Stimmt es daß es ein neue Regelung, betreffend das österreichische Mietrechtes, gibt welche besagt daß man als Mieter die Whng. nicht mehr ausmalern muß bei Verlassen der Whng.?
zumindest in Deutschland wurden etliche Klauseln gekippt, welche Mietern dazu gezwungen haben. In Österreich gilt hierfür noch das ABGB (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/ABGB).