Frage zum Mietrecht! Einbruch beim Mieter ohne Hausratversicherung. Wer zahlt?
Hallo,
bin Vermieterin und bei meiner Mieterin ist eingebrochen worden. Der Dieb wurde auch von der Polizei noch in der Wohnung erwischt und verhaftet. Drei Türen sind bei dem Einbruch kaputt gegangen. Meine Mieterin ist nicht Hausratversichert, die den Schaden ja sofort übernommen hätte. Ihr wurde von der Polizei geraten, sich einen Anwalt zu nehmen um gegen den Täter vorzugehen. Dieser meinte nun, sie solle sich an mich, ihre Vermieterin, wenden um die Türen ersetzt zu bekommen, da es ja meine Wohnung ist.
Ist das rechtens? Muß nicht Sie die Türen wieder in Stand setzten, da sie keine Hausratversicherung abgeschlossen (wozu ich sie ja nicht zwingen kann) hat und sich dann das Geld Anwaltich von dem Täter wiederholen?
Eventl. kennt sich da ja jemand von euch im Mietrecht besser aus als ich. Wäre toll, schnell eine Antwort von Euch zu bekommen. Vielen dank schoneinmal im vorraus
barki
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Die beschädigten Türen müssen repariert bzw. ersetzt werden. Reparaturen und Ersatz sind eindeutig Sache des Eigentümers. Die Mieterin trägt ja keine Schuld an der Beschädigung. Da der Täter bekannt ist, bleibt Ihnen als Besitzer der Wohnung nichts anderes übrig, als ihn auf Schadensersatz zu verklagen. Da wird aber voraussichtlich die nächsten 30 Jahre nichts zu holen sein. Natürlich mindert der Aufwand für die Reparaturen Ihre Steuerlast.
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Da die Türen Eigentum der Vermieterin sind, ist die Haftpflicht der Mieterin zuständig. Ich hoffe, Deine Mieterin ist wenigstens Haftpflicht versichert.
Kommentar von sbarki 28.08.2010Eben nicht, Sie hat keine Haftpflichversicherung abgeschlossen (meine Mieterin), dazu kann ich sie als Vermieter ja auch nicht zwingen. Sie will eben aber nun das Geld von mir (ihrer Vermieterin) für die Türen wiederhaben. Aber was kann ich dazu, das Sie sich nicht gegen einbruch (ist ja in der Hausratvers. mit drin) versichert hat.
Kommentar von DerHansDerHans 29.08.2010Auch eine Haftpflichtversicherung der Mieterin würde die Übernahme dieses Schadens ablehnen, da die Mieterin kein Verschulden trifft.
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Meines Wissens ist die Hausratversicherung nicht für die Wohnungstür zuständig. Türen sind fester Bestandteil des Hauses und gehören zur Gebäudeversicherung. So war es zumindest bei uns. Wir hatten einen Wasserschaden. Das halbe Haus 5 cm Wasser. Die Möbel wurden von der Hausratversicherung übernommen, die Türen, Türzargen, Teppichboden (geklebt) von der Gebäudeversicherung.
Kommentar von DerHansDerHans 29.08.2010Einbruchschäden (auch an der Wohnungseingangstür) wären Best andteil der Hausratversicherung. Leider liegt hier keine vor. Bei einem Leitungswasserschaden sieht die Sache anders aus. Der ist ja in der Gebäudeversicherung abgedeckt. Beschädigungen durch Dritte, (hier bei Einbruch) wären nur als Zusatz in einer normalen Wohngebäudeversicherung abgesichert. Im Mehrfamilienhaus, ist das häufig die Hauseingangstür. Ist aber routinemäßig nicht versichert
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Meine Logik sagt mir, Du mußt die Türen ersetzen und Dir dann vom Einbrecher das Geld zurück holen... aber wie gesagt, ist nur meine Logik und nicht das Fachwissen.
