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Frage zum Mietrecht meines PKW-Stellplatzes

gefragt von MrKanister1 am 22.09.2008 um 21:13 Uhr

Hallo, ich habe laut meinem Mietvertrag einen Stellplatz für ein KFZ. Da mein Auto jedoch abgemeldet ist, will mein Vermieter das ich dieses innerhalb von 5 Tagen entferne.

  1. Ist das nicht egal, ob das KFZ an- oder abgemeldet ist?
  2. Ist diese Frist gerechtfertigt?

vielen Dank für eure Hilfe


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anonym
beantwortet von wanda0102 am 22. September 2008 21:16
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Du darfst auf dem von Dir gemieteten Stellplatz stellen was Du möchtest. Du hast diesen gemietet genauso wie ein Wohnung und ein Vermieter darf Dir doch auch nicht vorschreiben welche Möbel Du in Deine Wohnung stellst. Hatte auch mal so ein Problem, das sogar von einem Richter so entschieden wurde. WEnn Dein V. als nächstes damit kommt das er Dir den Stellplatz kündigen möchte, das kann er auch nicht so ohne weiteres wenn der Stellplatz mit der Wohnung zusammen angemietet worden ist.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 22. September 2008 21:16
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Eigentlich dürfte es deinem Vermieter doch egal sein, ob das Auto an-oder abgemeldet ist, sofern es sich um einen privaten PKW-Stellplatz handelt. Anders sieht es mit öffentlichem Grund aus, ein Fahrzeug darf nicht abgemeldet auf einem öffentlichen Parkplatz oder an der Straße stehen.


Raubuch01
beantwortet von Raubuch01 am 22. September 2008 21:21
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Im Grunde genommen sollte es dem Vermieter gleichgültig sein. Aber denke bitte daran, daß ein abgemeldeter PKW auf einem öffentlichen Parkplatz nichts zu suchen hat.

Daher mein guter Rat sorge in Deinem eigenen Interesse dafür, daß der PKW so schnell wie möglich entsorgt wir. Sonst gibt es auch noch Ärger mit dem Ordnungsamt.

In diesem Sinne - L G


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 22. September 2008 21:29
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Ich verstehe Dich so, daß der Stellplatz mit der Wohnung zusammen vermietet ist. (Sonst wird's komplizierter.) Ein rechtliches Interesse des Vermieters, daß nur angemeldete KFZ darauf stehen, vermag ich nicht zu sehen. Damit sehe ich auch keinen Anspruch auf Entfernung. (Ich gehe davon aus, daß das Auto nicht unter den Begriff Abfall fällt.)

Wenn der Stellplatz allerdings öffentlich zugänglich ist, solltest Du das auto im Eigeninteresse entfernen, da es für den Tatbestand des öffentlichen Verkehrsraumes nicht auf die Besitzverhältnisse ankommt.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 22. September 2008 22:52
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ich weiß nicht, wie ob man einen öffentlichen platz als parkplatz anmieten kann. ich gehe davon aus daß es privatgelände ist. möglicherweise mit anfahrt über einen öffentlichen bürgersteig, aber als platz auf privatem grund. dann hat der vermieter kein recht als parkendes auto nur ein angemeldetes zuzulassen.

vielleicht stört ja nur das bild von einem pkw ohne nummernschilder.



anonym
beantwortet von MrKanister1 am 22. September 2008 23:23
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Danke erstmal für die zahlreichen Antworten. Der Parkplatz ist im Hinterhof unseres Gebäudes, es sind ca. 30 Stellplätze vorhanden für ca 25 Mietpateien. Sollte ich mich an einen Anwalt wenden, oder kann ich zur Polizei gehen, weil auch mit Entfernung des KFZ durch die Polizei gedroht wurde. Es ist kein Schrottfahrzeug, es soll eigentlich nur noch überwintern.


anonym
beantwortet von MrKanister1 am 22. September 2008 23:37
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kleine Ergänzung: Die Polizei hat mich darauf hingewiesen (wurde schon vom Verm. eingeschaltet). Durch die abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen wurde meine Identität festgestellt und für die Polizei war die Sache somit erledigt. Als ich den Vermieter telefonisch darüber informiert habe, hat er mit der Entfernung nach 5 Tagen gedroht. Er sagte das Gras wächst Meterhoch unter dem Auto, sowas will er nicht haben. Ich sehe da nicht wirklich wuchendes Gras.

Kommentar von Cindy2 am 26. September 2008 04:34

Das gleiche Problem hatte ich auch - und auch die Argumentation mit dem wuchernden Gras - was nicht gemäht werden kann, weil der PKW ja nicht bewegt wird. - Ich hab letztlich den Wagen dann verkauft, aber ob das so richtig ist, weiß ich nicht. Vielleicht solltest Du wirklich bei der Polizei nachfragen, ob die den abschleppen würden und so rauskriegen, ob die Drohung legitim ist. Mir wurde seinerzeit mit einem Abschleppunternehmen gedroht, was ich dann hätte bezahlen sollen.


saudo2000
beantwortet von saudo2000 am 23. September 2008 12:18
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Wenn es ein privater Parkplatz ist, für den ein Entgelt gezahlt,im Wohnungsmietvertrag aufgeführt ist oder ein sep. Vertrag besteht, gibt es ABSOLUT keinen Räumungsgrund.


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