deroptiker am 16.01.2007 um 22:04 Uhr
Hallo, ich Wohne seit kurzem in einem Neubau mit mehreren Wohnungen. Der Hausflur ist noch nicht fertig ausgebaut. Jetzt hat der Vermieter angedeutet, dass er das bald mach lassen will und die Kosten dann auf die Mieter umlegt. Das kann er doch nicht, oder? Man muss ja auch bedenken, dass der Flur noch nie fertig war und es sich da ja nicht um eine Renovierung handelt, sonder noch um den bau des Hauses. Kann mir da jemand eine rechtlich klare Antwort geben?

Renovierungen und Instandhaltungen dürfen grundsätzlich nicht auf die Mieter umgelegt werden. Nur wenn es sich um Modernisierungsarbeiten handelt, sind diese umlegbar. Diese sind aber nach genauen gesetzlichen Vorgaben vorab anzukündigen. In diesem geschilderten Fall ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern, da die Mietsache einen Mangel aufweist, denn auch der Hausflur gehört zur Mietsache und kann von allen Mietern kostenfrei genutzt werden.

Sehe ich genauso. Der Vermieter ist dazu verpflichtet das Mietobjekt nutzungsgerecht zur Verfügung zu stellen. Ggf. wende Dich an einen Mieterschutzbund. Du könntest wahrscheinlich sogar Mietminderung geltend machen. LG
Nach meinem Kenntnisstand gibt es Regeln für Mieterhöhungen. Wende Dich diesbezüglich an die Verbraucherzentrale oder einen Mieterschutzbund.
Allerdings ist es auch üblich, die Kosten der Renovierungsarbeiten auf die Miete umzulegen. Aber wie gesagt, dafür gibt es Regeln.
Im Übrigen sind die Ausführungen von Westi nicht von der Hand zu weisen. Auch diesbezüglich solltest Du Dich bei Fachleuten erkundigen.
Viel Erfolg! LG