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Frage zum Kleinunternehmer und Umsatzsteuer !!!!!!

gefragt von djvital18 am 27.01.2008 um 16:31 Uhr

Hallo,

es geht bei mir um folgendes ich habe seit drei Jahren ein Gewerbe angemeldet und bin Kleinunternehmer soweit ich weiss darf ich jährlich bis 7500 Euro Steuerfrei einnehmen oder ????

Bis Jetzt habe ich das auch immer eingehalten und habe neue Ideen die mich evtl zu einem höheren Umsatz bringen würden, ab wieviel Umsatz muss ich das denn Versteuern oder was muss ich dann machen muss ich mir eine Umsatzsteuernr. beantragen ??? Kenne mich da leider noch nicht sehr gut aus wäre nett wenn mir jmd. ein wenig helfen könnte bzw. ein paar Tipps geben könnte.


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Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. Januar 2008 16:37
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Wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist, so belastet es dich kaum, weil du dann die Umsatzsteuer bei allen Firmeneinkäufen abziehen kannst.

Dazu solltest Du das Finanzamt aufsuchen, die gewisse Nummer beantragen und dort wird man dich i.d.R. ganz gut informieren. Lass Dir zeigen, wie du die Formulare ausfüllst. Ein Info-Druck kriegst du gratis dazu.


anonym
beantwortet von djvital18 am 27. Januar 2008 16:40
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einkäufe muss ich eigentlich weniger machen da ich nur verträge vermittle und sozusagen fast keine ausgaben habe, stimmt das mit 7500 Euro eigentlich als nur Kleinunternehmer ???


Arnd1
beantwortet von Arnd1 am 27. Januar 2008 17:33
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Gemäß §4 Nr. 11 UStG sind grundsätzlich "die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler" steuerfrei. Vielleicht passt das auf deine Tätigkeit?! Quelle: http://www.stb-mundorf.de/ustg/4.htm


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 27. Januar 2008 18:16
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Hallo, siehe § 19 UStG

Umsatzgrenze Vorjahr = 17.500 €, Umsatzgrenze aktuelles Jahr = 50.000 €

Wenn du über diese !Umsatz!-Grenzen drüber bist, entfällt die Kleinunternehmerregelung.


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 27. Januar 2008 18:17
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Hallo, siehe § 19 UStG

http://www.stb-mundorf.de/ustg/19.htm

Umsatzgrenze Vorjahr = 17.500 €, Umsatzgrenze aktuelles Jahr = 50.000 €

Wenn du über diese !Umsatz!-Grenzen drüber bist, entfällt die Kleinunternehmerregelung.







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