Deine Mieterin kann sicher dafür nicht haftbar gemacht werden, ist ja im Grunde genommen auch nicht ihr Verschulden.
Kommentar von sbarki 28.08.2010da hast du recht, aber mein verschulden ist es auch nicht. Sie hätte doch eigentlich eine Hausratversicherung abschließen können, darin wäre ja "Einbruch" mitversichert und die würde dies bezahlen. Ich selber kann keine Hausratversicherung für meine Mieterin abschließen. Habe nur eine Gebäudeversicherung, die zieht aber nicht, da es sich bei der Tür auch nicht um eine Hauseingangstür, sonderen eine Wohnungstür handelt.
Aber Danke für deinen Rat.
Kommentar von amdrosamdros 28.08.2010Im eigentlichen Sinne schon, aber als Mieter muß ich keine HV abschließen, demzufolge liegt es wohl in Deiner Pflicht???
Kommentar von DerHansDerHans 29.08.2010Es ist aber niemand verpflichtet, eine Hausrat- und/oder Haftpflichtversicherung abzuschließen. Als Vermieter kann man das zwar bei der Vermietung zur Bedingung machen, hat aber keine Einfluss darauf, dass der Vertrag bei nächster Gelegenheit wieder gekündigt wird.
Kommentar von PadriPadri 29.08.2010Hausratversicherung hat nichts mit Diebstahl zu tun! Man muss eine Diebstahlversicherung haben. Hausratversicherung übernimmt Schäden, die z.B. durch einen Wasserleitungsschaden verursacht werden, jedoch nicht durch einen Dieb! Die Wohnungstüren sich auch nicht Hausrat der Mieterin, sondern Eigentum des Vermieters!
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kommt drauf an, wie der Einbrecher reingekommen ist... Durch ein gekipptes Fenster, trägt die Mieterin die Kosten, denn sie handelte fahrlässig...
Ist der Einbrecher gewaltsam rein, kann der Vermieter es erstmal vorstrecken und dann einklagen
Kommentar von amdrosamdros 28.08.2010So sehe ich es auch
Kommentar von jimpojimpo 28.08.2010So sehe ich das auch
Kommentar von WeVauWeVau 28.08.2010Ich nicht, es kommt auf die Zeit an die das Fenster unbeaufsichtigt auf Kipp stand.
Kurze Abwesenheit von einer halben Stunde ist nicht grob fahrlässig
http://www.kostenlose-urteile.de/Gekipptes-Fenster-Hausratversicherung-muss-bei-...
Kommentar von amdrosamdros 28.08.2010Aha WeVau.. gehe nur von meiner Logik aus
Kommentar von WeVauWeVau 28.08.2010Das ist auch nicht verkehrt. :-)
Aber dann würden Versicherungen garantiert darauf bestehen das man bei Abwesenheit grundsätzlich die Fenster schließt, also auch wenn man in den Keller oder auf den Dachboden geht, im Treppenhaus mit der Nachbarin klönt, etc.
Kommentar von DerHansDerHans 29.08.2010Der Vermieter kann hier tatsächlich nur den Täter verklagen.
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Der Logik her, würde ich sagen, das stimmt das du die Türen bezahlen musst. Denn es ist ja dein Eigentum. Das Geld für die Reparatur bzw Instandsetzung, musst du die bei dem Einbrecher zurückholen.
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Grundsätzlich ist es so, das sie den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung hätte melden müssen, sofern sie eine gehabt hätte. Da sie aber keine hat, muß sie selbst für diese Schäden aufkommen (ziemlich dumm keine Haftpflichtversicherung zu haben)
um dieses jedoch genau zu klären mußt du dir einen Anwalt nehmen !
jedoch könntes du versuchen, den Schaden bei deiner Haftpflichtversicherung/Versicherung zu melden. Sollten die sich jedoch weigern, bleibt dir leider nur der gerichtliche Weg
Kommentar von ungererbadungererbad 28.08.2010Nicht die Haftpflichtversicherung ist hier zuständig - eher die Hausratversicherung. Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn DU etwas versehentlich beschädigt oder zerstört hast.
