie die Mutter heißen.

Kommentar von 04a76cd0db0cc7e429c22e27b434cd9dsmallMoppelkotze am 7. September 2008 20:49

Das kann nicht sein. Entweder hatten die vom Standesamt keinen Bock oder keine Ahnung. Meine Schwester hat ihren Mann auch erst geheiratet als das gemeinsame Kind 5 war und die Vaterschaft war auch anerkannt. Die haben alle den Nachnamen des Vaters.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 7. September 2008 20:51

Ich kanns ja auch nicht nachvollziehen, aber ich kenne mich mit dem aktuellen neuen Namensrecht leider nicht aus und bin gerade zu faul zum googlen.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 7. September 2008 20:51

Das wollten sie eigentlich nicht, sondern ganz klassich den Namen des Mannes annehmen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 7. September 2008 20:55

Das habe ich gefunden und demnach können alle wie der Vater heissen: Haben die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, so können sie den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter zum Nachnamen des Kindes wählen (§ 1617 Absatz 1 BGB). Können sie sich nicht einigen, so kann das Familiengericht das Namensbestimmungsrecht einem Elternteil übertragen (§ 1617 Absatz 2 BGB). http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/namensrneu.html

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 7. September 2008 21:00

Der Link ist auch informativ:

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 7. September 2008 21:01
Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 8. September 2008 17:33

@moonlight: hab grad nochmal selbst gegoogelt.Was du sagst ist richtig, dass hat dieses Pärchen nach der Geburt auch gemacht.Der Kleine hat damals den Nachnamen der Mutter bekommen.DA beide damals damit einverstanden waren, ist eine Änderung durch Heirat jetzt nicht mehr möglich.So jedenfalls verstehe ich die neue Regelung.Da hat die Standesbeamtin Recht gehabt.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 11. September 2008 13:02

@ghostwriter: Ich persönlich finde dieses neue Namensrecht ja unmöglich, denn es gibt ja viele Paare , die erst nach der Geburt heiraten, oder Mamis mit Kind , die erneut heiraten man möchte doch dann, das alle denselben Namen tragen können.


frami
beantwortet von frami am 7. September 2008 20:39
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Kommentar von 41b5fee77782ff4048e4296a61666a86smallframi am 7. September 2008 20:40

wo ist mein Text hin? Also hier mal ne Info- scheint wohl doch so zu sein: http://www.123recht.net/Namensrecht-bei-Kindern-nach-Heirat


marbeja
beantwortet von marbeja am 7. September 2008 20:39
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Das kann nicht sein, denn meine Tochter hat im Juli geheiratet und das Kind trägt jetzt auch den Namen meines Schwiegersohnes.


Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 7. September 2008 20:50

Danke, dann werd ich das mal so weitergeben.


ralli16
beantwortet von ralli16 am 7. September 2008 20:40
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Kommentar von 41b5fee77782ff4048e4296a61666a86smallframi am 7. September 2008 20:45

Die Sachen sind aber doch schon recht alt- 1997...

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 7. September 2008 20:52

Ich denke eher nicht, wenn´s da,wie gesagt wurde, eine Neuerung geben soll. Trotzdem danke.


anonym
beantwortet von nice23 am 7. September 2008 20:39
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Da haben die euch aber Quatsch erzählt,natürlich kann man den namen noch ändern lassen!


ralli16
beantwortet von ralli16 am 7. September 2008 20:55
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Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 7. September 2008 21:03

Da geht´s aber um Scheidung...

Kommentar von E1dc8a69959eed25c1da878133f3b04asmallralli16 am 7. September 2008 21:17

anonym
beantwortet von Brendels am 8. September 2008 12:13
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Das ist Quatsch, die Namensänderung ist auf jedenfall möglich, kostet ca. 15,-- bis 20,--€


anonym
beantwortet von Frans am 27. Oktober 2008 10:51
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Das deutsche Namensrecht kollidiert mit dem europäischen. Dies betrifft aber im wesentlichen Paare, die aus verschiedenen Staaten mit unterschiedlichen Staatszugehörigkeiten kommen. Wenn beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist man zunächst diesem Recht ausgeliefert. Es geht vermutlich nur mit guten Argumenten. z.B. bei der späteren Anmeldung in der Schule. Wer sind die Eltern? Anderer Name, kann nicht sein. Schon muss man per Stammbuch Nachweis führen. Das geht so bis zur Volljährigkeit.


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