Kommentar von user531user531 28.08.2010ups sorry !! bei der Mieterin wäre es die Privathaftpflichtversicherung ansonsten natürlich die Hausratversicherung
Kommentar von DerHansDerHans 29.08.2010Was soll denn die Haftpflichtversicherung der Vermieterin hier ausrichten?
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nein, die türen sind deine Sache, du müsstest sie ja auch ersetzen, wenn sie normal verschleißen, du müsstest dann den dieb als ausgleich heranziehen, aber mal nur so als vermutung
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Hallo bei deiner Mieterin wurde eingebrochen, Täter gefaßt. Hierfür haftbar ist der Täter, Strafanzeige vonseiten deiner Mieterin muß erfolgen. Ansonsten ist für den Einbruch deine Mieterin haftbar. Ich denke, daß sie eine Rechtsschutzversicherung hat, die evrl. den Schaden zahlt. Wenn keine Haft- oder Rechtsschutzversicherung vorhanden, zahlt sie aus eigener Tasche.
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Der VM muss hier gegen den Täter vorgehen.
Da der Täter bekannt ist, ist das kaum ein Problem, eher wird das Problem sein, ob er das nötige Geld hat.
Er ist schadenersatzpflichtig.
Die VM muss natürlich die Aussen-Türen wieder ersetzen.
Für die Wohnungstüre käme der VM ohnehin als Geschädigter in Betracht, bei Türen innerhalb der Wohnung wäre es Sache der Mieterin.
Nimm Dir einen Anwalt, der gegen den Täter vorgeht.
Deine Mieterin muss in den Fall aber einbezogen werden.
Wer sich für solche Fälle nicht versichert, kann dann nicht andere zur Kasse bitten.
Unklar ist allerdings, welche Türe und weshalb beschädigt worden sind.
Kommentar von sbarki 28.08.2010Es sit einmal die Wohnungstür (aber nicht die Haustür, des Mehrwohnungshauses), daher zahlt auch diese Tür nicht die Gebäudeversicherung, da es sich um eine Wohnungstür handelt. Diese wurde eingebrochen und da die Mieterin Erwachsene Kinder hat, hat sie immer Ihrer Schlafzimertür abgeschlossen, da sie dort Schmuck aufbewahrt u.ä. Diese Tür hat der Dieb dann eingetret. Der Dieb wurde in der Wohnung vom Erwachsenen Sohn miner Mieterin erwischt und ist ins Bad geflüchtet. Der Sohn der Mieterin hat duch aufdrücken dieser versucht, den Dieb aus dem bad u holen. Der Dieb hat von innen gegengedrückt und die Polizei hat diese dann aufgebrochen um den Dieb aus dem Bad zu hohlen.
Kommentar von wunhtxwunhtx 28.08.2010Danke, damit ist es klarer.
Die Mieterin haftet hier für den Schaden. Sie hat den Schaden zu ersetzen und muss den Schaden dann beim Täter einklagen.
Fordere die Mieterin - notfalls über einen Anwalt auf - den Schaden zu beseitigen.
Es ist nicht Deine Aufgabe, wenn jemand keine Versicherung will, für ihn die Risiken zu übernehmen.
Kommentar von Orchidee1Orchidee1 16.09.2010DH
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Der Dieb hat recht. Es ist deine Tür, du musst sie instandsetzen lassen. Die Kosten muss der Dieb tragen, also kannst du sie einklagen. Sollte die Tür nicht heil gemacht werden, könnte deine Mieterin sogar die Miete mindern.
Kommentar von WeVauWeVau 28.08.2010Der Dieb hat immer recht :-)))
Kommentar von Orchidee1Orchidee1 16.09.2010Was kann der Vermieter für den Einbruch und für die nicht vorhandene Versicherung?
Sie hat in der Wohnung Zimmer abgeschlossen, die eingetreten wurden. Also muss die Mieterin dafür gerade stehen.
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Hi
erstmal sollte die Vermieterin die Wohnungstür wieder reparieren lassen... das ganze dann als Rechnung der Mieterin geben und diese wendet sich dann an den Beschuldigten und fordert das Geld von ihm... Günstige Wohnungstüren gibs schon bei Hornbach & Obi ab 120 Euro.
Gruß Michael
Zusatz: wäre es nicht so weit, würde ich es machen... komme aus der nähe von Hamburg ( würde günstiger werden )
Kommentar von wunhtxwunhtx 28.08.2010Weshalb sollte die Vm hier Sparkasse spielen, wenn die Mieterin - insbesondere wenn man Kinder hat - sich nicht absichert ?
Kommentar von DerHansDerHans 29.08.2010Weil es sein Haus und folglich seine Türen sind, die beschädigt wurden. Und zwar eben nicht von der Mieterin.
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Es empfiehlt sich immer wieder, eine Rechtsschutzversicherung zu haben... ich habe gleich als ich eine Eigentumswohnung gekauft habe, die Police ausgeweitet auf VERmieter-Rechtsschutz, und das war gut so. Dann kann man nämlich bei solchen Problemen zum Anwalt gehen und die Versicherung übernimmt die Kosten (bis auf den Selbstbehalt).
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Nimm Du Dir einen Anwalt.
Wenn sie keine Versicherung hat, kann es doch nicht Dein Schaden sein.
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Diebstahlversicherungen zahlen für entwendete Gegenstände und nicht unbedingt für beschädigtes Inventar. Daher wird man versuchen müssen über Zivilklage sich das Geld vom Einbrecher zu holen. Wenn da überhaupt was zu holen ist...
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Die Hausratversicherung der Mieterin wäre auch nicht zuständig, lediglich für ihr gehörende Sachen. Die Türen sind Bestandteil der Mietsache und damit Eigentum des Vermieters. Da die Mieterin nicht für den Schaden verantwortlich ist, bleibt als Schadenersatzpflichtiger der Einbrecher. Er muss zivilrechlich dazu verurteilt werden. Das bedeutet, du musst ihn verklagen. Wenn er allerdings mittellos ist, bleibst du auf den Gerichts-, Anwalts- und Reparaturkosten sitzen.
Kommentar von DerHansDerHans 29.08.2010Die Reparaturkosten wären sehr wohl von einer Hausratversicherung ersetzt worden. Es ist auch fremdes Eigentum in Obhut mit versichert.
Kommentar von albatrosalbatros 31.08.2010Das trifft aber ganz bestimmt nicht für Wohnungseingangstüren zu!
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Wieso Hausratversicherung? Ist da nicht Sache der Gebäudeversicherung?
Melde den Schaden doch mal deiner Gebäudeversicherung!
Kommentar von sbarki 28.08.2010Hallo, nein, die Gebäudeversicherung zahlt da nicht. Das ist die Sache der Hausratvers., soweit man denn eine hat. Hat meine Mieterin aber nicht.
Kommentar von DerHansDerHans 29.08.2010Noch mal, für Reparaturen und Ersatz ist der Eigentümer zuständig. Die Mieterin hat den Einbrecher ja nicht eingeladen.
Kommentar von Valentine1903Valentine1903 20.09.2010Wer lädt schon EInbrecher ein... die Vermieterin hat sie aber auch weder eingeladen noch hingeschickt, warum soll sie nun auf den Kosten sitzenbleiben?
Der Vermieter/Eigentümer kann auch nichts für den Einbruch.
Wer ist denn heutzutage noch ohne Versicherung?
Das ist unternehmerisches Risiko. Wie gesagt, du kannst die Kosten steuerlich geltend machen, das nützt dir aber in dem Fall nichts.